Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle für den Lahn-Dill-Kreis relevanten Mitteilungen, die wir als kommunale Behörde von Amts wegen (auf der Grundlage von Gesetzen und Verordnungen) veröffentlichen müssen (= öffentliche Bekanntmachungen). Amtliche Bekanntmachungen sind typische Publikationen der öffentlichen Verwaltung. Die aktuellen Versionen finden Sie nachfolgend in chronologischer Reihenfolge.

Bekanntmachungen von Pfandversteigerungen

Die Vollstreckungsstelle des Lahn-Dill-Kreises versteigert Pfandsachen im Internet über www.zoll-auktion.de. Freigegebene Auktionen finden Interessierte unter Auktions-IDs, die an dieser Stelle aufgelistet sind. Im Moment liegen keine Angebote vor.

  • Änderung der Schulbezirkssatzung für die Grundschulen des Lahn-Dill-Kreises

    Der Kreistag hat am 18. Juli 2022 die Änderung der Schulbezirkssatzung für die Grundschulen des Lahn-Dill-Kreises beschlossen. Den Änderungen hat das Staatliche Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg mit Schreiben vom 27. Februar 2023 gem. § 143 zugestimmt.

    Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Schulbezirkssatzung für die Grundschulen des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdruck fertigen zu lassen.

    Wetzlar, den 8. März 2023                   Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
    Roland Esch
    Erster Kreisbeigeordneter

    Der vollständige Wortlaut der Satzungsänderung kann sowohl unter Kreisrecht, als auch hier eingesehen werden

  • Entwicklungsmaßnahme für zwei Flachwasserteiche im Menzental, Gemeinde Mittenaar, Gemarkung Ballersbach

    Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 UVPG

    Die behördliche Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG zu erwarten sind.

    Wetzlar, den 1. März 2023                                 Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

    Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann hiereingesehen werden:

  • Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 21. Hessischen Landtag am 8. Oktober 2023

    Amtliche Bekanntmachung des Lahn-Dill-Kreises

    Die öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters „Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 21. Hessischen Landtag am 8. Oktober 2023“ erfolgt durch die Bereitstellung auf der Internetseite des Lahn-Dill-Kreises. Die Kreiswahlvorschläge sind gemäß § 21 LWG spätestens am 31. Juli bis 18:00 Uhr in meiner Geschäftsstelle Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar, schriftlich einzureichen.

    Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Feststellung während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Unter Berücksichtigung der Schutzregelungen im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

    Wetzlar, 22. Februar 2023       

    Der Kreiswahlleiter
    für die Landtagswahl in den Wahlkreisen 16 und 17
    gez. Strack-Schmalor, Verwaltungsdirektor

    Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachungen kann hier eingesehen werden:

    Bekanntmachung

    Hinweisbekanntmachung

  • Staatliche Fischerprüfungen 2023

    Im Jahr 2023 hält die untere Fischereibehörde beim Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises an folgenden Terminen eine Fischerprüfung ab:

    • Dienstag, den 25. April 2023,
    • Dienstag, den 5. September 2023 und
    • Dienstag, den 12. September 2023.

    Teilnehmer können sich bis vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin bei dem Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Untere Fischereibehörde, Postfach 1940, Karl-Kellner-Ring 51, 35573 Wetzlar, anmelden.

    Bei der Anmeldung ist die Teilnahmebescheinigung eines Ausbildungslehrganges und die Bescheinigung über die gezahlte Prüfungsgebühr vorzulegen. Vor der Anmeldung hat der/die Antragsteller/in (ab dem 14. Lebensjahr) bei seiner/ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung ein Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei der unteren Fischereibehörde zu beantragen. Minderjährige müssen außerdem eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters beifügen.

    Personen, die ihre Antragsunterlagen nicht fristgerecht vollständig vorlegen, werden zur Prüfung nicht zugelassen.

    Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
    – Abteilung Aufsichts- und Kreisordnungsbehörden, Verkehr –

    Wetzlar, den 21. Dezember 2022             Im Auftrag
    gez. Volkmar Peter
    Amtsrat

     Die Bekanntmachung kann hier im Original eingesehen werden.

Kontakt

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