Wohngeld
Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) an einkommensschwache Haushalte gezahlt, um bei der Deckung der Wohnkosten zu helfen.
Um prüfen zu können, ob für Sie ein solcher Anspruch besteht, ist ein Antrag erforderlich. Den Antrag sowie die Anlage Datenschutz finden Sie unten über „Downloads“.
Ihre Antragsangelegenheit können Sie gerne telefonisch mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin bzw. Ihrem zuständigen Sachbearbeiter besprechen. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort:


Formulare und Anträge
Antrag auf Kinderfreizeitbonus für Familien mit Wohngeld oder Sozialhilfe
Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss mit Anlagen
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss mit Anlagen
Hinweise zum Wohngeldantrag - Geltende Datenschutzbestimmungen aufgrund der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X)