11.03.2022 | 13:29

Ankommen in Deutschland: Was es zu beachten gibt

Flüchtlingsbüro und Ausländerbehörde des Lahn-Dill-Kreises unterstützen bei der Ankunft

Der Lahn-Dill-Kreis gibt eine Übersicht darüber, was Geflüchtete in Deutschland zunächst erledigen sollten. (Foto: Judith Muhlberg / Lahn-Dill-Kreis)

Der Lahn-Dill-Kreis gibt eine Übersicht darüber, was Geflüchtete in Deutschland zunächst erledigen sollten. (Foto: Judith Muhlberg / Lahn-Dill-Kreis)

Bürgerinnen und Bürger aus dem Lahn-Dill-Kreis, die privat Geflüchtete aufgenommen haben, werden gebeten, sich mit der Ausländerbehörde des Landkreises in Verbindung zu setzen. Hier findet die Registrierung der Migrantinnen und Migranten statt. Parallel müssen geflüchtete Menschen beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde angemeldet werden. Alle Informationen gibt es gebündelt unter www.lahn-dill-kreis.de/ukraine.

„Es ist wichtig, dass die Ankommenden registriert und gemeldet werden. Das ist nötig, um Sozialleistungen, medizinische Versorgung und Impfangebote zu erhalten, aber auch wichtig, um die Menschen zu erfassen. Ich danke allen, die privat Personen bei sich aufnehmen. Die Hilfsbereitschaft in unserem Landkreis ist überwältigend“, sagt Kreis-Sozialdezernent Stephan Aurand.

Meldung und Registrierung von Menschen mit Migrationshintergrund

Damit das Ankommen im Lahn-Dill-Kreis reibungslos verlaufen kann, sind zu Beginn zwei Online-Amtsgänge wichtig: die Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde des Lahn-Dill-Kreises sowie die Kontaktaufnahme mit dem Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde oder Stadt, in der die Person untergebracht ist.

  1. Ausländerbehörde des Lahn-Dill-Kreises

Geflüchtete Menschen, die sich aktuell bereits im Lahn-Dill-Kreis (ohne Stadtgebiet Wetzlar) aufhalten, senden bitte eine Mail an die Ausländerbehörde des Lahn-Dill-Kreises unter abh@lahn-dill-kreis.de. Darin sollten folgende Angaben gemacht werden:

  • vollständige Namen aller Personen
  • Geburtsdaten
  • aktuelle Adresse in Deutschland
  • Datum der Einreise in den Schengenraum
  • Telefonnummer für Rückfragen
  • Ablichtung/Scan eines Identitätsnachweises (Reisepass, Führerschein, Geburtsurkunde, etc.)
  • Ausgefülltes Antragsformular (zu finden unter www.lahn-dill-kreis.de/ukraine)

Selbstverständlich können die benötigten Informationen inklusive Antragsformular auch per Post an die Ausländerbehörde gesendet werden: Kreisverwaltung des Lahn-Dill-Kreises, Ausländerbehörde, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar. Nach Prüfung der Angaben und Dokumente wird sich die Ausländerbehörde wieder melden. Menschen, die im Wetzlarer Stadtgebiet untergebracht sind, melden sich bitte direkt und ausschließlich bei der Ausländerbehörde der Stadt Wetzlar unter auslaenderbuero@wetzlar.de.

  1. Einwohnermeldeamt

Parallel zur Registrierung bei der Ausländerbehörde sollten Geflüchtete beim jeweils für ihren Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt angemeldet werden. Die Einwohnermeldeämter sind über die Stadt- und Gemeindeverwaltungen erreichbar.

Die beiden Meldeschritte sind Voraussetzung für eine Beantragung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist. Ein Asylantrag ist nicht notwendig, auch wenn die Personen Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Es handelt sich lediglich um die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis über die Ausländerbehörde.

Flüchtlingsbüro hilft schnell und unkompliziert

Sind die beiden Meldeschritte vollzogen, können sich Geflüchtete aus der Ukraine bei Fragen zur finanziellen Unterstützung, Unterbringung und medizinischer Hilfe an das Flüchtlingsbüro des Lahn-Dill-Kreises wenden: telefonisch unter +49 6441 407-1464 (Hotline) oder per E-Mail an integration@lahn-dill-kreis.de. Auch die Ausländerbehörde ist über die Hotline erreichbar und steht gerne bei Fragen zur Verfügung.

Im Allgemeinen ist das Flüchtlingsbüro Anlaufstation für alle Menschen, die in den Unterkünften des Landkreises wohnen, Leistungen nach dem AsylbLG erhalten und durch Sozialarbeiter des Lahn-Dill-Kreises betreut werden. Alle Herausforderungen, die in diesen Kontexten entstehen, werden vom Flüchtlingsbüro bearbeitet. Dazu zählen beispielsweise die Ausstellung von Behandlungsscheinen im Krankheitsfall, die Auszahlung von Leistungen, die sozialpädagogische Betreuung Erwachsener und Kinder sowie die Hilfeplanerstellung. Auch die Akquise neuer Unterkünfte sowie die Administration der Gemeinschaftsunterkünfte des Lahn-Dill-Kreises werden hier gesteuert.

„Wir bündeln unsere Kräfte innerhalb der Verwaltung, um den Hilfesuchenden ein sicheres und reibungsloses Ankommen in unserem Landkreis zu ermöglichen. Wir sind nicht nur fachlich, sondern auch menschlich vorbereitet und gut aufgestellt“, betont Stephan Aurand.

Laut Angaben der UN sind derzeit mehr als 1,5 Millionen Menschen auf der Flucht aus der Ukraine. Rund 1.500 Geflüchtete aus der Ukraine wurden dem Lahn-Dill-Kreis durch die hessische Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen bereits zugeteilt und konnten untergebracht werden.

Allgemeine Informationen zum aktuellen Thema gibt das Land Hessen unter: https://innen.hessen.de/hessen-hilft-ukraine.