Kampf den Tierseuchen
Mögliche Krankheiten erkennen, eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit ausschließen und die Weiterverbreitung von Tierkrankheiten verhindern – das sind die großen Ziele in der Tierseuchenbekämpfung. Auf welchen Wegen gelangen Krankheits- und Seuchenerreger in unseren Umlauf? Betriebe sollen gezielt beraten werden – das sichert gesunde Tierbestände.
Häufig gestellte Fragen
Kontaktieren Sie uns!
Alle Bürgerinnen und Bürger, besonders Geflügelhaltende, die Fragen zum Thema haben, können sich gerne mit dem Veterinäramt des Lahn-Dill-Kreises in Verbindung setzen. Wir helfen Ihnen weiter!
Vorbeugende Maßnahmen
Alle erfassten Nutztierbestände im Lahn-Dill-Kreis unterliegen der Aufsicht durch das Veterinäramt sowie der Untersuchungspflicht zur Erkennung besonderer Tierseuchen. Betriebe, die neu mit der Tierhaltung beginnen wollen, müssen ihre Bestände in einer angemessenen Frist dem Veterinäramt anzeigen.
In die Aufklärung über die Entstehung von Tierseuchen müssen nicht nur Nutztierhalter, sondern alle Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden, denn durch Unkenntnis oder Gedankenlosigkeit können sie Auslöser von Tierkrankheiten sein. So können zum Beispiel Wildschweine oder Schweine aus Freilandhaltung krank werden, wenn sie mit Speiseabfällen gefüttert werden. Daher sollten keine Lebensmittel tierischer Herkunft aus Urlaubsländern mitgebracht werden, die hier als Speiseabfälle in eine Nutztierhaltung gelangen könnten.
Viele Erkrankungen von Tieren können durch gezielte Impf- und Hygieneprogramme vermieden werden. Dadurch werden gesunde und widerstandsfähige Bestände geschaffen. Die Beratung der Tierhalter und die Durchführung der Impfungen gegen Krankheitserreger wird in Zusammenarbeit mit den praktizierenden Tierärzte durchgeführt. Impfungen gegen Seuchenerreger dürfen nur mit Genehmigung des Veterinäramtes vorgenommen werden.
Überwachung des Tierverkehrs
Tierkrankheiten und Tierseuchen können nicht nur durch lebende Tiere, sondern auch durch Lebensmittel tierischer Herkunft übertragen werden (z. B. Schweinepest, Maul- und Klauenseuche, Geflügelpest). Da Tiere und Lebensmittel aus dem Kreisgebiet nicht nur in Mitgliedsländer der Europäischen Union, sondern auch in Drittländer versandt werden, muss durch effektive Kontrollen sichergestellt werden, dass nur auf Gesundheit und auf Transportfähigkeit untersuchte, lebende Tiere versandt werden. Die gleiche Notwendigkeit der Kontrolle gilt natürlich auch für Tiere, die von außerhalb in den Lahn-Dill-Kreis gebracht werden.
Maßnahmen im Seuchenfall
Bei Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche werden alle Maßnahmen durch das Sachgebiet Tierseuchenbekämpfung des Veterinäramtes organisiert und koordiniert. Für die Bekämpfung hochansteckender und oft tödlich verlaufender Tierseuchen, wie Schweinepest, Maul- und Klauenseuche oder Geflügelpest steht ein ständig eingerichtetes Krisenzentrum zur Verfügung, ausgerüstet mit modernster Technik und Telekommunikation.
Die von einer Seuche betroffenen Tierbestände werden vom Veterinäramt gesperrt. Außerdem werden weitere Maßnahmen eingeleitet, z. B. die Errichtung von Sperr- und Beobachtungsgebieten, amtlich angeordnete Untersuchungen und gegebenenfalls Tötung und unschädliche Beseitigung von seuchenkranken Tieren.
Anzeigepflichtige, hochansteckende Tierseuchen mit besonders strengen Bekämpfungsmaßnahmen:
- atypische Geflügelpest oder Newcastle Disease (ND)
- Geflügelpest (GP) = Aviäre Influenza (AI)= Vogelgrippe
- Klassische Schweinepest (KSP)
- Maul- und Klauenseuche (MKS)
Weitere anzeigepflichtige Tierkrankheiten:
- Amerikanische/bösartige Faulbrut der Bienen (AFB)
- Bovine Herpes Virus Infektion (BHV1)
- Bovine Virusdiarrhoe (BVD)
- Bovine Spongiforme Enzephalophathie (BSE)
Hessen ist als frei von der Blauzungenkrankheit anerkannt
Mit Erlass der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1218 vom 14. Juli 2022 hat die EU-Kommission das Land Hessen mit Gültigkeit zum 18.07.2022 als seuchenfreies Gebiet in Bezug auf die Blauzungenkrankheit (BTV) anerkannt. Der seit 22. Januar 2019 bestehende Sperrbezirk im Lahn-Dill-Kreis wird damit aufgehoben. Das Verbringen von empfänglichen Tierarten aus dem Lahn-Dill-Kreis heraus ist nun wieder ohne Einschränkungen möglich.
Informationen zur Trichinenprobe für Jäger*innen
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