Jagd- & Fischereiwesen
Unsere Servicezeiten:
(Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung)
Jagdscheinerteilung 2023
Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber, die im Besitz eines Jagdscheines sind, dessen Gültigkeit am 31.03.2023 endet, können Ihren Jagdschein ab sofort bei der unteren Jagdbehörde verlängern lassen.
Die Verlängerungen erfolgen bitte persönlich nach Terminabsprache.
Gemäß § 17 Abs.1 S. 2 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit §§ 5 und 6 des Waffengesetzes muss neben der erforderlichen Zuverlässigkeit auch die körperliche Eignung eines Jagdscheininhabers gegeben sein.
Die untere Jagdbehörde hat dementsprechend die körperliche Eignung bei der Jagdscheinverlängerung zu prüfen. Sollte Ihr persönliches Erscheinen nicht möglich sein, ist eine Verlängerung des Jagdscheines im Ausnahmefall auch auf dem Postweg möglich. In diesem Fall legen Sie bitte eine ärztliche Bescheinigung (Arzt/Hausarzt) über die körperliche Eignung zur Ausübung der Jagd vor. Ein entsprechendes Formular können Sie hier downloaden.
Ansprechpersonen:
Jagdscheinverlängerung: Kerstin Schmeel, Tel. 06441 407-2453, E-Mail: kerstin.schmeel@lahn-dill-kreis.de
sonstige Anfragen: Rolf Hankel, Tel. 06441 407-2420, E-Mail: rolf.hankel@lahn-dill-kreis.de
Jagdwesen
- Ausstellung von Jagdscheinen
- Allgemeine Aufsicht über die Jagdbezirke im Lahn-Dill-Kreis und deren Jagdausübungsberechtigte (Pächter)
- Verfahren zur Änderung von Jagdbezirksgrenzen
- Prüfung der Jagdpachtverträge
- Aufsicht über die Jagdgenossenschaften
- Festsetzung der Abschusspläne für Reh-, Rot- und Muffelwild
- Zulassung zur Jägerprüfung
- Bestätigung von Jagdaufsehern
- Bestellung der Kreisjagdberater
- Bestellung des Jagdbeirates des Lahn-Dill-Kreises
- sonstige jagdrechtliche Anordnungen und Genehmigungen
Die Bearbeitung von Wildschadensangelegenheiten ist Aufgabe der für das betroffene Grundstück zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Anträge auf Ersatz des Wildschadens sind an die Magistrate der Städte und die Gemeindevorstände der Gemeinden zu richten. Hier finden Sie eine Übersicht der Städte und Gemeinden im Lahn-Dill-Kreis.
Jagdsteuer
Bei Fragen helfen wir Ihnen natürlich gerne weiter:
Kontakt
Gabriele Berger
Jagdsteuer
Ordnungs- und Gewerberecht
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Formulare und Anträge
Mit diesem Antrag können die Erteilung und die Verlängerung des Jagdscheines beantragt werden.
Bescheinigung über die körperliche Eignung zur Ausübung der Jagd
Auszufüllen bei Minderjährigen, die an der Jägerprüfung teilnehmen.
Fischereiwesen
In folgenden Angelegenheiten sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie:
- Zulassung zur Fischerprüfung
- Durchführung der Fischerprüfung
- Fischereiaufsicht
- Anträge von Fischereivereinen auf Bestellung von Fischereiaufsehern
- Prüfung von Fischereipachtverträgen
- Verfahren zur Änderung der Fischereibezirksgrenzen
- Bestellung des Fischereiberaters
- Entgegennahme von Anzeigen über gemeinschaftliches Fischen
- Genehmigung von Ausnahmen nach § 43 Abs. 8 Bundesnaturschutzgesetzes (Vergrämungsabschüsse von Kormoranen)
- Aufsicht über Hegegemeinschaften
- Allgemeine Auskünfte zur Fischereischeinerteilung
Zuständig für die Ausstellung von Fischereischeinen (Jahres-, Fünfjahres-, Zehnjahres-, Jugend- und Sonderfischereischeinen) ist die Stadt- und Gemeindeverwaltung, in der Sie als Antragsteller Ihren Wohnsitz haben.
Kontakte zu den Städten und Gemeinden im Lahn-Dill-Kreis finden Sie hier.
Kontakt
Gabriele Berger
Jagdsteuer
Ordnungs- und Gewerberecht
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Kontakt
Rolf Hankel
Ordnungs- und Gewerberecht
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar