Eingliederungshilfe für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wetzlar
Seit dem15. November 2019 bearbeitet und entscheidet der Magistrat der Stadt Wetzlar für alle Personen, die im Stadtgebiet Wetzlar (Kernstadt und Stadtteile) wohnen, die Eingliederungshilfen nach §§ 53 ff SGB XII in eigener Zuständigkeit. Betroffen sind z. B. Anträge auf Frühförderung, Integrationsmaßnahmen in Kitas und Teilhabeassistenz in Schulen.
Die Kontaktaufnahme erfolgt über das Jugendamt der Stadt Wetzlar, Tel.:
Alle Personen, die im Stadtbereich Wetzlar wohnen und bisher bereits Leistungen der Eingliederungshilfe vom Lahn-Dill-Kreis erhalten, wurden von unserer Behörde (Fachdienst Hilfen für Menschen mit Behinderungen/ZeBraH) über den Zuständigkeitswechsel schriftlich informiert.
Kontakt
Bianca Agel
Fachdienstleitung
Hilfe für Menschen mit Behinderungen
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar