12.02.2021 | 13:13

Es haben keine Impfungen zu unrecht stattgefunden

Landrat Wolfgang Schuster bezieht klar Stellung zum aktuellen Vorwurf

Landrat Wolfgang Schuster. Foto: Lahn-Dill-Kreis

Landrat Wolfgang Schuster. Foto: Lahn-Dill-Kreis

“Beim Impfen vorgedrängelt? Die Frage hätte lauten sollen: Haben Sie alles getan, um einen reibungslosen Ablauf der Impfkampagne sicherzustellen?

JA, DAS HABEN WIR!

In unserem Impfzentrum in Lahnau hat vor der Inbetriebnahme natürlich ein Testlauf stattgefunden. Glücklicherweise. Denn so konnten wir unsere Abläufe noch an entscheidenden Stellen nachbessern. Wir habe unsere Mitarbeitenden bewusst unter hohem Druck und Realbedingungen trainieren lassen. Natürlich haben wir auch das Sozialministerium im Vorfeld darüber informiert. Es liegt schließlich in unserer Verantwortung die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, um rund 100.000 Menschen im Lahn-Dill-Kreis eine sichere Impfung zu gewährleisten. Die Vorwürfe, dass sich Mitarbeitende unserer Verwaltung “vorgedrängelt” haben, weise ich mit aller Entschiedenheit zurück. Wir haben Kollegen und Kolleginnen ein Impfangebot gemacht, die im Impfzentrum arbeiten und die regelmäßig vor Ort sind und mit Besucherinnen und Besuchern in Kontakt kommen. Ich bin diesen Kollegen für ihre Impfbereitschaft dankbar! Es wäre unverantwortlich gewesen, das Impfzentrum ohne eine Probeimpfung zu eröffnen. Der aktuell reibungslose Impfablauf in Waldgirmes bestätigt die Notwendigkeit des Testlaufes.

Folgendes Statement habe ich der Presse gestern zu dieser Thematik gegeben:

“Die Frage danach, ob sich der Landrat des Lahn-Dill-Kreises sowie mehrere Mitarbeitende der Kreisverwaltung zu Unrecht gegen das Corona-Virus haben impfen lassen, ist vor allem eine moralische Frage. Ich möchte dazu gerne ausführlich Stellung beziehen, nicht weil ich mich verteidigen muss, sondern weil ich weiterhin der Überzeugung bin, dass uns alle nur der offene und transparente Umgang mit diesen Themen in dieser Zeit voranbringen kann. Insbesondere, wenn es um Fragestellungen geht, die Zündstoff bieten, eben weil sie unsere Moral betreffen:

Der Landrat, die Dezernenten sowie Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes, der Gefahrenabwehr und des Corona-Verwaltungsstabes stehen seit nahezu einem Jahr in einem engen und intensiven Austausch zur Pandemiebekämpfung.

Im Impfzentrum des Lahn-Dill-Kreises haben bis zur offiziellen Öffnung am Dienstag dieser Woche im Vorfeld natürlich unterschiedliche Probeläufe stattgefunden. Es hat sich als richtig und wichtig erwiesen, dass wir das gemacht haben, denn wir konnten dadurch Abläufe verändern und verbessern, sodass wir am gestrigen Dienstag nahezu reibungslos und sicher für die hauptsächlich älteren Menschen in die Impfkampagne starten konnten.

Ein wichtiger Teil unserer Probeläufe waren auch Probeimpfungen. Trockenübungen allein wären nicht realistisch gewesen, denn auch hier hat sich in der Übungsphase gezeigt, dass Optimierungsbedarf besteht und Übungsdurchgänge unerlässlich sind. Während unseres Testbetriebes wurden Personen unterschiedlichsten Alters geimpft – aus dem Kreis der Mitarbeitenden des Impfzentrums, des Rettungsdienstes, des engsten Krisenstabes sowie Menschen im Alter von mehr als 80 Jahren. Wir haben dafür im Vorfeld klare Kriterien festgelegt.

Alle Mitarbeitenden im Impfzentrum, die in Kontakt mit den Besuchern kommen und alle Mitarbeitenden der Impfteams werden zeitnah geimpft oder sind bereits geimpft. So sind die klaren Arbeitsschutzvorgaben und Regelungen des Hygienekonzeptes. In mehreren Presseterminen haben wir das bereits erklärt. Unser Impfzentrum sowie die Impfteams dürfen nicht Orte der Ansteckung werden. Impflinge und Mitarbeitende müssen den größten Schutz erfahren. Die vielen Menschen, die zum Impfen zu uns kommen, müssen sicher sein!

Ist der Landrat geimpft? Knappe Frage, knappe Antwort: Nein. Meine Begründung gebe ich gerne mit: Ich möchte aufgrund meines Wahlamtes keinen Vorteil erhalten und das gilt auch für meine Dezernenten-Kollegen Esch, Aurand, Schreiber und Dette. Sicherlich wäre es sinnvoll, denn wir haben auch jetzt noch vielfältigste Kontakte und könnten angesteckt werden und anstecken. Aber: Politische Gründe und Gründe der Transparenz sprechen eindeutig dagegen.

Unter den in unseren Testdurchläufen Geimpften befinden sich auch fünf leitende Mitarbeitende des Kreises, die für das Impfzentrum verfügbar sein müssen. Wir haben ihnen für ihre jeweiligen unmittelbaren Kontaktpersonen ebenfalls ein Impfangebot unterbreitet. Warum? Wir mussten vor einiger Zeit die Luft anhalten, weil sich ein Mitarbeiter des engen Krisenteams infiziert hatte. Obwohl wir versuchen, so oft wie nur möglich kontaktlos zu arbeiten, haben auch wir als Krisenstab gemerkt, dass sich eine Pandemie nicht ausschließlich aus dem Home Office bekämpfen lässt. Die Infektion des Kollegen hätte beinahe dazu geführt, dass unser gesamter Krisenstab in Quarantäne gegangen wäre.

Ich möchte deshalb meinem engsten Team ausdrücklich für ihre Impfbereitschaft im Interesse des Kreises danken. Angehörige verzichten seit einem Jahr hunderte von Stunden auf ihre Partner und sind durch die Tätigkeit der Mitarbeitenden des Kreises selbst erhöhten Risiken ausgesetzt. Zu dieser ganz zu Anfang der ersten Impfungen aus guten Gründen und im Rahmen unserer rechtlichen Spielräume getroffenen Entscheidung stehe ich. Ich kann aber auch nachvollziehen, dass angesichts der später entstandenen Diskussion um die Impfstoffverfügbarkeit und dem auch von uns nicht erwarteten Zeitverzug diese Überlegungen aus heutiger Sicht und in der Nachschau kritisch gesehen werden könnten. Wir werden mit dieser Erkenntnis im nun erreichten Echtbetrieb des Impfzentrums die uns vom Land gegebenen Vor-Ort-Entscheidungsnotwendigkeiten sehr sorgsam und noch nachvollziehbarer einsetzen.

Eine Anfrage dieser Art zu unserem Vorgehen kann natürlich viel auslösen – alleine, weil sie gestellt wurde und im Raume steht. Als Landrat des Lahn-Dill-Kreises möchte ich aber noch einmal ganz deutlich betonen: Wir haben nichts zu verbergen, wir betreiben keinen Impfstoffschacher und wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber der Bürgerinnen und Bürger, unserer Mitarbeitenden, aller, die sich bei uns impfen lassen sowie der Presse und Medien bewusst. Wir bleiben transparent.

In einem Punkt bitte ich jedoch um Verständnis: Ich werde keine Auskunft zu Mitarbeitenden geben, die namentlich benannt wurden. Dabei geht es schlichtweg um die Wahrung der Persönlichkeitsrechte.”

Die Kriterien des Lahn-Dill-Kreises zur Impfung sind:

Rechtsgrundlage für die Impfansprüche ist die CoronaImpfVO des Bundes in der jeweils aktuellen Fassung. Diese Verordnung legt eine Reihenfolge der Impfansprüche fest und gibt eine Reihenfolge der Nutzung der Impfdosen durch die Länder und Kreise vor (so z. B. in der ersten Priorität neben den über 80-jährigen und Personen mit hohem Covid-Expositionsrisiko, unter anderem auch Mitarbeitende im Rettungsdienst und das in den Impfzentren der Kreise tätige Personal), wobei den Kreisen durch § 1 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung eröffnet wird, in Einzelfällen Abweichungen vorzunehmen. Diese Ermächtigung ist durch das Land ausdrücklich auf die Kreise delegiert.

Darüber hinaus sind arbeitsschutzrechtliche Vorschriften zu beachten, die eine Impfung für Mitarbeitenden im Impfzentrum und bei den mobilen Impfteams erforderlich machen.

