Kindertagesbetreuung

Im Lahn-Dill-Kreis gibt es ein breites und differenziertes Tagesbetreuungsangebot für Kinder. Die Angebote sollen dazu beitragen, jungen Familien mehr Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten und für die Kinder ein hohes Maß an Fördermöglichkeiten zu bieten. Wenn sich beide Elternteile für ein berufliches Engagement entscheiden oder auf erhöhtes Einkommen angewiesen sind, brauchen sie eine gute Tagesbetreuung für ihre Kinder. Für Alleinerziehende gilt dies in besonderem Maße.

Nicht zuletzt ist ein breites Angebot an Kindertagesbetreuung ein guter regionaler Standortfaktor. Über die Betreuung hinaus kommt es auch zunehmend auf gute frühkindliche Bildung und Erziehung an.

Kindertagesstätte, Kindertagespflege oder Hort?

Im Lahn-Dill-Kreis haben sich ortsnahe Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflegestellen so weiterentwickelt, dass sie ein weitestgehend flächendeckendes Platzangebot bereit halten.

Aktuelle Informationen zum Betreuungsangebot vor Ort entnehmen Sie bitte der jeweiligen Homepage Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Für Informationen zur Kindertagespflege können Sie sich direkt an das Kindertagespflegebüro Nord oder das Kindertagespflegebüro Süd sowie die Koordinationsstelle beim Lahn-Dill-Kreis wenden.

Betreuungsangebote an Grundschulen finden Sie über Schulen im Lahn-Dill-Kreis: Schulen nach Ort

Bitte beachten Sie, dass zum 01.08.2022 eine neue Zuständigkeit bei der Übernahme von Elternbeiträgen für den Besuch von schulischen Ganztags- oder Betreuungsangeboten im Lahn-Dill-Kreis eingetreten ist. Nähere Informationen und den Antrag finden Sie unter Schulen im Lahn-Dill-Kreis: Übernahme Elternbeiträgen

TAUSEND ROLLEN – DEIN JOB!

Du willst Erzieherin/Erzieher werden? Sie wollen als Träger junge Menschen für sich gewinnen? Mit der Internetseite Tausendrollen-deinjob.de hat das Land Hessen im September 2020 eine Kampagne gestartet, die dem Fachkräftemangel entgegenwirken soll.

Der Lahn-Dill-Kreis möchte diese Aktion unterstützen und junge Menschen für den Beruf der Erzieherin/des Erziehers in der Kindertagesbetreuung, in der Jugendarbeit, der ambulanten Jugendhilfe und in stationären Jugendhilfeeinrichtungen begeistern.

Übernahme der Gebühren für Tageseinrichtungen/ Kindertagespflege
(§ 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII -)

Der Kosten- oder Teilnahmebeitrag zur Förderung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege wird auf Antrag durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen, wenn die Belastung durch die Kostenbeiträge den Eltern oder dem Kind nicht zuzumuten ist. Nicht zuzumuten sind Kostenbeiträge immer dann, wenn die Eltern oder Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), nach dem dritten oder vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Leistungen nach §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beziehen oder wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten oder wenn die Belastung durch den Kostenbeitrag nach entsprechender Anwendung der §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92a SGB XII nicht zumutbar ist.

Anträge kann man bei den Gemeinden oder Städten, bei den betreuenden Kindertagespflegepersonen, beim Lahn-Dill-Kreis, Fachdienst Tagesbetreuung für Kinder, selbst erhalten oder unter “Formulare & Anträge” herunterladen.

Informationen zu weiteren Unterstützungsleistungen für Kinder in Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Bildung und Teilhabe finden Sie hier: Bildung und Teilhabe

Formulare und Anträge

Formulare und Anträge