Öffentliche Zustellungen
„An den Pranger stellen“ – diesen Spruch kennen sicher viele. Und genau das tut die so genannte Öffentliche Zustellung: Ist z. B. für eine Person ein behördlicher Bescheid erlassen worden, der postalisch nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist bzw. nicht ermittelt werden kann, wird die Zustellung öffentlich gemacht. Im übertragenen Sinne via Internet „ausgehängt“ oder ans schwarze Brett gepinnt. Und buchstäblich alle Welt erfährt, worum es geht.