Kreiswahlvorschläge für Landtagswahl bis 31. Juli 2023, 18 Uhr, abgeben
Die Kreiswahlvorschläge für die am 8. Oktober 2023 stattfindende Landtagswahl in Hessen sind spätestens bis zum 31. Juli 2023, 18 Uhr, gemäß § 21 LWG bei dem zuständigen Kreiswahlleiter einzureichen. Das Büro des Kreiswahlleiters ist aus diesem Grund heute bis um 18 Uhr besetzt und unter folgender Telefonnummer erreichbar ...










