Die Amtszeit des Beirats beträgt fünf Jahre und unterstützt die Untere Denkmalschutzbehörde bei der Durchführung der Aufgaben, die sie nach dem Gesetz zu erfüllen hat. Der Denkmalbeirat wird zu wichtigen Entscheidungen gehört. Das sind z. B. geplante Abbrüche von Kulturdenkmälern oder alle Veränderungen, die eine wesentliche Beeinträchtigung der Denkmäler darstellen. Auch bei der Verwendung der im Kreishaushalt zur Verfügung stehenden Mittel und der Vergabe des Denkmalschutzpreises werden die Mitglieder des Denkmalbeirates beteiligt.
Heike Weber-Humrich
Denkmalbeirat
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
06441 407-1711
06441 407-1065
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