Bekanntmachungen
Hier finden Sie alle für den Lahn-Dill-Kreis relevanten Mitteilungen, die wir als kommunale Behörde von Amts wegen (auf der Grundlage von Gesetzen und Verordnungen) veröffentlichen müssen (= öffentliche Bekanntmachungen). Amtliche Bekanntmachungen sind typische Publikationen der öffentlichen Verwaltung. Die aktuellen Versionen finden Sie nachfolgend in chronologischer Reihenfolge.
Bekanntmachungen von Pfandversteigerungen
Die Vollstreckungsstelle des Lahn-Dill-Kreises versteigert Pfandsachen im Internet über www.zoll-auktion.de. Freigegebene Auktionen finden Interessierte unter Auktions-IDs, die an dieser Stelle aufgelistet sind. Im Moment liegen keine Angebote vor.
1. Änderung der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest: Gebietsfestlegung und Festlegung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen innerhalb der Sperrzone II
Zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen wird die 1. Änderungsfassung der Allgemeinverfügung für das Gebiet des Lahn-Dill-Kreises der Sperrzone II (Infizierte Zone) festgelegt.
Hinweis:
Sie können gegen diesen Bescheid Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben wurde, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), schriftformersetzend nach § 3a Abs. 3 VwVfG und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift beimLandrat des Lahn-Dill-Kreises
Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlaroder
Schlossstraße 20
35745 Herborneinzulegen.
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bei dem Verwaltungsgericht Gießen, Marburger Str. 4, 35390 Gießen oder bei der o.a. Verwaltungsbehörde gestellt werden.
Herborn, den 14. September 2026
Frank Inderthal
Erster KreisbeigeordneterDie Änderungen zur Allgemeinverfügung können hier eingesehen werden:
Einladung zur Kreistagssitzung
Einladung zu den Fachausschüssen
Einladung zum Jugendhilfeausschuss
Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 11.08.2026 um 16:00 Uhr
Gäste werden gebeten, sich bis spätestens 04. August 2026 unter der E-Mail-Adresse kerstin.gaul@lahn-dill-kreis.de anzumelden.
Verordnung über die Unterschutzstellung der Apothekerlinde
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill Kreises – Untere Naturschutzbehörde erlässt folgende Verordnung über die Unterschutzstellung der Apothekerlinde auf dem Grundstück Herborn, Gemarkung Herborn, Flur 17, Flurstück 162/1, als Naturdenkmal.
Wetzlar, den 01. September 2026
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Carsten Braun
LandratDer vollständige Wortlaut der Verordnung kann hier eingesehen werden:
Jahresabschluss 2023 des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill
Der Verwaltungsrat des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill hat in seiner Sitzung am 23.06.2026 den Jahresabschluss 2023 des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschlossen. Außerdem wurde die Entlastung des Vorstandes gemäß § 114 Abs. 1 HGO für das Haushaltsjahr 2023 erteilt. Der Jahresabschluss wird am 06. Juli 2026 unter www.jobcenter-lahn-dill.de für ein Jahr veröffentlicht. Der vollständige Wortlaut der öffentlichen Bekanntmachung kann auch im Internet unter www.jobcenter-lahn-dill.de eingesehen werden.
Wetzlar, den 03.07.2026
Reiner Gail, Vorstand
13. Änderung der Hauptsatzung des Lahn-Dill-Kreises
Der Kreistag hat am 11. Mai 2026 die 13. Änderung der Hauptsatzung des Lahn-Dill-Kreises beschlossen.
Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Änderungssatzung der Hauptsatzung des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdruck fertigen zu lassen.
Wetzlar, den 28. Mai 2026
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Carsten Braun
LandratDer vollständige Wortlaut dieser Satzung kann hier eingesehen werden:
Änderung der Schulbezirkssatzung für die Berufsschulen im Lahn-Dill-Kreis
Der Kreistag hat am 23. Februar 2026 die Änderung der Schulbezirkssatzung für die Berufsschulen im Lahn-Dill-Kreis beschlossen. Den Änderungen hat das Staatliche Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg mit Schreiben vom 16. März 2026 gem. § 143 zugestimmt.
Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Schulbezirkssatzung für die Berufsschulen des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdruck fertigen zu lassen.
Wetzlar, den 26. Mai 2026
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Carsten Braun
LandratDer vollständige Wortlaut dieser Satzung kann hier eingesehen werden:
Änderung der Schulbezirkssatzung für die Grundschulen des Lahn-Dill-Kreises
Der Kreistag hat am 23. Februar 2026 die Änderung der Schulbezirkssatzung für die Grundschulen des Lahn-Dill-Kreises beschlossen. Den Änderungen hat das Staatliche Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg mit Schreiben vom 19. März 2026 gem. § 143 zugestimmt.
Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Schulbezirkssatzung für die Grundschulen des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdruck fertigen zu lassen.
Wetzlar, den 26. Mai 2026
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Carsten Braun
LandratDer vollständige Wortlaut dieser Satzung kann hier eingesehen werden:
Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest: Gebietsfestlegung und Festlegung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen innerhalb der Sperrzone I
Zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen wird für das Gebiet des Lahn-Dill-Kreises eine Sperrzone I festgelegt.
Die Außengrenzen der Sperrzone I sind in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt als orangefarbene Linie dargestellt, die Sperrzone I ist orange eingefärbt. Die Sperrzone I betrifft ganz oder teilweise die folgenden Gemeinden bzw. Städte:
Teile der Stadt Haiger:
- Allendorf, vollständig
- Flammersbach, vollständig
- Langenaubach, vollständig
- Haigerseelbach, südlich ab Industriegebiet Kalteiche
- Haiger Stadt, vollständig
- Rodenbach, vollständig
- Niederroßbach, südlich der L3044 / Grundstraße
- Oberroßbach, südlich der L3044 / Grundstraße
- Weidelbach, südlich L3044 / Weidelbacher Straße
- Sechshelden, nördlich ASP-Schutzzaun und Wohngebiet
Teile der Stadt Dillenburg:
- Manderbach, nördlich ASP-Schutzzaun inkl. Wohngebiet nördl. Sechsheldener Str. und Frohnhäuser Str.
- Frohnhausen, nördlich ASP-Schutzzaun, nördl. Hauptstraße
Teile der Gemeinde Eschenburg:
- Eibelshausen, nördlich ASP-Schutzzaun, nördlich Holderberg
- Simmersbach, nördlich ASP-Schutzzaun
- Roth, nördlich ASP-Schutzzaun
- Wissenbach, nördlich ASP-Schutzzaun, nördlich Bezirksstraße
Teile der Gemeinde Dietzhölztal
- Ewersbach (Bergebersbach u. Straßebersbach), südlich L3044 / Oranienstraße / Hauptstraße und süd-östlich der L3043
- Steinbrücken, vollständig
Hinweis:
Sie können gegen diesen Bescheid Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben wurde, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), schriftformersetzend nach § 3a Abs. 3 VwVfG und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift beimLandrat des Lahn-Dill-Kreises
Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlaroder
Schlossstraße 20
35745 Herborneinzulegen.
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bei dem Verwaltungsgericht Gießen, Marburger Str. 4, 35390 Gießen oder bei der o.a. Verwaltungsbehörde gestellt werden.
Herborn, den 22. Mai 2026
Frank Inderthal
Erster KreisbeigeordneterDie vollständige Allgemeinverfügung kann hier eingesehen werden:

