22.06.2022 | 11:05

Geflüchtete aus der Ukraine können jetzt online Aufenthaltsgenehmigung beantragen

Neuer Service des Lahn-Dill-Kreises freigeschaltet

Ukrainerinnen und Ukrainer, die aktuell im Lahn-Dill-Kreis leben, können jetzt auch online ihre Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Foto: tang90246/Getty Images via canva.com

Ukrainerinnen und Ukrainer, die aktuell im Lahn-Dill-Kreis leben, können jetzt auch online ihre Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Foto: tang90246/Getty Images via canva.com

Geflüchtete aus der Ukraine, die sich aktuell im Lahn-Dill-Kreis aufhalten, ausgenommen ist das Stadtgebiet Wetzlar, können jetzt auch online ihre Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Über das Hilfe-Portal „germany4ukraine“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat wird dieser Service angeboten. Die Navigation und Erklärung sind auch in ukrainischer Sprache verfügbar: https://bit.ly/onlineantragua. Über den „Behördenfinder“ können die Ukrainerinnen und Ukrainer die Postleitzahl ihres aktuellen Wohnsitzes eingeben und werden dann mit ihrem Anliegen online an den Lahn-Dill-Kreis verwiesen.

Um den Antrag online einreichen zu können, sind folgende Dokumente erforderlich:
Nachweis über die Staatsangehörigkeit (zum Beispiel Reisepass, ukrainische Personaldokumente)
Nachweis über die Vertretungsbefugnis, wenn in Vertretung einer anderen Person gehandelt wird

Optional können noch weitere Unterlagen hochgeladen werden:
Nachweis über das Einreisedatum (zum Beispiel Einreisestempel im Pass oder anderen Dokumenten)
Nachweis über Registrierung, wenn bereits erfolgt (zum Beispiel Anlaufbescheinigung, Ankunftsnachweis)
Nachweis über den Wohnsitz, wenn bereits vorhanden (zum Beispiel Meldebestätigung, Mietvertrag)
Bei nicht-ukrainischen Staatsangehörigen: Nachweis über das bisherige Aufenthaltsrecht in der Ukraine

Der Antrag selbst sollte in lateinischen Buchstaben ausgefüllt werden. Dort werden zunächst persönliche Angaben wie Name, Aufenthaltsstatus, Kinder und Kontaktdaten eingegeben. Ist der Antrag mit allen erforderlichen Dokumenten online abgesendet worden, kann er noch einmal als PDF heruntergeladen werden. Außerdem wird eine Empfangsbestätigung an die eigene E-Mail-Adresse verschickt.