Die Aufgaben des Jugendamtes werden nach § 70 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) durch den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen. Der Jugendhilfeausschuss ist also Teil des Jugendamtes. Dieser Sonderstatus der Jugendbehörde geht bereits auf das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz aus den 20iger Jahren zurück und wurde in der Bundesrepublik Deutschland im Jugendwohlfahrtsgesetz - dem „Vorläufer“ des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - festgeschrieben. Mit dieser Zweigliedrigkeit trägt der Gesetzgeber der besonders verantwortungsvollen Arbeit für die Rechte, Interessen und Bedürfnisse von jungen Menschen und deren Familien Rechnung.
Während die Verwaltung des Jugendamtes – im Lahn-Dill-Kreis ist das die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe – die laufenden Geschäfte führt, ist der Jugendhilfeausschuss für alle Fragen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Jugendhilfe sind, zuständig.
Mitglieder
Entsprechend der Bedeutung dieser Aufgabe ist der Jugendhilfeausschuss zusammengesetzt:
Unter den 15 stimmberechtigten Mitgliedern und 16 Mitgliedern in beratender Funktion befinden sich Vertreterinnen und Vertreter des Kreistages, des Kreisausschusses, der Wohlfahrtsverbände, der Kirchen, der Jugendverbände und freien Trägern der Jugendhilfe sowie von Behörden und Institutionen, deren Tätigkeit sich auf junge Menschen und deren Familien auswirkt. Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses, die Wahl seiner Mitglieder und das Vorschlagsrecht sind gesetzlich im SGB VIII, dem Hessischen Kinder- und Jugendgesetzbuch (HKJGB) und der Satzung geregelt. Der aktuellen Mitgliederliste sind die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses der derzeitigen Legislaturperiode des Kreistages zu entnehmen.
Aufgaben
Im Unterschied zu anderen Ausschüssen und Kommissionen nach hessischem Kommunalrecht hat er ein eigenes Beschlussrecht:
Dem Jugendhilfeausschuss arbeitet ein Fachausschuss zu, deren Mitglieder von ihm berufen werden:
Die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses sind in der Regel öffentlich. Die Sitzungstermine sind öffentlich bekanntzugeben und es sind Niederschriften anzufertigen.
Die veröffentlichten Einladungen mit Unterlagen und genehmigten Niederschriften mit entsprechenden Anlagen finden Sie auf der Homepage des Lahn-Dill-Kreises unter Politik -> Gremienportal -> Sitzungen (dann im Kalender unter dem jeweiligen Datum der Jugendhilfeausschusssitzung).
Kerstin Gaul
Kinder- und Jugendhilfe
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
06441 407-1501
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