Führerscheinstelle
Die Führerscheinstellen des Lahn-Dill-Kreises befinden sich in Wetzlar und Herborn-Burg. An beiden Standorten stehen den Bürgerinnen und Bürgern während der unten genannten Öffnungszeiten Ansprechpartnerinnen rund um das Thema Fahrererlaubnis zur Verfügung.
Unsere Öffnungszeiten
Führerscheinstelle Wetzlar
Baumeisterweg 3
35576 Wetzlar
Mo: | ausschließlich geöffnet für Fahrschulen |
Di, Mi & Fr: | 07:30 – 12:00 Uhr |
Do: | 07:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr |
Service-Hotline
06441 407-2547
Führerscheinstelle Herborn-Burg
Junostraße 1f
35745 Herborn
Mo, Di & Fr: | 07:30–12:00 Uhr |
Mi: | ausschließlich geöffnet für Fahrschulen |
Do: | 07:30–12:00 Uhr und 13:30–17:30 Uhr |
Service-Hotline
06441 407-2547
Unsere Dienstleistungen:
Hier kommen Sie direkt zum gewünschten Thema:
Online Termin vereinbaren
Bitten beachten Sie, dass Sie vor einer persönlichen Vorsprache in der Führerscheinstelle einen Termin vereinbaren müssen. Das ist nach einem Klick unten im Bereich “Online Terminvergabe” möglich.
Sollten bereits alle Termine vergeben (rot markiert) sein, dann versuchen Sie es bitte in den Folgetagen erneut, da werktags in regelmäßigen Abständen (zum Tageswechsel um 0 Uhr) Termine freigeschaltet werden.
Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)
Mit dem Ziel, die Unfallquote gerade bei jungen Fahranfängerinnen und Fahranfängern zu senken, hat sich zwischenzeitlich das Modell des begleitenden Fahrens (BF 17, Führerschein mit 17) erfolgreich durchgesetzt. Unter geschützten Rahmenbedingungen soll sich die Fahrroutine und -kompetenz entwickeln, um die Zahl der im Straßenverkehr verunglückten Jugendlichen zu senken.
Umtausch des grauen/rosa Führerscheins
Fahrerlaubnisse, die bis zum 31.12.1998 erworben wurden, können in den neuen Scheckkartenführerschein eingetragen werden. Ausnahme ist die Klasse 2 ab dem 50. Lebensjahr.
Ab sofort kann der Führerscheinumtausch auch als Online-Antrag gestellt werden. Sie erhalten nach der Bearbeitung dann einen Termin zur Abholung. Um den Führerschein vor Ort umzutauschen, können Sie online einen Termin vereinbaren. Die Übersendung des Antrags per Post oder E-Mail reicht für die Bestellung eines Kartenführerscheins nicht aus!
Ersatz bei Verlust, Diebstahl, Auflagen- oder Namensänderung etc.
Ein Ersatzführerschein wird aus den unterschiedlichsten Gründen notwendig. Sollten Sie den Diebstahl Ihres Führerscheins zur Anzeige gebracht haben, wird eine Diebstahlsanzeige der Polizei benötigt. Bei Verlust des Führerscheins wird eine eidesstattliche Versicherung notwendig. Sollte sich Ihr Name geändert haben, ist ein Ersatz Ihres Führerscheins nicht zwingend notwendig.
Bei Änderung bzw. Ein- und Austragung von Auflagen müssen Sie Ihren alten Führerschein ersetzen.
Internationaler Führerschein
Der Internationale Führerschein wird für Fahrten außerhalb der EU-Staaten und bei Verlassen des Kontinents empfohlen. Die Gültigkeit des Internationalen Führerscheins beträgt maximal drei Jahre.
Karteikartenabschrift für eine auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde
Wurde Ihr Führerschein im Lahn-Dill-Kreis ausgestellt und Sie benötigen eine Karteikartenabschrift Ihrer Führerscheindaten? Die Karteikartenabschrift kann schriftlich oder telefonisch bei uns angefordert werden und wird kostenlos an Ihre jetzt zuständige Führerscheinstelle übersandt.
