Für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen und Lastkraftwagen mit Anhängern (unabhängig vom Gewicht) besteht ein Fahrverbot an
Ausnahmen
Während das Sonn- und Feiertagsverbot bundesweit auf allen Straßen gilt, betrifft das Verbot während der Ferienreisezeit nur bestimmte Streckenabschnitte einiger Bundesstraßen oder Autobahnen. Von diesem Verbot ausgenommen sind z. B. der Transport von frischen, leichtverderblichen Lebensmitteln oder kombinierter Güterverkehr.
Eine Dauerausnahmegenehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Notwendigkeit regelmäßiger Beförderung feststeht und der Antragsteller die Dringlichkeit der Beförderung nachweisen kann.
Erforderliche Unterlagen:
Außer dem entsprechendem Antragsformular werden noch Nachweise benötigt, wie
Der Antrag muss schriftlich und frühzeitig gestellt werden.
Annemarie Hinz
Technisches Verkehrswesen
Baumeisterweg 3
35576 Wetzlar
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