Gemäß den §§ 33 und 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), gebe ich bekannt, dass nachfolgende Mitglieder des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises nach der Feststellung des Endergebnisses der Kommunalwahl 2026 durch den Kreiswahlausschuss und der Bekanntgabe des Ergebnisses auf ihr jeweiliges Mandat im Kreistag verzichtet haben und nachfolgende, noch nicht berücksichtigte, Bewerberinnen und Bewerber aus den entsprechenden Kreiswahlvorschlägen somit in den Kreistag des Lahn-Dill-Kreises nachrücken.

Wetzlar, den 16. April 2026

Der besondere Kreiswahlleiter
Ulrich Jochem
Verwaltungsoberrat

Der vollständige Wortlaut dieser Bekanntmachung kann hier eingesehen werden: