31. August 2021 | 03:46

Inzidenz steigt über 50 im Lahn-Dill-Kreis

Neue Regelungen treten ab Donnerstag, 2. September 2021 in Kraft

Foto: Lahn-Dill-Kreis

Foto: Lahn-Dill-Kreis

Der Lahn-Dill-Kreis hat den Sieben-Tage-Inzidenz-Wert von 50 überschritten und damit eine neue Stufe des hessischen Präventions- und Eskalationskonzeptes erreicht. Der Landkreis erlässt, entsprechend den Vorgaben des Landes, eine neue Allgemeinverfügung. Diese tritt laut der Hauptsatzung des Landkreises einen Tag nach Veröffentlichung um 00:00 Uhr, also am Donnerstag, den 2. September 2021 in Kraft. Sie gilt vorerst bis Donnerstag, den 16. September 2021, um 24:00 Uhr. Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.

Die Regelungen der letzten Allgemeinverfügung vom 23. August 2021 bleiben bestehen. Ein Negativ-Nachweis (Test-Nachweis, Impf-Nachweis oder Genesenen-Nachweis) wird benötigt für:

  • Veranstaltungen, Fachmessen und Kulturangebote sowie bei privaten Feiern in geschlossenen Räumen
  • Einlass in Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Einlass in der Innengastronomie
  • Einlass in Spielbanken, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen sowie für die Innenräume von Sportstätten (Fitnessstudios, Hallenbäder oder Sporthallen). Eine Ausnahme bildet hier der Spitzen- und Profisport.
  • Übernachtung in Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen – bei Anreise sowie zweimal pro Woche bei längeren Aufenthalten.
  • die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen.

Diese bestehenden Regelungen werden ergänzt um:

  • Auch zum Einlass in Museen, Schlösser, Galerien und Gedenkstätten wird ein Negativ-Nachweis (Test-Nachweis, Impf-Nachweis oder Genesenen-Nachweis) benötigt.
  • In Gedrängesituationen, in denen Mindestabstände nicht eingehalten werden können, gilt die generelle Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken.
  • Die Teilnehmendenzahl bei Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangebote, wie beispielsweise Theater, Opern, Kinos, Floh-, Spezial-, Trödelmärkte und Konzerte mit mehr als 25 Teilnehmenden beträgt in geschlossenen Räumen 250 Personen, im Freien 500 Personen. Eine höhere Besucher*innenzahl kann in Ausnahmefällen durch die zuständige Behörde gestattet werden. Geimpfte oder Genesene werden nicht in die Teilnehmendenzahl eingerechnet.

Die Allgemeinverfügung kann eingesehen werden unter
www.lahn-dill-kreis.de/aktuelles/bekanntmachungen/.

Das Eskalationskonzept des Landes Hessen steht unter folgendem Link zur Verfügung: Das hessische Präventions- und Eskalationskonzept | Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (hessen.de)