19.01.2022 | 13:07

Gültigkeit der Jagdscheine jetzt bei der Unteren Jagdbehörde verlängern

Anträge sollten bis Ende Februar 2022 postalisch eingereicht werden

Gültigkeit der Jagdscheine jetzt bei der Unteren Jagdbehörde verlängern. (Foto: Lahn-Dill-Kreis)

Gültigkeit der Jagdscheine jetzt bei der Unteren Jagdbehörde verlängern. (Foto: Lahn-Dill-Kreis)

Jägerinnen und Jäger im Lahn-Dill-Kreis haben jetzt wieder die Möglichkeit, die Gültigkeit ihrer Jagdscheine zu verlängern. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Verlängerung auch in diesem Jahr ausschließlich auf dem Postweg an die Untere Jagdbehörde des Lahn-Dill-Kreises, Karl-Kellner Ring 51, 35576 Wetzlar oder per Einwurf im Hausbriefkasten möglich.

Die Untere Jagdbehörde des Lahn-Dill-Kreises bittet darum, Anträge möglichst bis Ende Februar 2022 einzureichen, um eine Rücksendung vor dem 1. April 2022 gewährleisten zu können. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • Jagdscheinheft (bei erforderlicher Neuausstellung werden zwei aktuelle Passbilder benötigt)
  • Antrag auf Verlängerung des Jagdscheines, hier abrufbar: https://bit.ly/jagdschein-verlaengerung
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Nachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung

Fragen zur Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen können gestellt werden an Volkmar Peter, Tel. 06441 407-2400, E-Mail: volkmar.peter@lahn-dill-kreis.de