11. Januar 2022 | 01:28

Was ist bei einem positiven Corona-Selbsttest zu beachten?

Landesverordnung regelt das Vorgehen

Schaubild: Was ist zu tun, wenn der Selbsttest positiv ist? Grafik: Lahn-Dill-Kreis

Was ist zu tun, wenn der Selbsttest positiv ist? Grafik: Lahn-Dill-Kreis

Wer einen Corona-Selbsttest macht, der positiv ausfällt, muss sich unverzüglich und selbstständig in die häusliche Isolation begeben. Das gibt die Corona-Schutzverordnung in der aktuellen Lesefassung vom 16. Dezember 2021 des Landes Hessen vor. Um den Selbsttest zu bestätigen, muss im zweiten Schritt ein PCR-Test durchgeführt werden. Generell gilt, dass die Landesverordnung das Vorgehen detailliert regelt. Eine direkte Kontaktaufnahme zum Kreis-Gesundheitsamt ist für diesen Ablauf nicht notwendig. Der Landkreis bietet unter www.lahn-dill-kreis.de/corona umfangreiche Informationen. Wer weitere Fragen hat, kann die Corona-Hotline des Lahn-Dill-Kreises unter 0800 407 4444 (Montag bis Freitag von 8 bis 15:30 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr) erreichen.

PCR-Test bestätigt positives Ergebnis – und jetzt?

Wird das positive Selbsttest-Ergebnis durch den PCR-Test bestätigt, muss die betroffene Person *ab dem Datum des durchgeführten Tests (Schnelltest oder PCR-Test) durch eine offizielle Teststelle 14 Tage in der häuslichen Isolation bleiben. Bereits geimpfte oder genesene Personen mit positivem PCR-Test, die keine Krankheitssymptome zeigen, können sich ab dem fünften Tag der Isolation mittels erneutem PCR-Test freitesten lassen.

Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person haben sich ebenfalls häuslich abzusondern. In diesem Fall beträgt die Dauer zehn Tage. Geimpfte oder genesene Haushaltsangehörige müssen sich nicht isolieren.

Für Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, deren PCR-Test positiv ausgefallen ist, sieht die Corona-Schutzverordnung eine Freitestung nach frühestens sieben Tagen vor.

Der genaue Wortlaut der aktuellen Corona-Schutzverordnung ist unter folgendem Link nachzulesen (§ 7):

Verordnung zur Änderung einer Verordnung der Landesregierung (hessen.de)

*Änderung vom 19.01.2022