Karteikartenabschrift von einer auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde
Sollte Ihr aktueller Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt sein und Sie haben nun ein Anliegen an die Führerscheinstelle des Lahn-Dill-Kreises, müssen Sie – falls Sie noch im Besitz des alten grauen oder rosa Führerscheins sind – eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde anfordern. Dies geht in der Regel komplikationslos telefonisch oder schriftlich. Lassen Sie diese Karteikartenabschrift dann an die Führerscheinstelle übersenden. Bitte beachten Sie, dass die Karteikartenabschrift nicht älter als 6 Monate sein darf.
Anforderung per E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lahn-dill-kreis.de
Verlängerung LKW (Klassen C1, C1E, C, CE)
Verlängerung Personenbeförderungs-/Busführerschein (Mietwagen/Taxi, D1, D1E, D, DE) und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Feuerwehrführerschein
Hessische Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und der sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes (Hessische Fahrberechtigungsverordnung – HFbV)
Die HFbV ist die Grundlage für eine spezielle Fahrberechtigung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren (FFW) und Organisationen im Rettungsdienst bzw. im Katastrophenschutz zum Führen von
Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t bis zu 4,75t auch mit Anhänger (Kleine Fahrberechtigung)
Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t bis zu 7,5t auch mit Anhänger (Große Fahrberechtigung)
auf öffentlichen Straßen.
Mit dem Inkrafttreten der o. g. Verordnung zum 29.02.2012 ist es nicht mehr zulässig, Fahrberechtigungen auch an hauptamtlich bei den Feuerwehren und Organisationen tätige Personen zu erteilen.
Für Inhaber nach altem Recht, die vor dem Inkrafttreten eine entsprechende Fahrberechtigung erworben haben, gilt diese weiterhin ohne Beschränkung auf ehrenamtliche Tätigkeit und ohne Einweisung und Prüfung auf eine zulässige Gesamtmasse von 4,75t.
Neuerteilung nach Entzug
Die Voraussetzungen für eine Neuerteilung können in jedem Einzelfall erst nach Antragseingang und den erforderlichen Überprüfungen festgelegt werden.
Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle empfehlenswert.
Umschreibung ausländischer Führerscheine
Informationen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis (Führerschein)
Formulare und Anträge
Neuen Führerschein beantragen in der Führerscheinstelle Herborn-Burg, beispielsweise bei:
- Hochzeit
- Verlust des Führerscheins
- Diebstahl des Führerscheins
Neuen Führerschein beantragen in der Führerscheinstelle Wetzlar, beispielsweise bei:
- Hochzeit
- Verlust des Führerscheins
- Diebstahl des Führerscheins
Ausländische Fahrerlaubnis: Merkblatt des BMDV – Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis aus Nicht-EU Staaten
Antrag auf „Begleitetes Fahren ab 17“
(Beiblatt zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis)
Begleitetes Fahren ab 17: Beiblatt für eine Begleitperson (zum Antrag "Begleitetes Fahren ab 17")
Begleitetes Fahren ab 17: Bestätigung "Merkblatt erhalten"
Begleitetes Fahren ab 17: Führerscheinantrag
Infoblatt für Begleitperson mit Hinweisen
Merkblatt
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF 17)
Fahrgastbeförderung: Antrag auf Verlängerung der Klassen D1, D1E, D, DE/FE
Antrag auf Ausstellung einer Großen Fahrberechtigung nach der Hessischen Fahrberechtigungsverordnung (HFbV) für Einsatzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen bis 7,5 Tonnen
Antrag auf Ausstellung einer Kleinen Fahrberechtigung nach der Hessischen Fahrberechtigungsverordnung (HFbV) für Einsatzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen bis 4,75 Tonnen
Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
Antrag auf Erteilung und/oder Erweiterung der Fahrerlaubnis
Führerscheinumtausch - Antrag für Herborn-Burg
Führerscheinumtausch - Antrag für Geschäftsstelle in Wetzlar
Führerscheinumtausch - Informationsblatt zu den Fristen
Internationaler Führerschein: Antrag nach § 25b der Fahrlerlaubnisverordnung (FeV)
Internationaler Führerschein: Vollmacht
Lkw-Führerschein: Antrag auf Verlängerung Klassen C1, C1E, C, CE
Lkw-Führerschein: Informationen zur Berufskraftfahrerqualifikation
Kontakt
Führerscheinstelle Wetzlar
Baumeisterweg 3
35576 Wetzlar
Kontakt
Führerscheinstelle Herborn-Burg
Junostraße 1f
35745 Herborn