Wiederanbindung einer Teichanlage an das Gewässer Fleisbach in Form einer Hochflutmulde und naturnahe Erneuerung eines Querungsbauwerkes in der Germarkung Fleisbach, der Gemeinde Sinn

Die behördliche Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG zu erwarten sind.

Wetzlar, den 30.09.2025

Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden: