Mietwohnungsbau

Ein weiterer Punkt der sozialen Wohnraumförderung des Landes Hessen sind der Neubau und die Modernisierung von Mietwohnungen. Für beide Programme werden Mittel nur bereitgestellt, wenn wegen der örtlichen und regionalen wohnwirtschaftlichen Verhältnisse nachhaltig Bedarf für die Zielgruppe (Haushalte, die sich im Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können) der Wohnungssuchenden besteht. Hierbei ist unter gewissen Voraussetzungen auch eine kommunale Finanzierungsbeteiligung erforderlich.

Geförderte Wohnungen unterliegen einer Belegungs- und Mietpreisbindung.

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Kontakt

Bauen und Wohnen

Wohnbauförderungsstelle

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

06441 407-1752

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