Bekanntmachungen
Hier finden Sie alle für den Lahn-Dill-Kreis relevanten Mitteilungen, die wir als kommunale Behörde von Amts wegen (auf der Grundlage von Gesetzen und Verordnungen) veröffentlichen müssen (= öffentliche Bekanntmachungen). Amtliche Bekanntmachungen sind typische Publikationen der öffentlichen Verwaltung. Die aktuellen Versionen finden Sie nachfolgend in chronologischer Reihenfolge.
Bekanntmachungen von Pfandversteigerungen
Die Vollstreckungsstelle des Lahn-Dill-Kreises versteigert Pfandsachen im Internet über www.zoll-auktion.de. Freigegebene Auktionen finden Interessierte unter Auktions-IDs, die an dieser Stelle aufgelistet sind. Im Moment liegen keine Angebote vor.
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters: Feststellungen über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises (Wahlperiode 2021-2026)
Gemäß §§ 33 und 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871), gebe ich bekannt:
Das Mitglied des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises, Christa Lefèvre, Wetzlar, gewählt über den Wahlvorschlag der Freie Wählergemeinschaft (FWG), hat zum 31.12.2023 schriftlich auf ihr Mandat verzichtet und ist damit aus dem Kreistag ausgeschieden. Die darauffolgende Nachrückerin, Frau Christiane Koch-Rein, Hüttenberg, hat schriftlich darauf verzichtet, ihr Mandat anzunehmen. Als nächster noch nicht berücksichtigter Bewerber aus dem Kreiswahlvorschlag der FWG rückt Herr Bernd Walther, Herborn, ab dem 01.01.2024 in den Kreistag des Lahn-Dill-Kreises nach.
Gegen die Feststellungen des Kreiswahlleiters kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreiswahlleiter, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Es ist anzugeben, gegen welche der o.g. Feststellungen der Einspruch gerichtet ist.
Wetzlar, den 1. Dezember 2023
Der Kreiswahlleiter
Gez.Strack-Schmalor
Leitender VerwaltungsdirektorStaatliche Fischerprüfungen 2024
Im Jahr 2024 hält die Untere Fischereibehörde beim Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises an folgenden Terminen eine Fischerprüfung ab:
- Donnerstag, den 18. April 2024
- Donnerstag, den 16. Mai 2024
- Donnerstag, den 10. Oktober 2024
- Donnerstag, den 31. Oktober 2024
Teilnehmer/innen mit Wohnort in Hessen können sich bis vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin bei dem Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Untere Fischereibehörde, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar, anmelden. Vor der Anmeldung hat der/die Antragsteller/in (ab dem 14. Lebensjahr) bei seiner/ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung ein Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei der Unteren Fischereibehörde zu beantragen. Die Anmeldung zur Fischerprüfung erfolgt mit dem Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung (abrufbar unter: lahn-dill-kreis.de/recht-ordnung/jagd-fischereiwesen). Dem Antrag ist die Bescheinigung über die Teilnahme an einem praktischen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung (gemäß § 21 Abs. 1 Hessische Fischereiverordnung) beizufügen. Minderjährige müssen außerdem eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters einreichen (siehe Antragsformular). Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs für den gewünschten Prüfungstermin berücksichtigt. Der gewünschte Termin ist anzugeben. Personen, die ihre Antragsunterlagen nicht fristgerecht vollständig vorlegen, können zur Prüfung nicht zugelassen werden.
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
– Abteilung Aufsichts- und Kreisordnungsbehörden, Verkehr –Wetzlar, den 30. November 2023
Im Auftrag
gez. Strack-Schmalor
Leitender VerwaltungsdirektorDie vollständige Bekanntmachung kann hier eingesehen werden:
Einladung zu den Fachausschüssen
- Umweltausschuss; Sitzung am 7. Dezember 2023
- Sozialausschuss; Sitzung am 13. Dezember 2023
- Bildungsausschuss; Sitzung am 13. November 2023 (gemeinsame Sitzung zu TOP1 mit Sozialausschuss)
- Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Organisationsausschuss; Sitzung am 14. Dezember 2023
- Bauausschuss; Sitzung entfällt
4. Änderung der Abfall-Gebührenordnung
Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat in seiner Sitzung vom 13. November 2023 die 4. Änderungssatzung zur Abfall-Gebührenordnung des Lahn-Dill-Kreises beschlossen. Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekanntgemachte Satzung des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Wetzlar, 21.November2023
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Wolfgang Schuster
LandratDer vollständige Wortlaut der Satzung kann hier eingesehen werden:
Beteiligungsbericht 2022
Der Kreisausschuss teilt mit, dass der Beteiligungsbericht des Lahn-Dill-Kreises für das Geschäftsjahr 2022 vorliegt. Der Beteiligungsbericht ermöglicht einen weitreichenden Überblick über die Unternehmensbeteiligungen des Lahn-Dill-Kreises.
