Maßnahmen für Tiergesundheit

Mögliche Krankheiten erkennen, eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit ausschließen und die Weiterverbreitung von Tierkrankheiten verhindern – das sind die großen Ziele in der Tierseuchenbekämpfung. Auf welchen Wegen gelangen Krankheits- und Seuchenerreger in unseren Umlauf? Betriebe sollen gezielt durch das Veterinäramt beraten werden – das sichert gesunde Tierbestände.

Um diesen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen, setzt das Veterinäramt auf präventive Maßnahmen, schnelle Reaktionszeiten und eine enge Zusammenarbeit mit Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie Fachleuten. Durch regelmäßige Überwachung und Aufklärung sorgen wir dafür, dass Tierkrankheiten frühzeitig erkannt und deren Verbreitung effektiv eingedämmt wird. Unser Ziel ist es, durch fundierte Beratung und Unterstützung nicht nur die Tiergesundheit zu fördern, sondern auch die öffentliche Gesundheit zu schützen und unsere landwirtschaftlichen Betriebe zu stärken.

Aktuelle News

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen zum Thema Tiergesundheit.

Vorbeugende Maßnahmen

Alle erfassten Nutztierbestände im Lahn-Dill-Kreis unterliegen der Aufsicht durch das Veterinäramt sowie der Untersuchungspflicht zur Erkennung besonderer Tierseuchen. Betriebe, die neu mit der Tierhaltung beginnen wollen, müssen ihre Bestände in einer angemessenen Frist dem Veterinäramt anzeigen.

In die Aufklärung über die Entstehung von Tierseuchen müssen nicht nur Nutztierhalter, sondern alle Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden, denn durch Unkenntnis oder Gedankenlosigkeit können sie Auslöser von Tierkrankheiten sein. So können zum Beispiel Wildschweine oder Schweine aus Freilandhaltung krank werden, wenn sie mit Speiseabfällen gefüttert werden. Daher sollten keine Lebensmittel tierischer Herkunft aus Urlaubsländern mitgebracht werden, die hier als Speiseabfälle in eine Nutztierhaltung gelangen könnten.

Viele Erkrankungen von Tieren können durch gezielte Impf- und Hygieneprogramme vermieden werden. Dadurch werden gesunde und widerstandsfähige Bestände geschaffen. Die Beratung der Tierhalter und die Durchführung der Impfungen gegen Krankheitserreger wird in Zusammenarbeit mit den praktizierenden Tierärzten durchgeführt. Impfungen gegen Seuchenerreger dürfen nur mit Genehmigung des Veterinäramtes vorgenommen werden.

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Überwachung des Tierverkehrs

Tierkrankheiten und Tierseuchen können nicht nur durch lebende Tiere, sondern auch durch Lebensmittel tierischer Herkunft übertragen werden (z. B. Schweinepest, Maul- und Klauenseuche, Geflügelpest). Da Tiere und Lebensmittel aus dem Kreisgebiet nicht nur in Mitgliedsländer der Europäischen Union, sondern auch in Drittländer versandt werden, muss durch effektive Kontrollen sichergestellt werden, dass nur auf Gesundheit und auf Transportfähigkeit untersuchte, lebende Tiere versandt werden. Die gleiche Notwendigkeit der Kontrolle gilt natürlich auch für Tiere, die von außerhalb in den Lahn-Dill-Kreis gebracht werden.

Maßnahmen im Seuchenfall

Bei Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche werden alle Maßnahmen durch das Sachgebiet Tierseuchenbekämpfung des Veterinäramtes organisiert und koordiniert. Für die Bekämpfung hochansteckender und oft tödlich verlaufender Tierseuchen, wie Schweinepest, Maul- und Klauenseuche oder Geflügelpest steht ein ständig eingerichtetes Krisenzentrum zur Verfügung, ausgerüstet mit modernster Technik und Telekommunikation.

Die von einer Seuche betroffenen Tierbestände werden vom Veterinäramt gesperrt. Außerdem werden weitere Maßnahmen eingeleitet, z. B. die Errichtung von Sperr- und Beobachtungsgebieten, amtlich angeordnete Untersuchungen und gegebenenfalls Tötung und unschädliche Beseitigung von seuchenkranken Tieren.

