10. August 2022 | 12:08

Corona-positiv? Kontaktformular ausfüllen!

Gesundheitsamt des Lahn-Dill-Kreises benötigt Daten weiterhin für die Statistik des RKI

Wer einen positiven PCR-Test hat, bekommt eine SMS oder E-Mail vom Gesundheitsamt. Der Link darin führt zu einem Kontaktformular, das ausgefüllt und zurückgesendet werden soll. Foto: se_bra von Getty Images/via canva.com/Collage: Lahn-Dill-Kreis

Wer einen positiven PCR-Test hat, bekommt eine SMS oder E-Mail vom Gesundheitsamt. Der Link darin führt zu einem Kontaktformular, das ausgefüllt und zurückgesendet werden soll. Foto: se_bra von Getty Images/via canva.com/Collage: Lahn-Dill-Kreis

Wer sich mit dem Corona-Virus infiziert hat, sollte umgehend einen PCR-Test machen lassen. Nach dem positiven Labor-Befund meldet sich dann das Gesundheitsamt des Lahn-Dill-Kreises automatisch mit der Bitte, ein Kontaktformular auszufüllen.

Dazu senden der Absender GALDK-Covid entweder eine SMS oder das zuständige Team des Gesundheitsamtes eine E-Mail mit einem Link, der zu dem Kontaktformular führt. Bürgerinnen und Bürger, die dieses Formular ausgefüllt haben, klicken zum Abschluss auf „Senden“ und schicken das Formular damit zurück an das Gesundheitsamt.

Wichtig ist, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Handynummer und/oder gültige E-Mail-Adresse im Testzentrum und bei der PCR-Teststelle hinterlassen. Wer beides nicht hat, oder wenn Schwierigkeiten bei der digitalen Erfassung der eigenen Daten auftreten, wird auch weiterhin vom Gesundheitsamt angerufen und befragt. „Allerdings können wir das nicht bei allen Fällen leisten, denn täglich stecken sich auch in den Sommermonaten hunderte Menschen an“, erklärt die stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamtes, Claudia Echterhoff.

Was will das Gesundheitsamt des Lahn-Dill-Kreises genau wissen? Neben dem Namen, Geburtsdatum und Wohnort werden unter anderem auch die Arbeitsstätte/Einrichtung (Schule oder KiTa), Symptome, Impfstatus und Risikofaktoren wie mögliche Vorerkrankungen abgefragt. Außerdem muss im Kontaktformular ein gesetzlicher Betreuer angegeben werden, wenn es einen gesetzlich bestellten Betreuer gibt. Eltern müssen sich dort nicht für ihre minderjährigen Kinder eintragen.

Ein Teil dieser Daten wird anonymisiert an die zuständige hessische Landesstelle, das Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG), weitergeleitet. Beispielsweise erhält das HLPUG die Angaben zum Geburtsjahr, Wohnort, Impfstatus und zu den Risikofaktoren. Außerdem wird dort erfasst, ob der oder die Infizierte in einer Betreuungseinrichtung arbeitet. Das HLPUG ist verpflichtet, diese Daten zu erheben und an das Robert Koch-Institut (RKI) weiterzugeben. Das ist im Infektionsschutzgesetz geregelt und betrifft auch andere meldepflichtige Krankheiten, beispielsweise Hepatitis. Aus den von den Bürgerinnen und Bürgern über das Gesundheitsamt gemeldeten Daten erstellt das RKI die tägliche Corona-Statistik. Damit diese so genau wie möglich ausfallen kann, bittet das Kreis-Gesundheitsamt die Bürgerinnen und Bürger darum, das Kontaktformular auszufüllen.