Wetzlar, den 13. November 2023
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreisesgez. Wolfgang Schuster
LandratDer Beteiligungsbericht kann hier eingesehen werden:
Amtliche Bekanntmachung des Kreisausschusses des Lahn-Dill-Kreises
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises als zuständige Aufsichtsbehörde über die Abwasserverbände im Sinne von § 7 Abs.1 Nr.1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz macht die Genehmigung der neugefassten Verbandssatzung des Abwasserverbandes Obere Dietzhölze öffentlich bekannt.
Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann im Internet unter www.lahn-dill-kreis.de eingesehen werden. Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Feststellung während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Auch bei dem Verband selbst kann die nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
Wetzlar, 15. November 2023
Der Kreisausschuss
Kommunal- und Finanzaufsicht – VerbandsaufsichtIm Auftrag
Ulrich Jochem
VerwaltungsoberratAmtliche Bekanntmachung: Jugendhilfeausschuss
Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.11.2023
Gäste werden gebeten, sich bis spätestens 20.11.2023 per Mail unter kerstin.gaul@lahn-dill-kreis.de anzumelden.
Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland
Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag
- die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union[1] eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet),
- weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind,
- in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden.
Einem Antrag, der erst nach dem 19. Mai 2024 (21. Tag vor der Wahl) bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17a Abs. 2 der Europawahlordnung).
Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis zum oben angegebenen 21. Tage vor der Wahl gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Wählverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Wahl einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei den Gemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden.
Für Ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist u. a. Voraussetzung, dass Sie am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
- weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit den Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an
Eides statt abzugeben über das Vorliegen der o. g. Voraussetzungen für die aktive oder passive Wahlteilnahme.
Wetzlar, 10. November 2023
Reinhard Strack-Schmalor
Kreiswahlleiter
[1] Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden.
Die originale Bekanntmachung kann hier eingesehen werden:
Inklusionsbeirat
Bekanntmachung zur Sitzung des Inklusionsbeirat 30.11.2023
Die Sitzung findet um 16:30 Uhr im Kreistagssitzungssaal, Raum 2.001 im D-Gebäude der Kreisverwaltung, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar, statt.
Amtliche Bekanntmachung: Allgemeinverfügung über die Genehmigung der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit
nach 4 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2 der Verordnung zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher und unionsrechtlicher Vorschriften über Maßnahmen zur Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit (EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung) vom 30. Juni 2015 (BGBl. S. 1098) und § 26 Absatz 1 Nr. 4 und 5b, § 38 Absatz 11 des Tiergesundheitsgesetzes vom 21. November 2018 (BGBl. I S. 1938) in den derzeit geltenden Fassungen.
- Tierärztinnen und Tierärzten wird genehmigt, die Impfung empfänglicher, auf dem Hoheitsgebiet des Landrates des Lahn-Dill-Kreises gehaltener Tiere gegen die Blauzungenkrankheit (BT) Serotyp 4 (BTV 4) und Serotyp 8 (BTV 8) mit inaktivierten Impfstoffen durchzuführen. Diese Genehmigung gilt befristet bis zum 31. Dezember 2024.
- Die Übermittlung der Ohrmarkennummern der nach Nr. I geimpften Rinder durch den Tierhalter wird hiermit angeordnet.
- Diese Allgemeinverfügung tritt mit dem auf die Bekanntmachung auf der Homepage des Lahn-Dill-Kreises folgenden Tag in Kraft.
Die vollständige Allgemeinverfügung kann hier eingesehen werden: