Nach § 148 Hessisches Schulgesetz bildet der Landkreis als Schulträger eine oder mehrere Schulkommissionen. Diese werden von dem Kreisausschuss im Sinne des § 72 Hessische Gemeindeordnung sowie § 43 Hessische Landkreisordnung zur Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche bestellt.
Den Schulkommissionen müssen angehören:
Die Mitglieder der Schulkommission sind ehrenamtlich tätig. Die Vertreterinnen und Vertreter werden auf Vorschlag der jeweils zuständigen Stellen vom Kreistag ernannt. Die vorgeschlagenen Personen müssen ihren Wohnsitz im Lahn-Dill-Kreis haben.
Die Schulkommission hat die Aufgabe, bei der Verwaltung der Schulen des Lahn-Dill-Kreises mitzuwirken. Sie soll insbesondere vor Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften und der Entscheidung in wichtigen Fragen der Schulentwicklung und Schulorganisation gehört werden.
Aufgaben/Rechte der Schulkommission:
Die Zusammensetzung der Schulkommission wird 2016 neu beschlossen. Vorsitzender ist zur Zeit der Erste Kreisbeigeordnete Heinz Schreiber.
Heinz Schreiber
Erster Kreisbeigeordneter
Kalr-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
06441 407-1210
06441 407-1060
heinz.schreiber@lahn-dill...