Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und den damit verbundenen gesetzlichen Vorgaben ist die Vorsprache der Kundinnen/Kunden nur eingeschränkt möglich. Sie können gerne weiterhin Ihre Anträge im schriftlichen Verfahren auf dem Postweg oder per E-Mail an uns richten. Persönliche Vorsprachen können nur nach vorheriger Terminabsprache mit dem/der jeweiligen Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
Ansprechpartner/in:
Jagdscheinverlängerung: Kerstin Schmeel, Tel. 06441 407-2453
sonstige Anfragen: Rolf Hankel, Tel. 06441 407-2420
Unsere Servicezeiten: (Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung)
Mo. – Fr. 07:30 – 12:30 Uhr
Do. 13:30 – 18:00 Uhr
Die Bearbeitung von Wildschadensangelegenheiten ist Aufgabe der für das betroffene Grundstück zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Anträge auf Ersatz des Wildschadens sind an die Magistrate der Städte und die Gemeindevorstände der Gemeinden zu richten. Hier finden Sie eine Übersicht der Städte und Gemeinden im Lahn-Dill-Kreis.
In folgenden Angelegenheiten sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie:
Zuständig für die Ausstellung von Fischereischeinen (Jahres-, Fünfjahres-, Zehnjahres-, Jugend- und Sonderfischereischeinen) ist die Stadt- und Gemeindeverwaltung, in der Sie als Antragsteller Ihren Wohnsitz haben.
Kontakte zu den Städten und Gemeinden im Lahn-Dill-Kreis finden Sie hier.
Fischereiaufseher-Lehrgänge des Landes Hessen für das 2. Halbjahr 2021
Rolf Hankel
Ordnungs- und Gewerberecht
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
06441 407-2420
06441 407-2900
rolf.hankel@lahn-dill-kre...
Bei Fragen helfen wir Ihnen natürlich gerne weiter:
Gabriele Berger
gabriele.berger@lahn-dill-kreis.de
06441 407-2635