29.06.2026 | 14:02

Mit Haustieren sicher über die Grenze: Reisebestimmungen frühzeitig prüfen

Veterinäramt des Lahn-Dill-Kreises informiert über Vorschriften zum Tollwutschutz

Symbolbild: Hund. Foto: Lahn-Dill-Kreis

Symbolbild: Hund. Foto: Lahn-Dill-Kreis

Die Sommerferien haben begonnen und die Vorfreude auf den Urlaub ist groß. Wer sein Haustier mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte einige Regelungen beachten. Das Veterinäramt des Lahn-Dill-Kreises empfiehlt, sich bereits vor Reiseantritt über die geltenden Ein- und Ausreisebestimmungen im Zielland zu informieren. Besonders bei Reisen in Staaten außerhalb der Europäischen Union gelten häufig besondere Anforderungen zum Schutz vor Tollwut.

Auch im Urlaub selbst ist Vorsicht geboten: Wer sich im Ausland spontan in einen herrenlosen Hund oder eine streunende Katze verliebt und das Tier mit nach Deutschland bringen möchte, darf dies nicht ohne Weiteres tun. Für die Einfuhr gelten strenge rechtliche Vorgaben. Werden diese missachtet, kann das nicht nur erhebliche Konsequenzen für das Tier haben, sondern unter Umständen auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Für Hunde, Katzen und Frettchen ist bei grenzüberschreitenden Reisen grundsätzlich ein gültiger EU-Heimtierausweis erforderlich. Zudem müssen die Tiere mit einem Mikrochip eindeutig gekennzeichnet sein. Beides wird von Tierarztpraxen veranlasst. Wichtig ist dabei die richtige Reihenfolge: Zunächst muss der Mikrochip eingesetzt und registriert werden. Erst anschließend darf die Tollwutimpfung erfolgen, die im Heimtierausweis dokumentiert wird. Zwischen der Impfung und dem Zeitpunkt, ab dem der Impfschutz als gültig anerkannt wird, liegen 21 Tage. Diese Wartefrist sollte bei der Reiseplanung unbedingt berücksichtigt werden. Für Reisen in bestimmte Nicht-EU-Länder können darüber hinaus weitere Nachweise, Fristen oder Untersuchungen vorgeschrieben sein.

Besondere Regelungen gelten auch für junge Tiere. Welpen und junge Katzen dürfen grundsätzlich erst nach Deutschland einreisen, wenn sie die vorgeschriebenen Voraussetzungen für den Tollwutschutz erfüllen. Da eine Tollwutimpfung frühestens im Alter von zwölf Wochen erfolgen kann und der Impfschutz erst nach einer Wartefrist von 21 Tagen anerkannt wird, ist eine Einreise in der Regel frühestens ab einem Alter von 15 Wochen möglich. Für die Rückreise aus sogenannten nicht gelisteten Drittländern gelten teilweise noch strengere Vorgaben, sodass die Tiere bei der Einreise älter sein müssen und zusätzliche Anforderungen zu erfüllen sind.

Wer mehr als fünf Heimtiere gleichzeitig über eine Grenze transportiert oder Tiere gewerblich verbringt, muss weitere veterinärrechtliche Vorschriften beachten.

Ausführliche Informationen zu den Ein- und Ausreisebestimmungen sowie zu den jeweiligen Anforderungen des Reiselandes bietet das EU-Portal „Your Europe“ unter https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/pets-and-other-animals/index_de.htm. Dort können Reisende das Zielland auswählen und erhalten die jeweils geltenden Vorschriften für Reisen mit Heimtieren.