Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit einer Behinderung  bietet der Lahn-Dill-Kreis verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten an. Neben den Kreiseigenen Angeboten und den jeweiligen Ansprechpartnern finden Sie auf dieser Seite auch nützliche Links und Querverweise.

ZeBraH

Aufgabe des ZeBraH ist die Koordination der Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen. Ziel ist die Hilfeplanung aus einer Hand für behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch ein multiprofessionelles Team von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern sowie Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Ärztinnen und Ärzten sowie Verwaltungsfachleuten

Pädagogische Frühförderung für Kinder im Vorschulalter

Entwicklungsauffällige Kinder und Kinder mit einer Behinderung werden in den Frühförderstellen individuell betreut. Die Antragsstellung erfolgt auf Empfehlung des Kinderarztes über die jeweilige Frühförderstelle. Die Frühförderstellen sind:

Kontakt

Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Herborn

Scheidtstraße 10
35745 Herborn

02772 3011

Kontakt

Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Wetzlar

Röntgenstraße 3
35578 Wetzlar

06441 6792520

Integrationsplatz im Kindergarten

Es ist möglich einen Integrationsplatz in Kindergärten oder Kindertagesstätten einzurichten. Jedem Kind mit einer Behinderung soll die Eingliederung in die Gesellschaft ermöglicht, die Entwicklung gefördert und Benachteiligungen vermieden werden. Hier erhalten Sie Informationen zum Antragsverfahren einer Integrationshilfe sowie über die Kosten, Beförderung und Voraussetzung. Diese Informationen finden Sie auch als Merkblatt im Bereich Downloads, dort finden Sie auch die nötigen Formulare und Anträge.

Integrationsplatz in der Kindertageseinrichtung

Informationen für Eltern

(Stand 01/2026)

Kosten

Für einen Integrationsplatz zahlt der Lahn-Dill-Kreis als Eingliederungshilfeträger ein jährliches Entgelt in Höhe von zurzeit ca. 22.000,00 Euro (für in der Regel 15 zusätzliche Fachkraftstunden) an den Träger der Kindertageseinrichtung. Dieses Entgelt dient zur Deckung aller zusätzlichen Kosten, die durch die Förderung Ihres Kindes entstehen:

  • Der vorhandene Personalbestand der Kindertageseinrichtung wird in der Regel um 15 Fachkraftstunden bei Kindern über 3 Jahren bzw. um 13 Fachkraftstunden bei Kindern unter 3 Jahren aufgestockt. Diese Stunden dienen zur Sicherstellung des zusätzlichen behinderungsbedingten Mehraufwandes innerhalb der gesamten Einrichtung. Sie sind nicht ausschließlich an dem Kind mit der Integrationsmaßnahme abzuleisten.
  • Fortbildungsmaßnahmen für die Hauptverantwortlichen der Integrationsmaßnahme
  • Erforderliche Umbaumaßnahmen in der Kindertagesstätte
  • Sachkosten für Spielmaterialien u. a.
  • Verringerung der Gruppengröße, in der sich das Kind befindet.

Die Kindergartengebühr ist von Ihnen an den Träger der Kindertagesstätte selbst zu entrichten. Die Betreuungszeit Ihres Kindes orientiert sich an der Öffnungszeit der Tageseinrichtung.

BEFÖRDERUNG

Kinder werden von ihren Eltern in die Kindertagesstätte gebracht und abgeholt. Beförderungskosten für den Transport zwischen Wohnung und Kindergarten werden von uns nur in absoluten Ausnahmefällen übernommen, wenn das Kind behinderungsbedingt nicht den örtlichen Kindergarten besuchen kann. Es erfolgt immer eine Einzelfallentscheidung durch den Lahn-Dill-Kreis als Eingliederungshilfeträger. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zur Beförderung Ihres Kindes vor der Anmeldung in der Kita mit dem Fachdienst Eingliederungshilfen in Verbindung.

VORAUSSETZUNGEN

  • Es muss eine wesentliche körperliche, geistige oder seelische Behinderung vorliegen oder drohen. Um dies feststellen zu können, benötigen wir eine fachärztliche Bescheinigung Ihrer Kinderärztin/Ihres Kinderarztes oder der behandelnden Kinderklinik mit einer Diagnose.
  • Die Kindertageseinrichtung befindet sich in der Trägerschaft der öffentlichen Jugendhilfe, der Kommune, eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe oder eines privaten Trägers.

Für den Betrieb der Tageseinrichtung für Kinder liegt eine geltende Betriebserlaubnis vor

(§ 45 Sozialgesetzbuch VIII).

  • Die räumlichen und personellen Voraussetzungen in der Tageseinrichtung und die Gruppengröße müssen den vorgeschriebenen Rahmenbedingungen entsprechen.

ENTGELTABRECHNUNG

Die Zahlung des jährlichen Entgeltes an den Träger erfolgt in monatlichen Abschlägen in Höhe von 1.000,00 Euro und einer Restzahlung. Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Die erste Abschlagszahlung kann erst erfolgen, wenn uns ein Nachweis über die Erhöhung der Fachkraftstunden vom Träger der Kita vorgelegt wurde.
  • Die Restzahlung kann erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises des Kita-Trägers, der Anwesenheitsliste, zweier Hilfeplan-Protokolle und der Fortbildungsnachweise im IV. Quartal des folgenden Kindergartenjahres ausgezahlt werden.

 

 

HILFEPLANUNG

Der Gesamtplan wird vom Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die individuelle Hilfeplanung erfolgt durch die Kita in halbjährlichen Abständen. Wir empfehlen, für die Hilfeplanung Quint zu verwenden.

FORTBILDUNGEN

Es sind pro Kindergartenjahr und Integrationsmaßnahme von der hauptverantwortlichen Integrationsfachkraft zwei Fortbildungsmaßnahmen und/oder praxisbegleitende Beratungsangebote wahrzunehmen. Davon muss eine Maßnahme eine Ganztags-Fortbildung (eintägig 6 Stunden oder zweitägig je 3 Stunden) sein.

REGELMÄSSIGER KINDERGARTENBESUCH

Eine regelmäßige Anwesenheit Ihres Kindes in der Tageseinrichtung ist für den Erfolg einer

Integrationsmaßnahme sehr wichtig. Bei einer längeren Erkrankung (Krankenhausaufenthalt, Kur etc.) ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

Therapiestunden (Ergo- und Logopädie) sowie Frühfördermaßnahmen sind nachmittags oder in den Randzeiten der Kita-Besuchszeiten wahrzunehmen.

VERFAHREN DES VORGESCHALTETEN FALLMANAGEMENTS

Wird ein Eingliederungshilfebedarf vermutet, erfolgt vor der standardmäßigen Antragsstellung immer das Verfahren des vorgeschalteten Fallmanagements. Die entsprechenden Formblätter liegen Ihrer Kindertagesstätte vor. Bitte besprechen Sie zuerst mit dem Kita-Personal und Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt, ob für Ihr Kind eine Eingliederungshilfe in Form eines Integrationsplatzes erforderlich sein könnte!

Der Fachdienst Eingliederungshilfen nimmt nach Eingang der Unterlagen bei Bedarf Kontakt mit der Kita zur Terminvereinbarung auf. Dieser Termin beinhaltet in der Regel eine Beobachtung/ Hospitation in der Kita-Gruppe des Kindes mit anschließendem Gespräch zwischen den Eltern, den Erzieherinnen/den Erziehern und der Fallmanagerin.

Besucht das Kind die Kita noch nicht, wird von der Fallmanagerin des Fachdienstes Eingliederungshilfe ein Hausbesuch durchgeführt.

Abschließend wird eine Empfehlung für eine Antragstellung auf einen Integrationsplatz ausgesprochen oder die Maßnahme wird nicht empfohlen. Bei einer Empfehlung folgt das reguläre Antragsverfahren auf einen Integrationsplatz.

ANTRAGSVERFAHREN

Erfolgt eine Empfehlung seitens des Fallmanagements, kann der Antrag gestellt werden. Die erforderlichen Antragsformulare liegen ebenfalls Ihrer Kindertagesstätte vor.

Wir benötigen von Ihnen:

  • Formblatt „Elternantrag“
  • Formblatt „Elternantrag Schweigepflichtentbindung“
  • Formblatt „Trägererklärung“
  • Ärztliche Diagnose

Bitte beachten Sie, dass wir für die Bearbeitung eines Antrages bzw. Folgeantrages auf einen

Integrationsplatz eine gewisse Zeit benötigen. Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig!

Ein Folgeantrag sollte zusammen mit einem aktuellen Hilfeplan eingereicht werden.

Integrationsplatz in der Kindertageseinrichtung

Informationen für die Träger der Kindertageseinrichtungen

(Stand 01/2026)

 

Antragsformulare

Sie finden die Antragsformulare zum Herunterladen auf der Homepage des Lahn-Dill-Kreises in dem Bereich Übersicht Familien, Frauen, Jugendliche & Kinder – Lahn-Dill-Kreis „Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen“. Die PDF-Dokumente können digital ausgefüllt,  unterschrieben und per E-Mail an uns gesendet werden. Am sichersten ist die Verwendung unseres digitalen Briefkastens: Ihre Nachricht an die Kreisverwaltung Lahn-Dill | Digitaler Briefkasten an Eingliederungshilfe über unsere Homepage www.lahn-dill-kreis.de . Das Formular „Bericht der Kita zum Auftrag an das vorgeschaltete Fallmanagement“ kann im Word-Format heruntergeladen und ebenfalls digital ausgefüllt werden.

Verfahren des vorgeschalteten Fallmanagements

Wird ein Eingliederungshilfebedarf vermutet, erfolgt vor der standardmäßigen Antragsstellung immer das Verfahren des vorgeschalteten Fallmanagements. Wir benötigen von Ihnen:

  • Formblatt „Fallmanagement Auftrag der Kita“
  • Formblatt „Bericht der Kita“
  • Formblatt „Fallmanagement Schweigepflichtentbindung“
  • Falls vorhanden, können auch Arztbefunde etc. eingereicht werden.

Mit dem Auftrag an das vorgeschaltete Fallmanagement muss immer ein Bericht der Kita eingereicht werden, auch wenn das Kind die Kindertageseinrichtung noch nicht besucht. Es gehört zu den Aufgaben der Kita, sich im Vorfeld mit dem Kind vertraut zu machen und sich Informationen einzuholen, um im Bericht deutlich machen, wo die Kita den besonderen Förder- bzw. Hilfebedarf des Kindes sieht. Dies kann auch durch einen Hausbesuch erfolgen.

Der Fachdienst Eingliederungshilfen nimmt nach Eingang der Unterlagen bei Bedarf Kontakt mit der Kita zur Terminvereinbarung auf. Dieser Termin beinhaltet in der Regel eine Beobachtung/ Hospitation in der Kita-Gruppe des Kindes mit anschließendem Gespräch zwischen den Eltern, den Erzieherinnen/den Erziehern und der Fallmanagerin.

Besucht das Kind die Kita noch nicht, wird von der Fallmanagerin des Fachdienstes Eingliederungshilfe ein Hausbesuch durchgeführt.

Abschließend wird eine Empfehlung für eine Antragstellung auf einen Integrationsplatz ausgesprochen oder die Maßnahme wird nicht empfohlen. Bei einer Empfehlung folgt das reguläre Antragsverfahren auf einen Integrationsplatz.

