Integrationsplatz im Kindergarten

Es ist möglich einen Integrationsplatz in Kindergärten oder Kindertagesstätten einzurichten. Jedem Kind mit einer Behinderung soll die Eingliederung in die Gesellschaft ermöglicht, die Entwicklung gefördert und Benachteiligungen vermieden werden. Hier erhalten Sie Informationen zum Antragsverfahren einer Integrationshilfe sowie über die Kosten, Beförderung und Voraussetzung. Diese Informationen finden Sie auch als Merkblatt im Bereich Downloads, dort finden Sie auch die nötigen Formulare und Anträge.

Informationen für Eltern

KOSTEN

Für einen Integrationsplatz zahlt der Lahn-Dill-Kreis als Eingliederungshilfeträger ein jährliches Entgelt in Höhe von 1.275,00 € pro zusätzlicher Fachkraftstunde an den Träger der Kindertageseinrichtung. Dieses Entgelt dient zur Deckung aller zusätzlichen Kosten, die durch die Förderung Ihres Kindes entstehen:

  • Der vorhandene Personalbestand der Kindertageseinrichtung wird in der Regel um 15 Fachkraftstunden bei Kindern über 3 Jahren bzw. um 13 Fachkraftstunden bei Kindern unter 3 Jahren aufgestockt. Diese Stunden dienen zur Sicherstellung des zusätzlichen behinderungsbedingten Mehraufwandes innerhalb der gesamten Einrichtung. Sie sind nicht ausschließlich an dem Kind mit der Integrationsmaßnahme abzuleisten.
  • Fortbildungsmaßnahmen für die Hauptverantwortlichen der Integrationsmaßnahme
  • Erforderliche Umbaumaßnahmen im Kindergarten/in der Kindertagesstätte
  • Sachkosten für Spielmaterialien u. a.
  • Verringerung der Gruppengröße, in der sich das Kind befindet

Die Kindergartengebühr ist von Ihnen an den Träger des Kindergartens/der Kindertagesstätte
selbst zu entrichten. Die Betreuungszeit Ihres Kindes orientiert sich an der Öffnungszeit der
Tageseinrichtung.

BEFÖRDERUNG

Kinder werden von ihren Eltern in den Kindergarten gebracht und geholt. Beförderungskosten für den Transport zwischen Wohnung und Kindergarten werden von uns nur in absoluten Ausnahmefällen übernommen. Es erfolgt immer eine Einzelfallentscheidung durch den Lahn-Dill-Kreis als Eingliederungshilfeträger. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zur Beförderung Ihres Kindes vor der Anmeldung in der Kita mit dem Fachdienst Eingliederungshilfen in Verbindung.

VORAUSSETZUNGEN

  • Es muss eine wesentliche körperliche, geistige oder seelische Behinderung vorliegen oder drohen. Dies muss durch eine fachärztliche Bescheinigung Ihrer Kinderärztin/Ihres Kinderarztes oder der behandelnden Kinderklinik per Diagnose nachgewiesen werden.
  • Die Kindertageseinrichtung befindet sich in der Trägerschaft der öffentlichen Jugendhilfe, der Kommune, eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe oder eines privaten Trägers. Für den Betrieb der Tageseinrichtung für Kinder liegt eine geltende Betriebserlaubnis vor (§ 45 Sozialgesetzbuch VIII).
  • Die räumlichen Voraussetzungen in der Tageseinrichtung und die Gruppengröße müssen den vorgeschriebenen Rahmenbedingungen entsprechen.

ENTGELTABRECHNUNG

Die Zahlung des jährlichen Entgeltes erfolgt in Abschlägen jeweils im November (6.600,00 €) und im April (6.600,00 €) und einer Restzahlung. Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Die erste Abschlagszahlung kann erst erfolgen, wenn uns ein Nachweis über die Erhöhung der Fachkraftstunden vorgelegt wurde. Außerdem muss das aktuelle Hilfeplanprotokoll vorgelegt werden (ein Hilfeplan pro Kindergartenhalbjahr).
  • Die Restzahlung kann erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises, der Anwesenheitsliste und der Fortbildungsnachweise im IV. Quartal des laufenden Kindergartenjahres erfolgen (nach Ablauf des Kindergartenjahres ab 1. August)

HILFEPLANUNG

s sind pro Kindergartenjahr und Integrationsmaßnahme von der hauptverantwortlichen Integrationsfachkraft zwei Fortbildungsmaßnahmen und/oder praxisbegleitende Beratungsangebote wahrzunehmen. Davon muss eine Maßnahme eine Ganztags-Fortbildung (eintägig 6 Stunden oder zweitägig je 3 Stunden) sein.

FORTBILDUNGEN

Kinder werden von ihren Eltern in den Kindergarten gebracht und geholt. Beförderungskosten für den Transport zwischen Wohnung und Kindergarten werden von uns nur in absoluten Ausnahmefällen übernommen. Es erfolgt immer eine Einzelfallentscheidung durch den Lahn-Dill-Kreis als Eingliederungshilfeträger. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zur Beförderung Ihres Kindes vor der Anmeldung in der Kita mit dem Fachdienst Eingliederungshilfen in Verbindung.

REGELMÄSSIGER KINDER­­­GARTENBESUCH

Eine regelmäßige Anwesenheit Ihres Kindes in der Tageseinrichtung ist für den Erfolg einer Integrationsmaßnahme sehr wichtig. Bei einer längeren Erkrankung (Krankenhausaufenthalt, Kur etc.) ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Therapiestunden (Ergo- und Logopädie) sowie Frühfördermaßnahmen sind nachmittags bzw. in den Randzeiten der Kita-Besuchszeiten wahrzunehmen.

VERFAHREN DES VORGESCHALTETEN FALLMANAGEMENTS

Wird ein Eingliederungshilfebedarf vermutet, erfolgt vor der standardmäßigen Antragsstellung immer das Verfahren des vorgeschalteten Fallmanagements. Die entsprechenden Formblätter liegen Ihrem Kindergarten/Ihrer Kindertagesstätte vor. Bitte besprechen Sie zuerst mit dem Kindergartenpersonal und Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt, ob für Ihr Kind eine Eingliederungshilfe in Form eines Integrationsplatzes erforderlich sein könnte!

Der Fachdienst Eingliederungshilfen nimmt nach Eingang der Unterlagen bei Bedarf Kontakt mit der Kita zur Terminvereinbarung auf. Dieser Termin beinhaltet in der Regel eine Beobachtung/Hospitation in der Kita-Gruppe des Kindes mit anschließendem Gespräch zwischen den Eltern, den Erzieherinnen/den Erziehern und der Fallmanagerin.

Besucht das Kind die Kita noch nicht, wird von der Fallmanagerin des Fachdienstes Eingliederungshilfe ein Hausbesuch durchgeführt.

Abschließend wird eine Empfehlung für eine Antragstellung auf einen Integrationsplatz ausgesprochen oder die Maßnahme wird nicht empfohlen. Bei einer Empfehlung folgt das reguläre Antragsverfahren auf einen Integrationsplatz.

ANTRAGSVERFAHREN

Erfolgt eine Empfehlung seitens des Fallmanagements, kann der Antrag gestellt werden. Die erforderlichen Antragsformulare liegen ebenfalls Ihrem Kindergarten/Ihrer Kindertagesstätte vor.

Wir benötigen von Ihnen:

  • Formblatt „Elternantrag“
  • Formblatt „Elternantrag Schweigepflichtentbindung“
  • Formblatt „Trägererklärung“
  • Ärztliche Diagnose

Bitte beachten Sie, dass wir für die Bearbeitung eines Antrages bzw. Folgeantrages auf eine Integrationsplatz eine gewisse Zeit benötigen. Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig! Ein Folgeantrag sollte zusammen mit einem aktuellen Hilfeplan eingereicht werden

Informationen für Träger

ANTRAGSFORMULARE

Sie finden die Antragsformulare zum Herunterladen auf der Homepage des Lahn-Dill-Kreises in dem Bereich „Menschen mit Behinderungen“. Die PDF-Dokumente können digital ausgefüllt und unterschrieben und per E-Mail an uns gesendet werden. Alternativ können sie auch ausgedruckt und per Post an uns geschickt werden. Das Formular „Bericht der Kita zum Auftrag an das vorgeschaltete Fallmanagement“ kann im Word-Format heruntergeladen und ebenfalls digital ausgefüllt werden.

VERFAHREN DES VORGESCHALTETEN FALLMANAGEMENTS

Wird ein Eingliederungshilfebedarf vermutet, erfolgt vor der standardmäßigen Antragsstellung immer das Verfahren des vorgeschalteten Fallmanagements. Wir benötigen von Ihnen:

  • Formblatt „Fallmanagement Auftrag der Kita“
  • Formblatt „Bericht der Kita“
  • Formblatt „Fallmanagement Schweigepflichtentbindung“
  • Falls vorhanden, können auch Arztbefunde etc. eingereicht werden.

Mit dem Auftrag an das vorgeschaltete Fallmanagement muss immer ein Bericht der Kita eingereicht werden, auch wenn das Kind die Kindertageseinrichtung noch nicht besucht. Es gehört zu den Aufgaben der Kita, sich im Vorfeld mit dem Kind vertraut zu machen und sich Informationen einzuholen, die im Bericht deutlich machen, wo die Kita den besonderen Förder- bzw. Hilfebedarf des Kindes sieht. Dies kann auch durch einen Hausbesuch erfolgen.

Der Fachdienst Eingliederungshilfen nimmt nach Eingang der Unterlagen bei Bedarf Kontakt mit der Kita zur Terminvereinbarung auf. Dieser Termin beinhaltet in der Regel eine Beobachtung/Hospitation in der Kita-Gruppe des Kindes mit anschließendem Gespräch zwischen den Eltern, den Erzieherinnen/den Erziehern und der Fallmanagerin.

Besucht das Kind die Kita noch nicht, wird von der Fallmanagerin des Fachdienstes Eingliederungshilfe ein Hausbesuch durchgeführt. Abschließend wird eine Empfehlung für eine Antragstellung auf einen Integrationsplatz ausgesprochen oder die Maßnahme wird nicht empfohlen. Bei einer Empfehlung folgt das reguläre Antragsverfahren auf einen Integrationsplatz.

Bitte beachten Sie, dass wir für die Bearbeitung des vorgeschalteten Fallmanagements eine gewisse Zeit benötigen. Reichen Sie die Aufträge an das vorgeschaltete Fallmanagement rechtzeitig ein!

ANTRAGSVERFAHREN

Wir benötigen von Ihnen:

  • Formblatt „Elternantrag“
  • Formblatt „Elternantrag Schweigepflichtentbindung“
  • Formblatt „Trägererklärung“
  • Ärztliche Diagnose

Bitte beachten Sie, dass wir auch für die Bearbeitung eines Antrages bzw. Folgeantrages auf einen Integrationsplatz eine gewisse Zeit benötigen. Stellen Sie die Anträge rechtzeitig! Ein Folgeantrag sollte zusammen mit dem aktuellen Hilfeplanprotokoll eingereicht werden.

ENTGELTABRECHNUNG

Die Zahlung des jährlichen Entgeltes erfolgt in Abschlägen jeweils im November (6.600,00 €) und im April (6.600,00 €) und einer Restzahlung. Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Die erste Abschlagszahlung kann erst erfolgen, wenn uns ein Nachweis über die Erhöhung der Fachkraftstunden vorgelegt wurde. Dies kann durch Vorlage des „Formblatt Personal“, eine Kopie des geschlossenen Arbeitsvertrages oder eine Bescheinigung Ihrer Personalstelle sein. Weitere Voraussetzung für die Abschlagszahlung ist die Vorlage des aktuellen Hilfeplanprotokolls (ein Hilfeplan pro Kindergartenhalbjahr).
  • Die Restzahlung kann erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises, der Anwesenheitsliste und der Fortbildungsnachweise nach Ablauf des Kindergartenjahres ab 1. August erfolgen.

HILFEPLANUNG

Der Gesamtplan wird vom Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die individuelle Hilfeplanung erfolgt durch die Kita in halbjährlichen Abständen. Wir empfehlen, für die Hilfeplanung Quint zu verwenden.

FORTBILDUNGEN

Pro Kindergartenjahr und Integrationsmaßnahme sind von der hauptverantwortlichen Integrationsfachkraft zwei Fortbildungsmaßnahmen und/oder praxisbegleitende Beratungsangebote wahrzunehmen. Davon muss eine Maßnahme eine Ganztags-Fortbildung (eintägig 6 Stunden oder zweitägig je 3 Stunden) sein. Inhaltlich muss es sich um eine geeignete sozialpädagogische oder heilpädagogische Fortbildung handeln, die sich auf die Beeinträchtigung bzw. den Förderbedarf des Kindes bezieht.

ANWESENHEIT DES KINDES

Das volle Entgelt kann von uns nur gezahlt werden, wenn das Kind die Tageseinrichtung im Kindergartenjahr (August bis Juli des Folgejahres) abzüglich krankheitsbedingter Fehltage nachweislich an mindestens 75 % der festgelegten Betreuungstage anwesend war. Beurlaubungen (wie Jahresurlaub oder Kur) sollten vorher angekündigt werden. Diese Zeit kann dann im normalen Rahmen als entschuldigte Fehlzeit akzeptiert werden. Therapiestunden (Ergo- oder Logopädie, Pädagogische Frühförderung) sollten bei Kindern mit Integrationsmaßnahme nach Möglichkeit in die Nachmittagsstunden gelegt werden.

JÄHRLICHER „FAHRPLAN“ FÜR DAS VORLEGEN VON UNTERLAGEN

Ab August:

  • Anwesenheitsliste August bis Juli des abgeschlossenen Kindergartenjahres
  • Fortbildungsnachweise der Integrationsfachkräfte im abgeschlossenen Kindergartenjahr
  • Personalkostennachweis vom Träger
  • Formblatt Personal für Maßnahmen, die ab August neu beginnen

Spätestens November:

  • Hilfeplanprotokoll des 1. Kindergartenhalbjahres, damit die 1. Abschlagszahlung überwiesen werden kann

Spätestens April/Mai:

  • Hilfeplanprotokoll des 2. Kindergartenhalbjahres, damit die 2. Abschlagszahlung überwiesen werden kann. Es würde Ihnen da helfen, alle Termine von Januar bis März zu vereinbaren.

Bei jeder Personaländerung:

  • Formblatt Persona

Formulare und Anträge

Formulare und Anträge

Kontakt

Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

06441 407-1380

eingliederungshilfe@lahn-dill-kreis.de