20.02.2026 | 08:22

Konzept zum Einsatz von Asyl- und Bleibeberechtigten zur Arbeitsmarktintegration

Projektarbeit zur Einführung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG abgeschlossen

Bildunterschrift: Die Ergebnisse der Projektarbeit wurden am 18.02.2026 im Sozialausschuss vorgestellt, fanden Akzeptanz und Anerkennung und bilden künftig die Grundlage für das gemeinsame Vorgehen des Landkreises im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten. Foto: Lahn-Dill-Kreis

Bildunterschrift: Die Ergebnisse der Projektarbeit wurden am 18.02.2026 im Sozialausschuss vorgestellt, fanden Akzeptanz und Anerkennung und bilden künftig die Grundlage für das gemeinsame Vorgehen des Landkreises im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten. Foto: Lahn-Dill-Kreis

Der Landkreis hat eine umfassende Projektarbeit zur besseren Integration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie anerkannten Geflüchteten in Arbeit und Beschäftigung abgeschlossen. Ziel des Projekts war es, praxisnahe und möglichst unbürokratische Wege aufzuzeigen, um Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für Asylberechtigte auszugestalten und zugleich anerkannte Geflüchtete gezielt auf dem Weg in den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Grundlage der Projektarbeit war ein Beschluss des Kreistages vom 19. Mai 2025, der auf einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU und SPD aus dem Januar 2025 zurückgeht. Der Kreisausschuss wurde darin beauftragt, entsprechende Konzeptionen zu erarbeiten und diese den zuständigen Gremien vorzustellen.

Um unterschiedliche Perspektiven, Erwartungen und praktische Erfahrungen zusammenzuführen, waren in die Projektarbeit in der Kreisverwaltung verschiedene Fachabteilungen und das Kommunale Jobcenter Lahn-Dill, die Stadt Wetzlar, sowie Vertreter der Bürgermeisterkreisversammlung eingebunden.

Im Mittelpunkt der Projektarbeit stand die Entwicklung eines alternativen Ansatzes, mit vereinfachten bürokratischen Anforderungen und mehr Praxistauglichkeit. Das erarbeitete Ergebnis setzt bewusst auf schlanke Verfahren, flexible Rahmenbedingungen für Einsatzstellen und eine enge Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen Kreis, Kommunen und weiteren Beteiligten.

Die Projektgruppe hebt hervor, dass die Neukonzeption der Arbeitsgelegenheiten keine Kritik an bisherigen Regelungen oder am bestehenden Engagement darstellt, sondern eine Reaktion auf veränderte gesellschaftliche, politische und strukturelle Rahmenbedingungen ist. Insbesondere vor dem Hintergrund der Flüchtlingsbewegungen der vergangenen Jahre sollen Arbeitsgelegenheiten dazu beitragen, einen strukturierten Alltag zu schaffen, den Spracherwerb im praktischen Kontext zu fördern und einen sichtbaren Beitrag der Geflüchteten zum gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Gleichzeitig verfolgt das Konzept das Ziel, die gesellschaftliche Akzeptanz zu stärken und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, schneller und flexibler Arbeitsgelegenheiten schaffen und besetzen zu können. Ergänzend entwickelten die Projektteilnehmenden Leitlinien zur nachhaltigen Arbeitsmarktintegration anerkannter Geflüchteter – unter anderem zu den Themen Anerkennung von Qualifikationen, „Passung“ was in diesem Zusammenhang den individuellen Abgleichen der Bedarfe und Anforderungen der Arbeitgeber mit den Fähigkeiten und Möglichkeiten der Bewerber meint sowie die Entbürokratisierung von Verfahren.

Die Ergebnisse der Projektarbeit wurden am 18.02.2026 im Sozialausschuss vorgestellt, fanden Akzeptanz und Anerkennung und bilden künftig die Grundlage für das gemeinsame Vorgehen des Landkreises im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten.