Hygiene & Infektion

Gesundheit ist eines der höchst geschätzten Güter der Menschen. Was Gesundheit für jeden persönlich bedeutet – darüber könnten Abhandlungen geschrieben werden. Auf behördlicher Ebene kümmert sich der Öffentliche Gesundheitsdienst um dieses Thema – mit dem Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern und zu schützen.

Hierzu gehören insbesondere, übertragbare Krankheiten bei Menschen zu verhüten und zu bekämpfen, Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung zu veranlassen und zu koordinieren sowie darüber zu wachen, dass die Anforderungen der Hygiene eingehalten werden. Der Öffentliche Gesundheitsdienst hat die Aufsicht über Einrichtungen und Berufe des Gesundheitswesens, führt amtsärztliche, ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen durch und erstellt Zeugnisse und Gutachten.

In Hessen nehmen diese Aufgaben die Gesundheitsämter wahr – im Lahn-Dill-Kreis ist dies die Abteilung Gesundheit. Sie hat ihren Sitz im ehemaligen Friedrich-Zimmer-Krankenhaus in Herborn (Friedrich-Zimmer-Gesundheitszentrum) und ist darüber hinaus mit einer Außenstelle in der Kreisstadt Wetzlar vertreten.

Impfen

Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen auf dem Gebiet der Medizin. In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Impfpflicht. Die STIKO (Ständige Impfkommission) überarbeitet den „Impfkalender“ jedes Jahr. Durch Erlass der obersten Gesundheitsbehörden der Länder entstehen daraus die so genannten „Öffentlichen Impfempfehlungen“.

Hier finden Sie Informationen zu allen Impfungen für Säuglinge, Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren, für besondere Berufs- oder Risikogruppen sowie für besondere Gefahrensituationen. Hinweise zu Impfabständen, Kontraindikationen, Impfreaktionen, wie man sich im Verletzungsfall oder bei Kontakt mit infiziertem Blut verhält, was zu beachten ist bei Immunschwäche, während der Schwangerschaft und beim Stillen, bei Zeckenbissen oder Tollwutgefahr, bei ansteckender Hirnhautentzündung, bei Grippeepidemien oder anderen Infektionskrankheiten. Auch Reiseimpfempfehlungen sind dort zu finden.

Infektionskrankheiten

Die Gesundheitsämter tragen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten bei. Sie wirken insbesondere durch Aufklärung und Beratung sowie durch Aufdeckung von Infektionsketten mit dem Ziel ihrer Unterbrechung darauf hin, die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern. Hier erfahren Sie mehr zum Thema: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): http://www.infektionsschutz.de/

Sind Sie eine Person oder Institution, die der Meldepflicht von Infektionskrankheiten unterliegt? Dann finden Sie im folgenden alle notwendgien Meldeformulare:

Arztmeldungen (Meldepflicht gemäß § 6 Infektionsschutzgesetz)

Labormeldungen (Meldepflicht gemäß § 7 Infektionsschutzgesetz)

Gemeinschaftseinrichtungen (Meldepflicht gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz)

Infektionsschutzbelehrung (Hygieneschulung)

Hinweise zur Teilnahme:

Laut § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG benötigen alle Personen, die erstmalig (!) eine Tätigkeit mit Kontakt zu Lebensmitteln, z. B. in der Gastronomie, der Lebensmittelproduktion oder einer Kindertagesstätte mit Gemeinschaftsverpflegung ausüben wollen, eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt.

Die Erstbelehrung erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Über die Durchführung der Belehrung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist und bei erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als drei Monate sein darf. Wer bereits eine Bescheinigung besitzt, kann diese direkt beim Arbeitgeber vorlegen und wird dort bei Arbeitsbeginn von dem Arbeitgeber belehrt. Es ist keine erneute Erstbelehrung beim Gesundheitsamt notwendig!

Voraussetzung für eine Belehrung nach § 43 IfSG im Gesundheitsamt des Lahn-Dill-Kreises ist, dass sich der gemeldete Wohnsitz oder Arbeitsplatz (Betriebsstätte/Einsatzort des Arbeitgebers) im Lahn-Dill-Kreis befindet. Liegt der gemeldete Wohnsitz außerhalb des Lahn-Dill-Kreises, ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Beschäftigung im Lahn-Dill-Kreis ist oder sein wird.

Für die Durchführung der Belehrung und die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Gebühr von derzeit 29,00 Euro und für die Ausstellung eines Duplikats eine Gebühr von derzeit 12,00 Euro erhoben. Die Bezahlung ist aktuell nur in bar möglich.

Am Tag der Belehrung ist ein gültiger Personalausweis/Reisepass vorzulegen oder ein ausländische Reisepass mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Bei Minderjährigen bis einschließlich 15 Jahren ist die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten erforderlich, ab 16 Jahren genügt eine schriftliche Einverständniserklärung. Die Belehrung findet in deutscher Sprache statt. Wenn keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind, dann ist (auf eigene Kosten) eine Person zum Übersetzen mitzubringe, die für die gesamte Dauer der Belehrung anwesend ist. Dies kann auch eine Privatperson sein.

Für verpflichtende, unentgeltliche Schulpraktika wird eine reduzierte Gebühr von 10,00 Euro erhoben. In dem Fall ist eine entsprechende Bescheinigung der Schule über das Schulpraktikum vorzulegen. Schülerinnen und Schüler müssen sich mit einem gültigen Schülerausweis und dem Personalausweis/Reisepass ausweisen können. Bei Minderjährigen gilt die bereits erwähnte Regelung zur Erlaubnis der Sorgeberechtigten.

Für einen reibungslosen Ablauf wird darum gebeten, zwecks Anmeldung ca. 5 bis 10 Minuten vor Beginn zu erscheinen. Bei Krankheitssymptomen bitten wir von einer Teilnahme abzusehen. Bitte beachten Sie im Hinblick auf ein pünktliches Erscheinen, dass die Parkmöglichkeiten direkt am Gesundheitsamt eingeschränkt sind; Ausweichmöglichkeiten bieten die angrenzenden Straßen.

Corona-Virus Informationsplattform

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zum Corona-Virus im Lahn-Dill-Kreis und die aktuellen Fallzahlen.

Formulare und Anträge

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