27.03.2024 | 11:00

Wahlvorschläge bis 1. April abgeben

Landratswahl im Lahn-Dill-Kreis findet am 9. Juni 2024 statt

Landratswahl 2024 im Lahn-Dill-Kreis: Bis zum 1. April 2024 können Wahlvorschläge eingereicht werden. (Foto: Lahn-Dill-Kreis/Nicole Zey)

Landratswahl 2024 im Lahn-Dill-Kreis: Bis zum 1. April 2024 können Wahlvorschläge eingereicht werden. (Foto: Lahn-Dill-Kreis/Nicole Zey)

Zusammen mit der Europawahl findet die Wahl des Landrates bzw. der Landrätin des Lahn-Dill-Kreises am 9. Juni 2024 statt. Wie das Büro des Kreiswahlleiters mitteilt, können noch bis zum 1. April 2024, 18 Uhr, Wahlvorschläge für mögliche Kandidatinnen und Kandidaten eingereicht werden. Zur Landratswahl kann sich jede und jeder aufstellen lassen, die bzw. der am Wahltag Deutsche bzw. Deutscher nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und die Höchstaltersgrenze von 60 Jahren nicht überschritten hat.

Alle Bedingungen zur Einreichung von Wahlvorschlägen und  weitere Informationen zur Landratswahl im Lahn-Dill-Kreis finden Interessierte in der aktuellen Wahlbekanntmachung.

Das Büro des Kreiswahlleiters in der Kreisverwaltung in Wetzlar, Karl-Kellner-Ring 51, ist am 1. April 2024 in der Zeit von 15 bis 18 Uhr besetzt und erreichbar unter: Wahlen@lahn-dill-kreis.de, Telefon: 06441 – 407 2110.