Anzeigepflichtige, hochansteckende Tierseuchen mit besonders strengen Bekämpfungsmaßnahmen:

  • atypische Geflügelpest oder Newcastle Disease (ND)
  • Geflügelpest (GP) = Aviäre Influenza (AI)= Vogelgrippe
  • Klassische Schweinepest (KSP)
  • Maul- und Klauenseuche (MKS)

Weitere anzeigepflichtige Tierkrankheiten:

  • Amerikanische/bösartige Faulbrut der Bienen (AFB)
  • Bovine Herpes Virus Infektion (BHV1)
  • Bovine Virusdiarrhoe (BVD)
  •  Bovine Spongiforme Enzephalophathie (BSE)

Häufig gestellte Fragen zur Geflügelpest

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zur aktuellen Situation rund um die Geflügelpest.

Die Geflügelpest, oft auch Vogelgrippe genannt, ist eine extrem ansteckende Tierkrankheit. Sie wird aktuell vor allem durch Wild- und Zugvögel verbreitet.

  • Tiere sterben: Sie führt bei Hühnern, Enten, Puten und Co. oft schnell zum Tod und verursacht großes Tierleid. Leider gibt es keine Behandlung dagegen.
  • Hohe Ansteckungsgefahr: Seit September sehen wir in Deutschland wieder mehr Fälle in Geflügelhaltungen, parallel zum Vogelzug.
  • Wirtschaftliche Schäden: Die Seuche kann große finanzielle Schäden verursachen.

Ganz wichtig: Selbst wenn Sie nur wenige Tiere als Hobby halten, müssen Sie die Schutzregeln unbedingt einhalten, um Ihre Tiere und andere Bestände zu schützen!

Welche Regeln wo gelten wird immer mit einer aktuelle Verfügung bekanntgegeben. Aktuelle Informationen dazu finden Sie immer in unseren Pressemitteilungen zum Thema Tiergesundheit.

Die Regeln gelten für alle Haltungen von Geflügel und Vögeln – egal ob privat oder gewerblich und egal wie viele Tiere Sie haben.

Betroffen sind zum Beispiel folgende Arten:

  • Hühner, Enten, Gänse, Puten, Wachteln
  • Fasane, Rebhühner, Perlhühner
  • Zuchten von Ziervögeln und Greifvögeln

Ausnahmen:

  • Nicht betroffen sind Tauben.
  • Nicht betroffen sind reine Hausvögel (wie Kanarienvögel, Wellensittiche, Papageien), wenn sie privat (nicht zum Verkauf) innerhalb des Wohnhauses gehalten werden.
  • Auch Tierarztpraxen und -kliniken fallen nicht unter diese Einschränkungen.

Sie sind unsicher?
Wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt, wenn Sie nicht genau wissen, ob Ihre Haltung betroffen ist.

Wer seine Haltung noch nicht beim Veterinäramt angezeigt hat, muss dies so schnell wie möglich nachholen. Dies gilt für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Gänse, Enten, Fasanen, Tauben und Wachteln. Dazu wurde eine Hotline eingerichtet: 06441 407-7711. Eine Meldung per E-Mail ist auch möglich: tiergesundheit@lahn-dill-kreis.de Betroffene geben ihre Kontaktdaten darin an sowie den Standort ihrer Haltung beziehungsweise Haltungen und die Anzahl und Art der dort jeweils gehaltenen Tiere. Die Anmeldung ist wichtig, damit das Veterinäramt beim Ausbruch einer Tierseuche Kenntnis vom Standort der Haltungen hat.

Es gilt die Pflicht zur Aufstallung. Das heißt: Innerhalb der Sperrzone müssen die Vögel dauerhaft in geschlossenen Ställen oder unter einer Abdeckung bleiben, die Einträge von oben und ein Eindringen von Wildvögeln von der Seite verhindert.

Verantwortliche von Haltungen haben täglich zu überprüfen, ob Vögel erkrankt oder gestorben sind und diese Zahlen in ihr Bestandsregister einzutragen. Erhöhte Todesraten müssen sofort dem Veterinäramt mitgeteilt werden.

