4. März 2020 | 04:23

Schnell neuen Jagdschein beantragen

Empfehlung der Jagdbehörde des Lahn-Dill-Kreises

Empfehlung: Verlängerung des Jagdscheins spätestens bis zum 13. März 2020 beantragen. Foto: Lahn-Dill-Kreis

Empfehlung: Verlängerung des Jagdscheins spätestens bis zum 13. März 2020 beantragen. Foto: Lahn-Dill-Kreis

Seit die letzte Änderung des Waffengesetzes in Kraft getreten ist, sind weite Teile der Jägerschaft verunsichert. Der Grund: Ein Jagdschein darf seither nur noch dann verlängert werden, wenn zuvor eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der Person unter anderem beim Landesamt für Verfassungsschutz ohne Befund erfolgt ist.

Ein Erlass des Hessischen Innenministeriums hat diese Vorgabe ebenso bekräftigt, wie eine Dienstbesprechung der Hessischen Jagdbehörden am vergangenen Donnerstag (27. Februar 2020) in Weilburg. Für die Verfassungsschutzprüfung wird die Zeit aber knapp, denn am 1. April beginnt das neue Jagdjahr und der gültige Jagdschein ist Voraussetzung dafür, dass überhaupt die Jagd ausgeübt werden darf und noch weitere Rechtsfolgen knüpfen an den Jagdschein an.

Damit die am 31. März 2020 auslaufenden Jagdscheine trotzdem rechtzeitig verlängert werden können, bittet die Untere Jagdbehörde, die Verlängerung so schnell wie möglich, spätestens aber bis zum 13. März 2020 zu beantragen. Das geht auch per E-Mail an kerstin.schmeel@lahn-dill-kreis.de oder rolf.hankel@lahn-dill-kreis.de. Auf der Homepage der Kreisverwaltung ist das Antragsformular abrufbar. Zusammen mit dem Antrag sollte auch der Nachweis über den bestehenden Jagdhaftpflicht-Versicherungsschutz vorgelegt werden.

Der Antrag ist erforderlich, weil die den Antrag stellende Person erst dadurch gegenüber der Jagdbehörde erklärt, dass sie unter anderem mit der Anfrage beim Hessischen Landesamt für Verfassungsschutz einverstanden ist. Der auslaufende Jagdschein selbst muss im ersten Schritt noch nicht vorgelegt werden. Ist die Prüfung ohne Beanstandung angeschlossen, erhalten die Antragsteller Nachricht und können mit dem bisherigen Jagdschein bei der Behörde vorsprechen.

Wie die Vertreter des Landesamtes für Verfassungsschutz, die ebenfalls an der Dienstbesprechung teilgenommen hatten, mitteilten, ist ein automatisierter Datenabgleich zwischen den unteren Jagdbehörden und der Landesverfassungsschutzbehörde voraussichtlich erst ab April 2020 möglich. Bis dahin will die Behörde alle Anstrengungen unternehmen, um die Antragsteller alle rechtzeitig überprüfen zu können. Man rechnet in Wiesbaden mit insgesamt rd. 9.000 Fällen.