Kfz-Zulassung
Seit dem 15. Juni 2020 können die Kfz-Zulassungsstellen des Lahn-Dill-Kreises in Wetzlar und Herborn-Burg nur mit einem voher vereinbarten Termin aufgesucht werden.
Der Service reduziert Wartezeiten und ermöglicht es, in Zeiten von Corona den Sicherheitsabstand innerhalb des Gebäudes herzustellen.
Kundinnen und Kunden werden herzlich gebeten, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen: Bei mehr als 10 Minuten Verspätung muss der nächste Termin aufgerufen werden, um Wartezeiten für die Kundschaft zu vermeiden und den reibungslosen Ablauf nicht zu stören. Damit möglichst viele Kundinnen und Kunden die Chance erhalten einen Termin bei der Zulassungsstelle wahrzunehmen, sollen keine Doppel- oder Mehrfachtermine für das gleiche Anliegen vorgenommen werden.
So funktioniert die Online-Terminvereinbarung
Direkt nach der Terminvereinbarung erhalten die Kundinnen und Kunden eine Bestätigungs-E-Mail. Diese E-Mail mit der dort enthaltenen Wartenummer muss mit zur Zulassungsstelle gebracht werden.
Für die fehlerfreie Nutzung der Online Terminverwaltung und der Darstellung aller Inhalte ist der Einsatz eines aktuellen Browsers erforderlich. Der Microsoft Internet Explorer erfüllt die Anforderungen an einen aktuellen Browser nicht mehr, so dass es beim Aufruf der Online- Terminverwaltung mit diesem Browser zu Darstellungs- und Funktionsfehlern kommen kann!
Für den Fall, dass ein Termin aus irgendwelchen Gründen doch nicht wahrgenommen werden kann, wird darum gebeten, den Termin online wieder zu löschen oder telefonisch abzusagen, damit der Termin anderweitig vergeben werden kann.
Wer nicht über Internet verfügt, kann telefonisch einen Termin unter der Telefonnummer 06441 407-2529 vereinbaren.
Bitte beachten:
Verfahren für Händler, Zulassungsdienste und Speditionen
Für die Zulassungsdienste und Händler bleibt das bisherige Verfahren bestehen: Sie können die Zulassungsvorgänge immer morgens von 07:30 bis 08:30 Uhr bei den Zulassungsstellen in Herborn-Burg und Wetzlar gebündelt abgeben. Eine Bearbeitung der Vorgänge bis zum nächsten Tag wurde in den letzten Wochen immer umgesetzt. Sollten bei einzelnen Vorgängen fehlende oder falsche Unterlagen festgestellt werden, erfolgt am gleichen Tag eine Information der Händler und Zulassungsdienste per E-Mail, damit die Berichtigung unmittelbar am Folgetag vorgenommen werden kann und unnötige Verzögerungen vermieden werden.
Online-Zulassung
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Zulassungsvorgänge wie z .B. Außerbetriebsetzungen, Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen und Adressänderungen Online vorzunehmen. Bitte nutzen Sie dieses Instrument bei dringenden Angelegenheiten.
Bitte beachten Sie bei der Online-Zulassung:
Nicht alle Endgeräte funktionieren mit der aktuell zur Verfügung stehenden Ausweisapp.
Die Voraussetzungen und Informationen über die Nutzung der AusweisApp2 können auf der Homepage www.ausweisapp.bund.de eingesehen werden, z. B.
Serviceleistungen der Zulassungsbehörde
Die Kfz-Zulassungsbehörde erbringt eine Vielzahl von Serviceleistungen rund um das Thema “Zulassung von Kraftfahrzeugen”.
Die am häufigsten angefragten Serviceleistungen, Anträge und Merkblätter finden Sie unter den nachfolgenden Rubriken – Sie können sich informieren und erfahren, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Sollten Sie Ihr spezielles Anliegen hier nicht wiederfinden – nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wenn Sie im Lahn-Dill-Kreis wohnen oder hier Ihren Firmensitz haben, können Sie bestimmte Vorgänge aus dem Bereich des Kfz-Zulassungswesen bei Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen und den Service der Rathauszulassung nutzen.
Einzelgenehmigungen gemäß § 13 EG-FGV bzw. Betriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO
In 2009 wurden Hessen für die o.g. Genehmigungsverfahren Bündelungsbehörden in Marburg und Fulda errichtet. Der Lahn-Dill-Kreis bildet hier eine Ausnahme und stellt diesen Service für seine kreisansässigen Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen, die in seinem Kreisgebiet einen Firmenstandort haben, selbst zur Verfügung.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie direkt hier:
Unsere Öffnungszeiten
Zulassungsbehörde Wetzlar
Baumeisterweg 3
35576 Wetzlar
Montag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr & 13:30 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr & 13:30 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Zulassungsbehörde Herborn-Burg
Junostraße 1f
35745 Herborn
Montag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr & 13:30 Uhr – 15:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr & 13:30 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Unser Tipp für Sie:
Um unnötig lange Wartezeiten zu vermeiden, beachten Sie bitte unsere Öffnungs- bzw. Servicezeiten und meiden, wenn es sich zeitlich einrichten lässt, Brückentage und die Tage zum Quartalsende.
Formulare und Anträge
Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens zur Verwendung für Probe- und Überführungsfahrten
Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichens - Kfz-Händler, -Handwerker, -Hersteller oder – Teilehersteller – Gem. § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichens für - Oldtimer-Fahrzeuge – gem. § 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Erlaubnis zur Führung eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung
Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten
Antrag auf Erteilung
- einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV
(Bearbeitung erfolgt nur bei der Zulassungsbehörde Wetzlar!) - einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO
- einer Einzelgenehmigung nach § 13 FzTV
Erteilung einer Einzelgenehmigung gem. § 13 EG-FGV / Betriebserlaubnis gem. § 21 (i.V.m. § 19 Abs. 2) StVZO
Für Probe- und Überführungsfahrten kann die örtlich zuständige Zulassungsbehörde oder die für den Standort des Fahrzeugs zuständige Zulassungsbehörde bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen ausstellen. Dieses Kennzeichen ist für maximal fünf Tage gültig, das Ablaufdatum ist auf den Kennzeichenschild eingeprägt. Das Kurzzeitkennzeichen kann nicht für einen Gültigkeitszeitraum in der Zukunft beantragt werden. Der Tag der Ausstellung zählt als 1. Tag der Gültigkeit. Das Kurzzeitkennzeichen darf weder vom Antragsteller noch von einer anderen Person zur Nutzung an einem anderen Fahrzeug verwendet werden!
Hinweise für die Teilnahme an Festumzügen mit Zugmaschinen und Anhängern sowie die technischen Voraussetzungen für den Betrieb von Fahrzeugen bei solchen Veranstaltungen
Was wird sich im Zulassungsverfahren für Sie ab dem 01. Januar 2015 ändern?
„Wiederzulassung“ eines Fahrzeuges via Internet ab 01.10.2017
Personenbezogene Daten: Informationsblatt gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung
Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter
(Nur bei Zulassung / Umschreibung auf Minderjährige)
Änderungsanzeige und Empfangsbestätigung
Erklärung bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges gem. § 14 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) / Verbleibserklärung