16.03.2020 | 16:59

Ab morgen dezentrales Betreuungsangebot an Kitas und Schulen

Kommunen und Kreis gehen einheitlich vor

Grafik: Lahn-Dill-Kreis

Grafik: Lahn-Dill-Kreis

Die Schulen und Kitas im Lahn-Dill-Kreis bieten ab morgen eine flächendeckende Notbetreuung an. Das betrifft Kinder von Alleinerziehenden, die in systemkritischen Bereichen (u.a. Polizei, Feuerwehr, Gesundheitsdienst, wichtige Infrastruktur etc.) arbeiten sowie von Eltern, die beide in solchen Positionen arbeiten.

Betreuung an Schulen

Die Schulen im Lahn-Dill-Kreis sind im Rahmen ihrer regulären Öffnungszeiten geöffnet und bieten auch weiterhin in den Strukturen der bereits bestehenden Ganztags- und Betreuungsmodelle eine Notbetreuung für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6. Das Catering-Angebot kann in den kommenden beiden Wochen, also bis zu den Osterferien, zunächst nicht von den zu betreuenden Kindern in Anspruch genommen werden. Die betroffenen Eltern haben eigenständig dafür sorgen, dass ihre Kinder während der Betreuung mit Essen und Trinken versorgt sind.

Betreuung in Kitas

Auch die Kinder in den Kitas im Lahn-Dill-Kreis können betreut werden. Bereits am Wochenende konnte der Bedarf bei den betroffenen Eltern ermittelt werden. Die Kommunen des Landkreises haben sich darauf geeinigt, die Betreuung einheitlich zu handhaben. Das bedeutet, dass es in allen Städten und Gemeinden Notbetreuungsangebote gibt. In Einzelfällen arrangieren sich Kitas und schließen sich zusammen, wenn die Anzahl der zu betreuenden Kinder pro Kita sehr gering ist. Eltern, die noch Informationen zur Betreuung ihrer Kinder benötigen, setzen sich am besten direkt mit ihrer Kommune bzw. der Kita-Trägerschaft in Verbindung.

Nachweis einer Tätigkeit im relevanten Berufsbereich

Eltern mit Betreuungsanspruch sind dazu verpflichtet ihre Tätigkeit in einer der unten aufgeführten Berufsgruppen durch das Einreichen eines Formblattes nachzuweisen. Das Formblatt wird vom Schulamt zur Verfügung gestellt und ist außerdem unter www.lahn-dill-kreis.de/corona als Download verfügbar. Es ist vom Arbeitgeber mit Stempel und/oder Unterschrift zu beglaubigen.  Dies soll eine willkürliche Inanspruchnahme der Betreuungsangebote verhindern und dient letztlich dem gerade in diesen Tagen erforderlichen Sozialverhalten im Sinne aller.

Um die Verteilung der zu betreuenden Kinder so gut wie möglich zu gestalten und zu gewährleisten, stehen die Städte und Gemeinden sowie die Kreis-Schulabteilung in regelmäßigem Kontakt.

Informationen zum Coronavirus im Lahn-Dill-Kreis sind zentral auf www.lahn-dill-kreis.de/corona zu finden.
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Die nachfolgende Liste wurde durch das Hessische Kultusministerium mit Schreiben vom 15.03.2020 an das Staatliche Schulamt und an die Schulen versandt. Die Funktionsträger dieses Schreibens in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung können hier eingesehen werden.