15.03.2022 | 13:15

Meldeportal zur Impfpflicht ab 16. März 2022 online

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber melden Impfstatus ihrer Mitarbeitenden in pflegerischen und medizinischen Berufen online

Ab dem 16. März 2022 können Arbeitgeber, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, online melden, wenn Arbeitnehmer nicht geimpft sind. Foto: VladTeodor/Getty Images/via canva.com

Ab dem 16. März 2022 können Arbeitgeber, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, online melden, wenn Arbeitnehmer nicht geimpft sind. Foto: VladTeodor/Getty Images/via canva.com

Das vom Land Hessen zur Verfügung gestellte Meldeportal für die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird ab Mittwoch, 16. März 2022, 8 Uhr freigeschaltet. Dort können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dem Kreis-Gesundheitsamt melden, wenn ihre Mitarbeitenden keinen Nachweis über den Impf- oder Genesenenstatus erbracht haben beziehungsweise Zweifel an der Richtigkeit des vorgelegten Attests haben, wenn aus medizinischen Gründen keine Corona-Schutzimpfung möglich ist. Bis einschließlich Dienstag, 15. März 2022, haben Mitarbeitende in medizinischen und pflegerischen Berufen Zeit, einen Nachweis ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gegenüber zu erbringen. Diese wiederum können die Daten an das Kreis-Gesundheitsamt ausschließlich über das vom Land Hessen freigeschaltete Portal zu melden. Meldungen per E-Mail, Fax, Telefon oder auf anderen Wegen kann das Kreis-Gesundheitsamt leider nicht entgegennehmen.