16. Februar 2022 | 05:51

Schulen gehen wegen Sturmwarnung in Distanzunterricht

Präsenzpflicht wird für Donnerstag, 17. Februar 2022, und Freitag, 18. Februar 2022, ausgesetzt / Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, während des Sturms möglichst Zuhause zu bleiben. Die Schulen gehen in den Distanzunterricht. Foto: DerTobiSturmjagd/via canva.com

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, während des Sturms möglichst Zuhause zu bleiben. Die Schulen gehen in den Distanzunterricht. Foto: DerTobiSturmjagd/via canva.com

Alle Schülerinnen und Schüler im Lahn-Dill-Kreis können am Donnerstag, 17. Februar 2022, und Freitag, 18. Februar 2022, wegen des angekündigten Sturms in den Distanzunterricht gehen. Die Präsenzpflicht ist für diese beiden Tage aufgehoben, eine Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird in allen Schulen angeboten.
Dazu haben sich das Staatliche Schulamt Weilburg, das auch für den Lahn-Dill-Kreis zuständig ist, in Absprache mit der Kreisverwaltung als Schulträger entschieden. Die Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil entscheidet vor Ort, ob Busse fahren können oder nicht. „Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler steht an höchster Stelle“, sagt Landrat Wolfgang Schuster.
Derzeit ist noch nicht abzusehen, welche Auswirkungen das angekündigte Sturmereignis auf den öffentlichen Personennahverkehr haben wird. Es ist nicht auszuschließen, dass Straßen und Schienen durch umgestürzte Bäume vorübergehend nicht mehr benutzbar sind.
Die Gefahrenabwehr des Lahn-Dill-Kreises gibt zudem einige allgemeingültige Tipps bei Sturmereignissen: Bürgerinnen und Bürger sollten unbedingt Zuhause bleiben, denn beispielsweise durch herabstürzende Äste, umstürzende Bäume, lose Dachziegel, umherfliegende besteht Gefahr für Leib und Leben. In den kommenden Tagen während und auch nach dem Sturmereignis sollten Wälder und dicht bewaldete Gebiete gemieden werden.Daheim sollten alle beweglichen Gegenstände, wie Mülltonnen, Fahrräder, Gartenmöbel, Blumenkästen, Lichterketten und alles, was auf Menschen herabfallen kann, gesichert werden. Fenster und Türen sollten geschlossen bleiben. Fahrzeuge sollten möglichst nicht in der Nähe von Häusern oder hohen Bäumen geparkt werden.
Haus- oder Nutztiere sollten geschützt werden. Durch Unwetter können diese stark verängstigt werden. Haustierbesitzer können diese beruhigen und darauf achten, dass die Tiere Wohnung oder Stall nicht verlassen können.
Ist der Sturm vorüber, sollten Eigentümerinnen und Eigentümer überprüfen, ob beispielsweise ihr Haus und ihr Fahrzeug von Sturmschäden betroffen ist. Bei einem Schaden sollte umgehend die Versicherung informiert werden Schäden zur Beweissicherung fotografiert werden. Stark vom Sturm beschädigte Gebäude müssen gemieden, Fachleute sollten zu Rate gezogen werden.