Infektionsschutzbelehrung (Hygieneschulung)

Hinweise zur Teilnahme:

Laut § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) benötigen alle Personen, die erstmalig (!) eine Tätigkeit mit Kontakt zu Lebensmitteln, z. B. in der Gastronomie, der Lebensmittelproduktion oder einer Kindertagesstätte mit Gemeinschaftsverpflegung ausüben wollen, eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt.

Die Erstbelehrung vor Ort im Gesundheitsamt erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Hier können Sie einen Termin buchen:

Es besteht auch die Möglichkeit, die Belehrung vollständig online durchzuführen. Wenn Sie an einer Online-Belehrung teilnehmen wollen, dann nutzen Sie bitte den folgenden Link:

Über die Durchführung der Belehrung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist und bei erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als drei Monate sein darf. Wer bereits eine Bescheinigung besitzt, kann diese direkt beim Arbeitgeber vorlegen und wird dort bei Arbeitsbeginn von dem Arbeitgeber belehrt. Es ist keine erneute Erstbelehrung beim Gesundheitsamt notwendig!

Voraussetzung für eine Belehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Gesundheitsamt des Lahn-Dill-Kreises ist, dass sich der gemeldete Wohnsitz oder Arbeitsplatz (Betriebsstätte/Einsatzort des Arbeitgebers) im Lahn-Dill-Kreis befindet. Liegt der gemeldete Wohnsitz außerhalb des Lahn-Dill-Kreises, ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Beschäftigung im Lahn-Dill-Kreis ist oder sein wird.

Für die Durchführung der Belehrung und die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Gebühr von derzeit 29,00 Euro und für die Ausstellung eines Duplikats eine Gebühr von derzeit 12,00 Euro erhoben. Die Bezahlung bei einer Teilnahme vor Ort ist aktuell nur in bar möglich.

Am Tag der Belehrung ist ein gültiger Personalausweis/Reisepass vorzulegen oder ein ausländische Reisepass mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Bei Minderjährigen bis einschließlich 15 Jahren ist die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten erforderlich, ab 16 Jahren genügt eine schriftliche Einverständniserklärung. Die Belehrung findet in deutscher Sprache statt. Wenn keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind, dann ist (auf eigene Kosten) eine Person zum Übersetzen mitzubringen, die für die gesamte Dauer der Belehrung anwesend ist. Dies kann auch eine Privatperson sein.

Für verpflichtende, unentgeltliche Schulpraktika wird eine reduzierte Gebühr von 10,00 Euro erhoben. In dem Fall ist eine entsprechende Bescheinigung der Schule über das Schulpraktikum vorzulegen. Schülerinnen und Schüler müssen sich mit einem gültigen Schülerausweis und dem Personalausweis/Reisepass ausweisen können. Bei Minderjährigen gilt die bereits erwähnte Regelung zur Erlaubnis der Sorgeberechtigten.

Für einen reibungslosen Ablauf wird darum gebeten, zwecks Anmeldung circa 5 bis 10 Minuten vor Beginn zu erscheinen. Bei Krankheitssymptomen bitten wir von einer Teilnahme abzusehen. Bitte beachten Sie im Hinblick auf ein pünktliches Erscheinen, dass die Parkmöglichkeiten direkt am Gesundheitsamt eingeschränkt sind; Ausweichmöglichkeiten bieten die angrenzenden Straßen.