Kindertagespflege im Lahn-Dill-Kreis

Sie suchen eine Kindertagespflegeperson für Ihre Kinder oder wollen selbst eine werden? Dann sind Sie hier genau richtig!

Aktuell stehen den Familien im Lahn-Dill-Kreis ca. 100 qualifizierte Kindertagespflegepersonen mit insgesamt ca. 300 Kinderbetreuungsplätzen zur Verfügung. Möchten Sie dazu gehören oder wollen Sie die passende Betreuung für Ihr Kind unter dem Angebot wählen?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf oder wenden Sie sich direkt an das Kindertagespflegebüro Nord oder das Kindertagespflegebüro Süd.

Erlaubnis zur Kindertagespflege

Für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist eine Pflegeerlaubnis gem. § 43 SGB VIII notwendig. Diese wird nach erfolgter Eignungsprüfung durch das örtlich zuständige Jugendamt, vertreten durch den Fachdienst Tagesbetreuung für Kinder, erteilt. Die Pflegeerlaubnis ist auf fünf Jahre befristet und befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

Informationen zu Qualifizierung als Kindertagespflegeperson gibt es im Infoblatt “Kindertagespflege – eine Aufgabe für Sie?”

Tätigen Kindertagespflegepersonen steht der Fachdienst Tagesbetreuung für Kinder als Fachberatung zur Seite. Zudem sind dem Fachdienst im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion wichtige Ereignisse, die für das Wohl und die Betreuung der Kinder bedeutsam sind, mitzuteilen.

Finanzielle Förderung in der Kindertagespflege

Übernahme der Gebühren für Tageseinrichtungen/­Kindertagespflege (§ 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII -)

Der Kosten- oder Teilnahmebeitrag zur Förderung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege wird auf Antrag durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen, wenn die Belastung durch die Kostenbeiträge den Eltern oder dem Kind nicht zuzumuten ist. Nicht zuzumuten sind Kostenbeiträge immer dann, wenn die Eltern oder Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), nach dem dritten oder vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Leistungen nach §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beziehen oder wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten oder wenn die Belastung durch den Kostenbeitrag nach entsprechender Anwendung der §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92a SGB XII nicht zumutbar ist.

Anträge kann man bei den Gemeinden oder Städten, bei den betreuenden Kindertagespflegepersonen, beim Lahn-Dill-Kreis, Fachdienst Tagesbetreuung für Kinder, selbst erhalten oder unter “Formulare & Anträge” herunterladen.

Kontakt

Servicestelle Kindertagespflege - Wetzlar

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

06441 407-1508

kindertagespflege@lahn-dill-kreis.de

Kontakt

Servicestelle Kindertagespflege - Dillenburg

Europaplatz 1
35683 Dillenburg

02771 407-6077

kindertagespflege@lahn-dill-kreis.de

Kontakt

Koordinationsstelle Kindertagespflege

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

06441 407-1516

kindertagespflege@lahn-dill-kreis.de