Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung

ZeBraH

Aufgabe des ZeBraH ist die Koordination der Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen. Ziel ist die Hilfeplanung aus einer Hand für behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch ein multiprofessionelles Team von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern sowie Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Ärztinnen und Ärzten sowie Verwaltungsfachleuten

Pädagogische Frühförderung für Kinder im Vorschulalter

Entwicklungsauffällige Kinder und Kinder mit einer Behinderung werden in den Frühförderstellen individuell betreut. Die Antragsstellung erfolgt auf Empfehlung des Kinderarztes über die jeweilige Frühförderstelle. Die Frühförderstellen sind:

Kontakt

Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Herborn

Scheidtstraße 10
35745 Herborn

02772 3011

Kontakt

Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Wetzlar

Röntgenstraße 3
35578 Wetzlar

06441 6792520

Integrationsplatz im Kindergarten

Es ist möglich einen Integrationsplatz in Kindergärten oder Kindertagesstätten einzurichten. Jedem Kind mit einer Behinderung soll die Eingliederung in die Gesellschaft ermöglicht, die Entwicklung gefördert und Benachteiligungen vermieden werden. Hier erhalten Sie Informationen zum Antragsverfahren einer Integrationshilfe sowie über die Kosten, Beförderung und Voraussetzung. Diese Informationen finden Sie auch als Merkblatt im Bereich Downloads, dort finden Sie auch die nötigen Formulare und Anträge.

Kontakt

Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Karl-Kellner-Ring 55
35576 Wetzlar

06441 407-1380

eingliederungshilfe@lahn-dill-kreis.de

Teilhabe zur Bildung (Teilhabeassistenz)

Schülerinnen und Schüler mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, die zum Besuch der Schule einer individuellen Unterstützung bedürfen, können durch eine sogenannte Teilhabeassistenz begleitet werden. Kontaktieren Sie bitte vor Antragstellung den Fachdienst Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen. Die Sachbearbeiter werden dann persönlich mit Ihnen besprechen, welche Unterlagen zur Antragstellung benötigt werden.

Hinweis:
Eingliederungshilfe für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wetzlar

Seit dem 15. November 2019 bearbeitet und entscheidet der Magistrat der Stadt Wetzlar für alle Personen, die im Stadtgebiet Wetzlar (Kernstadt und Stadtteile) wohnen, die Eingliederungshilfen nach §§ 53 ff SGB XII in eigener Zuständigkeit. Betroffen sind z. B. Anträge auf Frühförderung, Integrationsmaßnahmen in Kitas und Teilhabeassistenz in Schulen.

Die Kontaktaufnahme erfolgt über das Jugendamt der Stadt Wetzlar, Tel.: 06441 99-5111

Kontakt

Kommunale Behindertenbeauftragte des Lahn-Dill-Kreises

Karl-Kellner-Ring 55
35576 Wetzlar

06441 407-1234

Susanne.Eiben@lahn-dill-kreis.de

Formulare und Anträge

Formulare und Anträge

Kontakt

Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Karl-Kellner-Ring 55
35576 Wetzlar

06441 407-1380

eingliederungshilfe@lahn-dill-kreis.de