Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle für den Lahn-Dill-Kreis relevanten Mitteilungen, die wir als kommunale Behörde von Amts wegen (auf der Grundlage von Gesetzen und Verordnungen) veröffentlichen müssen (= öffentliche Bekanntmachungen). Amtliche Bekanntmachungen sind typische Publikationen der öffentlichen Verwaltung. Die aktuellen Versionen finden Sie nachfolgend in chronologischer Reihenfolge.

Bekanntmachungen von Pfandversteigerungen

Die Vollstreckungsstelle des Lahn-Dill-Kreises versteigert Pfandsachen im Internet über www.zoll-auktion.de. Freigegebene Auktionen finden Interessierte unter Auktions-IDs, die an dieser Stelle aufgelistet sind. Im Moment liegen keine Angebote vor.

  • Einladung zur Kreistagssitzung

  • 13. Änderung der Hauptsatzung des Lahn-Dill-Kreises

    Der Kreistag hat am 11. Mai 2026 die 13. Änderung der Hauptsatzung des Lahn-Dill-Kreises beschlossen.

    Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Änderungssatzung der Hauptsatzung des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdruck fertigen zu lassen.

    Wetzlar, den 28. Mai 2026

    Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

    Carsten Braun
    Landrat

    Der vollständige Wortlaut dieser Satzung kann hier eingesehen werden:

  • Änderung der Schulbezirkssatzung für die Berufsschulen im Lahn-Dill-Kreis

    Der Kreistag hat am 23. Februar 2026 die Änderung der Schulbezirkssatzung für die Berufsschulen im Lahn-Dill-Kreis beschlossen. Den Änderungen hat das Staatliche Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg mit Schreiben vom 16. März 2026 gem. § 143 zugestimmt.

    Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Schulbezirkssatzung für die Berufsschulen des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdruck fertigen zu lassen.

    Wetzlar, den 26. Mai 2026

    Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

    Carsten Braun
    Landrat

    Der vollständige Wortlaut dieser Satzung kann hier eingesehen werden:

  • Änderung der Schulbezirkssatzung für die Grundschulen des Lahn-Dill-Kreises

    Der Kreistag hat am 23. Februar 2026 die Änderung der Schulbezirkssatzung für die Grundschulen des Lahn-Dill-Kreises beschlossen. Den Änderungen hat das Staatliche Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg mit Schreiben vom 19. März 2026 gem. § 143 zugestimmt.

    Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Schulbezirkssatzung für die Grundschulen des Lahn-Dill-Kreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdruck fertigen zu lassen.

    Wetzlar, den 26. Mai 2026

    Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

    Carsten Braun
    Landrat

    Der vollständige Wortlaut dieser Satzung kann hier eingesehen werden:

  • Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest: Gebietsfestlegung und Festlegung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen innerhalb der Sperrzone I

    Zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen wird für das Gebiet des Lahn-Dill-Kreises eine Sperrzone I festgelegt.

    Die Außengrenzen der Sperrzone I sind in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt als orangefarbene Linie dargestellt, die Sperrzone I ist orange eingefärbt. Die Sperrzone I betrifft ganz oder teilweise die folgenden Gemeinden bzw. Städte:

    Teile der Stadt Haiger:

    • Allendorf, vollständig
    • Flammersbach, vollständig
    • Langenaubach, vollständig
    • Haigerseelbach, südlich ab Industriegebiet Kalteiche
    • Haiger Stadt, vollständig
    • Rodenbach, vollständig
    • Niederroßbach, südlich der L3044 / Grundstraße
    • Oberroßbach, südlich der L3044 / Grundstraße
    • Weidelbach, südlich L3044 / Weidelbacher Straße
    • Sechshelden, nördlich ASP-Schutzzaun und Wohngebiet

    Teile der Stadt Dillenburg:

    • Manderbach, nördlich ASP-Schutzzaun inkl. Wohngebiet nördl. Sechsheldener Str. und Frohnhäuser Str.
    • Frohnhausen, nördlich ASP-Schutzzaun, nördl. Hauptstraße

    Teile der Gemeinde Eschenburg:

    • Eibelshausen, nördlich ASP-Schutzzaun, nördlich Holderberg
    • Simmersbach, nördlich ASP-Schutzzaun
    • Roth, nördlich ASP-Schutzzaun
    • Wissenbach, nördlich ASP-Schutzzaun, nördlich Bezirksstraße

    Teile der Gemeinde Dietzhölztal

    • Ewersbach (Bergebersbach u. Straßebersbach), südlich L3044 / Oranienstraße / Hauptstraße und süd-östlich der L3043
    • Steinbrücken, vollständig

    Hinweis:
    Sie können gegen diesen Bescheid Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben wurde, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), schriftformersetzend nach § 3a Abs. 3 VwVfG und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift beim

    Landrat des Lahn-Dill-Kreises
    Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
    Karl-Kellner-Ring 51
    35576 Wetzlar

    oder

    Schlossstraße 20
    35745 Herborn

    einzulegen.

    Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bei dem Verwaltungsgericht Gießen, Marburger Str. 4, 35390 Gießen oder bei der o.a. Verwaltungsbehörde gestellt werden.

    Herborn, den 22. Mai 2026

    Frank Inderthal
    Erster Kreisbeigeordneter

    Die vollständige Allgemeinverfügung kann hier eingesehen werden:

  • Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest: Gebietsfestlegung und Festlegung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen innerhalb der Sperrzone II

    Zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen wird für das Gebiet des Lahn-Dill-Kreises eine Sperrzone II (Infizierte Zone) festgelegt.

    Die Außengrenzen der Sperrzone II sind in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt als rote Linie dargestellt, die Sperrzone II ist rot eingefärbt. Die Sperrzone II betrifft ganz oder teilweise die folgenden Gemeinden bzw. Städte:

    Teile der Stadt Haiger:

    • Allendorf, nördlich der A45
    • Haigerseelbach, nordöstlich der A45 / nördlich des Industriegebietes Kalteiche
    • Steinbach, vollständig
    • Fellerdilln, vollständig
    • Dillbrecht, vollständig
    • Offdilln, vollständig
    • Niederroßbach, nördlich der L3044 / Grundstraße
    • Oberroßbach, nördlich der L3044 / Grundstraße
    • Weidelbach, nördlich L3044 / Weidelbacher Straße

    Teile der Gemeinde Dietzhölztal:

    • Rittershausen, vollständig
    • Ewersbach (Bergebersbach u. Straßebersbach), nördlich L3044 / Oranienstraße / Hauptstraße und nord-westlich der L3043
    • Mandeln, vollständig

    Hinweis:
    Sie können gegen diesen Bescheid Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben wurde, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), schriftformersetzend nach § 3a Abs. 3 VwVfG und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift beim

    Landrat des Lahn-Dill-Kreises
    Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
    Karl-Kellner-Ring 51
    35576 Wetzlar

    oder

    Schlossstraße 20
    35745 Herborn

    einzulegen.

    Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bei dem Verwaltungsgericht Gießen, Marburger Str. 4, 35390 Gießen oder bei der o.a. Verwaltungsbehörde gestellt werden.

    Herborn, den 22. Mai 2026

    Frank Inderthal
    Erster Kreisbeigeordneter

    Die vollständige Allgemeinverfügung kann hier eingesehen werden:

  • Feststellungen über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises (Wahlperiode 2026-2031)

    Gemäß den §§ 33 und 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), gebe ich bekannt, dass nachfolgende Mitglieder des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises nach der Feststellung des Endergebnisses der Kommunalwahl 2026 durch den Kreiswahlausschuss und der Bekanntgabe des Ergebnisses auf ihr jeweiliges Mandat im Kreistag verzichtet haben und nachfolgende, noch nicht berücksichtigte, Bewerberinnen und Bewerber aus den entsprechenden Kreiswahlvorschlägen somit in den Kreistag des Lahn-Dill-Kreises nachrücken.

    Wetzlar, den 11. Mai 2026

    Der besondere Kreiswahlleiter

    Ulrich Jochem
    Verwaltungsoberrat

    Der vollständige Wortlaut dieser Bekanntmachung kann hier eingesehen werden:

  • Einladung zu den Fachausschüssen

  • Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises ( Wahlperiode 2026-2031)

    Gemäß den §§ 33 und 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), gebe ich bekannt, dass nachfolgende Mitglieder des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises nach der Feststellung des Endergebnisses der Kommunalwahl 2026 durch den Kreiswahlausschuss und der Bekanntgabe des Ergebnisses auf ihr jeweiliges Mandat im Kreistag verzichtet haben und nachfolgende, noch nicht berücksichtigte, Bewerberinnen und Bewerber aus den entsprechenden Kreiswahlvorschlägen somit in den Kreistag des Lahn-Dill-Kreises nachrücken.

    Wetzlar, den 16. April 2026

    Der besondere Kreiswahlleiter
    Ulrich Jochem
    Verwaltungsoberrat

    Der vollständige Wortlaut dieser Bekanntmachung kann hier eingesehen werden:

  • Aufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung vom 29.10.2025 zum Schutz vor der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) mit Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen

    Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Hochpathogenen Aviären Influenza mit Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen vom 29.10.2025 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

    Herborn, den 15. April 2026

    Im Auftrag

    Dr. Bosco
    Leitender Veterinärdirektor

    Der vollständige Wortlaut dieser Satzung kann hier eingesehen werden:

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