Behindertengerechter Umbau

Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbst genutztem Wohneigentum

Behinderte Menschen bewohnen vielfach Wohnungen, in denen sie alleine nicht zurechtkommen und auf fremde Hilfe angewiesen sind. Um diese baulichen Hindernisse zu beseitigen, stellt das Land Hessen regelmäßig Mittel zur Verfügung.

Für förderfähige Maßnahmen können Zuschüsse bis zu 50 % der Kosten in und an selbst genutzten Wohnungen bereitgestellt werden, höchstens jedoch 15.000 Euro.

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Bauen und Wohnen

Wohnbauförderungsstelle

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

06441 407-1752

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