An Ein- und Ausgängen von Ställen müssen funktionierende Desinfektionsmöglichkeiten vorhanden sein. Betriebe dürfen nur mit Schutzkleidung betreten werden, die nach dem Verlassen gereinigt, desinfiziert oder – wenn es Einwegkleidung ist – unschädlich entsorgt wird. Schuhe müssen vor und nach dem Gang in den Stall gereinigt und desinfiziert werden. Verantwortliche haben festzuhalten, wer wann den Betrieb besucht hat – auf Anforderung sind diese Listen dem Veterinäramt vorzulegen.

Es ist nicht zulässig, Vögel aus der Sperrzone heraus- oder in die Sperrzone hineinzubringen. Vogelschauen oder ähnliche Veranstaltungen sind nicht möglich.

Eier dürfen nicht aus den Betrieben herausgebracht werden. Lediglich die Abgabe über EU-zugelassene Packstellen ist mit besonderer Genehmigung und nach Prüfung durch das Veterinäramt möglich. Auch Frischfleisch darf nur auf dem Gelände des jeweiligen Betriebs verbleiben.

Weiter gelten besondere Regelungen für die Entsorgung toter Tiere: Diese müssen unter bestimmten Schutzanforderungen durch das Fachunternehmen in die Tierkörperbeseitigungsanstalt gebracht werden – dies muss dem Veterinäramt jeweils angezeigt werden.

Die Sperrzone besteht aus einer Überwachungszone (zehn Kilometer um den Ausbruchsort) und einer Schutzzone (drei Kilometer um den Ausbruchsort). In der Schutzzone gelten nochmals strengere Regelungen.

Grundsätzlich dürfen innerhalb der Sperrzone gehaltene Vögel (außer zu privaten Zwecken gehaltene Vögel in Innenräumen von Wohnhäusern) nicht das Gelände der Haltung verlassen. Das gilt auch für Fleisch und Eier. Ausnahmen sind jedoch unter bestimmten Bedingungen möglich, wenn das Veterinäramt diese prüft und genehmigt. Dafür ist in jedem Fall rechtzeitig vorher ein Antrag zu stellen.

Die beschriebenen Schutzvorkehrungen gelten nur innerhalb der beschriebenen Sperrzone. Wer in anderen Gebieten des Landkreises Geflügel hält, ist dennoch zur Wachsamkeit aufgerufen. Das Veterinäramt rät grundsätzlich, konsequent die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dies sind Vorkehrungen, die eine Übertragung des Virus verhindern sollen – egal ob von außen in den eigenen Bestand oder zwischen einzelnen Geflügelhaltungen. Eine gute Übersicht, was generell von Geflügelhalter:innen gefordert wird und jetzt zusätzlich zu beachten ist, geben die Merkblätter des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) und des Friedrich-Löffler-Instituts.

Die Merkblätter wenden sich an alle Geflügelhalter:innen, insbesondere jedoch an die Verantwortlichen von kleineren Geflügelhaltungen mit weniger als 100 Tieren.

Die Erreger der Geflügelpest sind Viren, die theoretisch auch auf Menschen übergehen könnten.

Aktuelle Einschätzung: Laut Robert Koch-Institut (RKI) ist das Risiko bei der aktuellen Virus-Variante in Deutschland sehr gering.

  • Gefährdet sind nur Personen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Geflügel.
  • Wichtig: Bitte berühren Sie niemals kranke oder tote Wildvögel oder andere Wildtiere! Melden Sie solche Funde stattdessen der zuständigen Veterinärbehörde.

Eine Übertragung des Virus über Lebensmittel ist sehr unwahrscheinlich, da Deutschland ein gutes Tierseuchen-Kontrollsystem hat, das infizierte Tiere schnell erkennt und deren Produkte nicht in den Handel gelangen lässt.

Für Ihre Sicherheit beim Kochen gilt:

  • Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und anderen Geflügelprodukten ist unbedenklich, wenn Sie die Lebensmittel gut durcherhitzen.
  • Die Viren werden bei 70 Grad Celsius abgetötet. Achten Sie also immer darauf, dass Ihre Gerichte richtig durchgekocht oder gebraten sind.

Weiterführende Informationen:

Hessen ist nicht mehr frei von der Blauzungenkrankheit

Anfang Juli hatte sich im Vogelsbergkreis ein Rind mit der Blauzungenkrankheit (BTV) infiziert. Somit gilt das Land Hessen nicht mehr als frei von BTV. BTV befällt nur Rinder, Schafe, Ziegen und andere Wiederkäuer. Das Virus wird von einer blutsaugenden Mückenart übertragen und ist ungefährlich für den Menschen.

Tiere aus Hessen, die an BTV erkranken können, dürfen nicht mehr ohne Weiteres in BTV-freie Gebiete innerhalb Deutschlands und der EU transportiert werden. Sie müssen ab sofort folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die Tiere müssen mit einem Insektenvertreibenden Mittel behandelt werden. Das soll sie vor einer Virusübertragung schützen
  • Der Behandlung folgt mindestens 14 Tage später eine Probenentnahme für einen PCR-Test
  • Das negative Testergebnis darf beim Tiertransport nicht älter als  14 Tage sein
  • Das Tier muss frei von klinischen Anzeichen der Krankheit sein

Bei dem Virus handelt es sich um das Serotyp 3. Der dafür entwickelte Impfstoff hat noch keine EU-Zulassung. Das Paul-Ehrlich-Institut hat jedoch nach einer beschleunigten Nutzen-Risiko-Bewertung drei Impfstoffe zur Prophylaxe gegen BTV3-Infektionen benannt. Ihre Anwendung hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Eilverordnung für die Dauer von sechs Monaten gestattet – bis es einen zugelassenen Impfstoff gibt. Die Impfung schützt die Tiere vor einem schweren Krankheitsverlauf.

Informationen zur Trichinenprobe für Jägerinnen und Jäger

Wetzlar: Franz-Schubert-Str. 4, 35578 Wetzlar
Dillenburg: Helgenstock 1, 35685 Dillenburg-Manderbach
Herborn: Schlossstr. 20, 35745 Herborn

Wetzlar
Montag: 10:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr

Dillenburg
Montag: 08:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 Uhr
Freitag: 09:30 Uhr

Untersuchungsstelle – Herborn
Montag: ab 10:30 Uhr
Mittwoch: ab 10:30 Uhr
Freitag: ab 10:30 Uhr

Dem Antragsteller geht nur im Verdachtsfall ein Ergebnis zu. Werden die Proben an den Untersuchungstagen rechtzeitig abgegeben (mindesten 30 Minuten vor Ansatzzeit) kann frühestens am Untersuchungstag ab 18:00 Uhr über das Wildbret verfügt werden. Bei Trichinenverdacht geht dem Verfügungsberechtigten per Telefon eine Benachrichtigung zu.

Wichtige aktuelle Information:
Aufgrund der durchzuführenden Präventionsmaßnahmen in der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) können Freiuntersuchungen derzeit nicht bis zu den üblichen Freigabezeiten (je 18 Uhr montags, mittwochs und freitags) gewährleistet werden.

Daher werden bis 31.12.2025 Proben, die Montags zur Untersuchung gelangen, erst Dienstags 14 Uhr automatisch freigegeben. Falls die Proben bereits Montags fertig untersucht werden können, werden die Probeneinsender/innen darüber per Mail informiert. Es ist dafür jedoch zwingend erforderlich, die Mail-Adresse auf dem Wildursprungsschein einzutragen oder diese der Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz vorab per Mail an lebensmittel@lahn-dill-kreis.de mitzuteilen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Das Original (weiß) – verbleibt mit der Probe die der zuständigen Behörde
Durchschlag (rosa) – begleitet den Wildkörper
Durchschlag grün) – verbleibt bei Jagdausübungsberechtigten

Bei weiteren Fragen konsultieren Sie bitte das Merkblatt „Probenentnahme bei Wildschweinen“ oder kontaktieren uns direkt unter
veterinaeramt@lahn-dill-kreis.de

HVL-Alsfeld

Hessischer Verband für Leistungs- und
Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.

Formulare und Anträge

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Kontakt

Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Tiergesundheit

Schlossstraße 20
35745 Herborn

06441 407-7611

tiergesundheit@lahn-dill-kreis.de