Heilpraktikerwesen

Der Beruf des Heilpraktikers ist zwar ein staatlich geregelter, aber kein anerkannter Beruf. Es überrascht insofern nicht, dass das Recht der nichtärztlichen Heilkundeausübung in Deutschland eine spannende Geschichte hinter sich hat. Sie ist geprägt durch ein ständiges Auf und Ab zwischen absoluter Kurierfreiheit, also dem Recht, zu behandeln und sich behandeln zu lassen, und dem absoluten Kurierverbot für nichtärztliche Heilbehandler, dem so genannten Kurpfuscherverbot.

Das Heilpraktikergesetz beschränkt sich im Kern auf die Abwehr unzuverlässiger, physisch oder psychisch zur Berufsausübung ungeeigneter Personen und solcher Personen, welche die Heilkunde nicht ohne „eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder der sie aufsuchenden Patientinnen und Patienten“ ausüben würden. Ein wesentliches Instrument der Gefahrenabwehr stellt hierbei die gesundheitsamtliche Kenntnisüberprüfung dar, mit der zumindest ein gesundheitspolizeilicher Minimalschutz der Bevölkerung gewährleistet werden soll.

In Hessen liegt die Überprüfung von Personen, die eine Heilpraktikererlaubnis beantragen, in der Verantwortung der unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter), im Lahn-Dill-Kreis ist dies die Abteilung Gesundheit mit Hauptsitz in Herborn.

Weiterführende Informationen und rechtliche Grundlagen

  • Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (siehe Formulare und Anträge weiter unten)

  • Antragsformular Ersatzurkunde (siehe Formulare und Anträge weiter unten)

  • Heilpraktiker­überprüfungsleitlinien (siehe Formulare und Anträge weiter unten)

Prüfungsplätze

Die Überprüfungen werden in Hessen einheitlich durchgeführt und zwar jeweils am dritten Mittwoch im März sowie am zweiten Mittwoch im Oktober.

Für die Antragstellung gelten im Lahn-Dill-Kreis die folgenden Anmeldezeiträume: Für die Überprüfung im Frühjahr ist der Antrag zwischen dem 01.10. und 31.12. des Vorjahres zu stellen, für die Überprüfung im Herbst zwischen dem 01.04. und 30.06. des laufenden Jahres.

Außerhalb der genannten Zeiträume eingehende Anträge werden mit einem entsprechenden Hinweis zurückgesandt!

Formulare und Anträge

Formulare und Anträge

Kontakt

Nick Schäfer

Verwaltung Gesundheitsamt

Schlossstraße 20
35745 Herborn

06441 407-1603

06441 407-1055

nick.schaefer@lahn-dill-kreis.de