Bitte beachten Sie, dass wir für die Bearbeitung des vorgeschalteten Fallmanagements eine

gewisse Zeit benötigen. Reichen Sie die Aufträge an das vorgeschaltete Fallmanagement

rechtzeitig ein!

ANTRAGSVERFAHREN

Wir benötigen von Ihnen:

  • Formblatt „Elternantrag“ (gegebenenfalls mit Ausweis und Aufenthaltserlaubnis)
  • Formblatt „Elternantrag Schweigepflichtentbindung“
  • Formblatt „Trägererklärung“
  • Ärztliche Diagnose

Bitte beachten Sie, dass wir auch für die Bearbeitung eines Antrages bzw. Folgeantrages auf einen Integrationsplatz eine gewisse Zeit benötigen. Stellen Sie die Anträge rechtzeitig!

Ein Folgeantrag sollte zusammen mit dem aktuellen Hilfeplanprotokoll eingereicht werden.

ENTGELTABRECHNUNG

Die Zahlung des jährlichen Entgeltes erfolgt in monatlichen Abschlägen in Höhe von 1.000,00 Euro. Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Die erste Abschlagszahlung kann erst ausgezahlt werden, wenn uns ein Nachweis über die Erhöhung der Fachkraftstunden vorgelegt wurde. Dies erfolgt durch Vorlage des „Formblattes Personal“. Bitte füllen Sie unbedingt auch die Befristungen (tatsächliche Übernahme ab und bis) aus!
  • Die Restzahlung kann erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises, der Anwesenheitsliste, der beiden Hilfeplan-Protokolle und der Fortbildungsnachweise nach Ablauf des Kindergartenjahres ab 1. August des folgenden Kita-Jahres erfolgen.

HILFEPLANUNG

Der Gesamtplan wird vom Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die individuelle Hilfeplanung erfolgt durch die Kita in halbjährlichen Abständen. Wir empfehlen, für die Hilfeplanung Quint zu verwenden.

FORTBILDUNGEN

Pro Kindergartenjahr und Integrationsmaßnahme sind von der hauptverantwortlichen Integrationsfachkraft zwei Fortbildungsmaßnahmen und/oder praxisbegleitende Beratungsangebote wahrzunehmen. Davon muss eine Maßnahme eine Ganztags-Fortbildung (eintägig 6 Stunden oder zweitägig je 3 Stunden) sein. Inhaltlich muss es sich um eine geeignete sozialpädagogische oder heilpädagogische Fortbildung handeln, die sich auf die Beeinträchtigung bzw. den Förderbedarf des Kindes bezieht.

ANWESENHEIT DES KINDES

Das volle Entgelt kann von uns nur gezahlt werden, wenn das Kind die Tageseinrichtung im Kindergartenjahr (August bis Juli des Folgejahres) abzüglich krankheitsbedingter Fehltage nachweislich an mindestens 75 % der festgelegten Betreuungstage anwesend war.

Therapiestunden (Ergo- oder Logopädie, Pädagogische Frühförderung) sollten bei Kindern mit Integrationsmaßnahme nach Möglichkeit in die Nachmittagsstunden oder Randzeiten gelegt werden.

JÄHRLICHER „FAHRPLAN“ FÜR DAS VORLEGEN VON UNTERLAGEN

Ab August (möglichst komplett):

  • Verwendungsnachweis/ Personalkostennachweis incl. Formblatt II vom Träger
  • Anwesenheitsliste August bis Juli des abgeschlossenen Kindergartenjahres
  • Fortbildungsnachweise der Integrationsfachkräfte im abgeschlossenen Kindergartenjahr
  • Formblatt Personal für Maßnahmen, die ab August neu beginnen

Spätestens November:

  • Hilfeplanprotokoll des 1. Kindergartenhalbjahres

Spätestens April/Mai:

  • Hilfeplanprotokoll des 2. Kindergartenhalbjahres

Bei jeder Personaländerung:  Formblatt Personal

Kontakt

Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Karl-Kellner-Ring 55
35576 Wetzlar

