Der Kreisausschuss
Der Kreisausschuss ist das Verwaltungsorgan unseres Landkreises. Er ist für die so genannte laufende Verwaltung zuständig. Damit sind alle Verwaltungsgeschäfte gemeint, die regelmäßig vorkommen und von ihrer Bedeutung her nicht dem Kreistag zur Entscheidung zugewiesen sind. Unter anderem handelt es sich dabei um folgende Aufgaben:
Zusammensetzung
Der Kreisausschuss setzt sich aus dem Landrat, dem hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten, dem hauptamtlichen weiteren Kreisbeigeordneten sowie 15 weiteren ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten zusammen.
Der von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählte Landrat ist der Vorsitzende des Kreisausschusses.