13. Januar 2022 | 03:34

Termine in der Kreisverwaltung nur noch mit 3G-Nachweis möglich

Ab 17. Januar 2022 gelten neue Regeln für die Besucherinnen und Besucher des Kreishauses und sämtlicher Verwaltungsliegenschaften

Panoramaaufnahme des Kreistagsgebäudes in Wetzlar. Foto: Lahn-Dill-Kreis

Panoramaaufnahme des Kreistagsgebäudes in Wetzlar. Foto: Lahn-Dill-Kreis

Wer zu einem vorab vereinbarten persönlichen Termin in die Kreisverwaltung des Lahn-Dill-Kreises in Wetzlar oder deren Außenstellen kommt, muss ab dem 17. Januar 2022 einen 3G-Nachweis bereithalten. Das bedeutet, Besucherinnen und Besucher müssen entweder vollständig, also mindestens zweifach, geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Der Nachweis darüber sowie ein gültiges Ausweisdokument sind bereitzuhalten.

Als 3G-Nachweis gelten:

  • Impfnachweis
  • Genesenennachweis
  • Negativer Antigenschnelltest (maximal 24 Stunden alt, kein Selbsttest)
  • Negativer PCR-Test (maximal 48 Stunden alt)
  • Testheft der Schulen für Kinder und Jugendliche

Bürgerinnen und Bürger, die keinen Nachweis erbringen, werden nur im Ausnahmefall oder in dringenden Notsituationen vor den Verwaltungsliegenschaften oder nach Möglichkeit in den Eingangsbereichen der Verwaltungsliegenschaften bedient. Weiterhin gilt, dass zuvor ein Termin vereinbart werden muss. Während des Aufenthaltes im Gebäude ist eine medizinische Maske (FFP2-, KN95-, N95-Maske) zu tragen. Es gilt eine dringende Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.

Grund für die neuen Zutrittsregelungen ist die aktuelle Corona-Lage.