Daraus ergibt sich folgende zuvor festgelegte Vorgehensweise beim Lahn-Dill-Kreis, die strikt eingehalten wurde und wird, und die selbstverständlich dem Landrat bekannt ist, da er selbst betroffen ist.

  1. Beschäftigte im Impfzentrum und in den mobilen Impfteams:

a.     Alle Beschäftigten des Lahn-Dill-Kreises und seiner Auftragnehmer im Impfzentrum, die selbst durch intensive Sozialkontakte im Impfzentrum mit Besuchern und anderen Beschäftigten ansteckungsgefährdet sind sowie durch entsprechende Kontakte mit Besuchern und Beschäftigten für diese ansteckungsgefährdend sind, werden prioritär geimpft und bis zur vollständigen Impfung regelmäßig getestet.

b.    Alle Beschäftigten der mobilen Impfteams werden prioritär geimpft.

  1. Für die Impfung der Beschäftigten werden reguläre Impfdosen und Impfdosen verwendet, deren Verfall vermieden wird.
  2. Beschäftigte des Gesundheitsamtes:

Beschäftigte des Gesundheitsamtes mit unmittelbarem Bürgerkontakt, insbesondere zu vulnerablen Gruppen, werden geimpft.

  1. Nachdem kurzzeitig durch eine Infektion bei einem Spitzenentscheidungsträger und dessen/deren Partner/in die Gefahr gegeben war, dass das enge Leitungsteam nicht mehr zur Verfügung gestanden hätte bzw. durch Mitarbeitende des Leitungsteams eine Infektion in das Impfzentrum und die mobilen Impfteams getragen worden wäre, werden zur Aufrechterhaltung der Dienstfähigkeit des Impfzentrums und der mobilen Impfteams und der Pandemiekrisenbewältigung für fünf leitende Mitarbeiter und deren unmittelbare  Kontaktpersonen eine Impfung angeboten.
  2. Den Dezernenten wurde im Hinblick auf deren vielfältigen Kontakten zu den Einsatzverantwortlichen angeboten, ebenfalls eine Impfung wahrzunehmen. Alle fünf haben das Angebot abgelehnt, da durch die Geschäftsordnung des Kreisausschusses immer eine Vertretung gewährleistet ist und sie aufgrund ihres Wahlamtes keinen Vorteil nutzen möchten.
  3. Im Hinblick auf die Impfstoffknappheit werden keine Impfdosen verworfen:

a.     Im Impfzentrum werden diese geringen Dosen an prioritär berechtige Personen vergeben, die kurzfristig erreicht werden können. Da die Dosen stets als Dosenpaar vorgehalten werden ist die Zweitdosis gewährleistet.

b.    Bei den mobilen Impfteams wird und wurde dies in gleicher Weise umgesetzt, wobei dort im Hinblick darauf, dass der bislang nicht transportfähige Impfstoff außerhalb des konkreten Impfortes nicht weiterverwendet werden darf, in Ausnahmefällen auch Personen geimpft wurden, die nicht prioritäre Ansprüche hatten.

  1. Entsprechend der Vorgaben des Landes hat der Lahn-Dill-Kreis die Lahn-Dill-Kliniken mit der Impfung entsprechend der Verordnung und vorstehender Kriterien vertraglich beauftragt, die betroffenen Mitarbeitenden der Lahn-Dill-Kliniken selbst zu impfen.

Ziele der Entscheidungen sind:

a. den Schutz der Impflinge im Impfzentrum zu gewährleisten,

b. den Schutz der Impflinge in Alten- und Pflegeheimen zu gewährleisten,

c. den Schutz der Mitarbeitenden im Impfzentrum aufgrund deren erhöhten Exposition zu gewährleisten,

d. den Schutz der Mitarbeitenden in mobilen Impfteams aufgrund deren erhöhten Exposition zu gewährleisten

e. den Schutz der durch Mitarbeitende des Gesundheitsamtes aufgesuchten Personen zu gewährleisten,

f. den Schutz der Mitarbeitenden des Gesundheitssamtes aufgrund deren Exposition bei aufsuchender Tätigkeit (z.B. Abstrichteams) zu gewährleisten,

g. den Schutz der Bevölkerung in den Lahn-Dill-Kliniken zu gewährleisten,

h. den Schutz der priorisierten Mitarbeitenden in den Lahn-Dill-Kliniken zu gewährleisten, sowie

i. die Arbeitsfähigkeit des Impfzentrums, der mobilen Impfteams und des Krisenstabes nachhaltig aufrechtzuerhalten.