06441 407-1380

eingliederungshilfe@lahn-dill-kreis.de

Teilhabe zur Bildung (Teilhabeassistenz)

Schülerinnen und Schüler mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, die zum Besuch der Schule einer individuellen Unterstützung bedürfen, können durch eine sogenannte Teilhabeassistenz begleitet werden. Kontaktieren Sie bitte vor Antragstellung den Fachdienst Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen. Die Sachbearbeiter werden dann persönlich mit Ihnen besprechen, welche Unterlagen zur Antragstellung benötigt werden.

Hinweis:
Eingliederungshilfe für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wetzlar

Seit dem 15. November 2019 bearbeitet und entscheidet der Magistrat der Stadt Wetzlar für alle Personen, die im Stadtgebiet Wetzlar (Kernstadt und Stadtteile) wohnen, die Eingliederungshilfen nach §§ 53 ff SGB XII in eigener Zuständigkeit. Betroffen sind z. B. Anträge auf Frühförderung, Integrationsmaßnahmen in Kitas und Teilhabeassistenz in Schulen.

Die Kontaktaufnahme erfolgt über das Jugendamt der Stadt Wetzlar, Tel.: 06441 99-5111

Kontakt

Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Karl-Kellner-Ring 55
35576 Wetzlar

06441 407-1380

eingliederungshilfe@lahn-dill-kreis.de

Teilhabechampions im Lahn-Dill-Kreis

Die Auszeichnung „Teilhabechampion des Monats“ würdigt Unternehmen, die ganz still und selbstverständlich Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen. Damit tragen sie aktiv dazu bei, eine Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Menschen, unabhängig von der Art oder Schwere ihrer Behinderung, gleiche Chancen und Wertschätzung erfahren. Die Jury freut sich über Vorschläge zu Firmen, die sich in ausgezeichneter Weise dem Thema Teilhabe widmen. Wer „Teilhabechampion des Monats“ wird, entscheiden die Wirtschaftsförderung und die Behindertenbeauftragte des Lahn-Dill-Kreises, die Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) im Lahn-Dill-Kreis, die Handwerkskammer Wiesbaden, die Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar und die Industrie und Handelskammer Lahn-Dill gemeinsam.

Die Kriterien dafür sind:

  • Vielfaltsförderung – Welche Maßnahmen und Programme zur Unterstützung und Förderung von Vielfalt am Arbeitsplatz sind implementiert?
  • Inklusive Unternehmenskultur: Wird eine Unternehmenskultur geschaffen, die Offenheit, Toleranz sowie Respekt fördert und in der sich Mitarbeitende in ihrer Einzigartigkeit geschätzt fühlen?
  • Gleiche Chancen: Wird gewährleistet, dass alle Mitarbeitenden, unabhängig von ihren individuellen Merkmalen, gleiche berufliche Chancen haben?
  • Innovative Ansätze: Werden innovative Strategien entwickelt und umgesetzt, um Vielfalt in die Unternehmensstrategie und -praktiken zu integrieren?

Die „Teilhabechampions des Monats“ werden mit einer Urkunde geehrt und erhalten ein „Gütesiegel“, das sie öffentlichkeitswirksam und medial einsetzen dürfen. Der Preis soll die Wahrnehmung des Unternehmens als Vorreiter in Sachen Vielfalt und Inklusion in der Arbeitswelt fördern. „Teilhabechampion des Monats“ zu sein, ist somit eine besondere Anerkennung für Betriebe und Institutionen, die sich aktiv für eine bessere, inklusivere und vielfältigere Zukunft am Arbeitsplatz einsetzen.

Formulare und Anträge

Formulare und Anträge

Kontakt

Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Karl-Kellner-Ring 55
35576 Wetzlar

06441 407-1380

eingliederungshilfe@lahn-dill-kreis.de