21.05.2025 | 12:20

Verbesserung für regionale Mobilität von Handwerksbetrieben

Regionaler Handwerkerparkausweis Frankfurt RheinMain gilt jetzt auch im Lahn-Dill-Kreis

Die Erweiterung des Handwerkerparkausweises für den Lahn-Dill-Kreis ist offiziell – die Handwerksbetriebe aus dem Kreis können ihn ab sofort beantragen. (v. l. n. r.: Reinhard Strack-Schmalor, (Leitender Verwaltungsdirektor, Abteilungsleiter Kreisordnungsbehörden und Verkehr beim Lahn-Dill-Kreis), Sebastian Hoffmanns, Carsten Braun, Heike Mühlhans, Christian Schwarz, Frank Inderthal (Vizelandrat), Tom Krämer (Wirtschaftsförderung Stadt Wetzlar), Kim Marie Stahl und Jessica Schaaf (Wirtschaftsförderung Lahn-Dill-Kreis)) Foto: Lahn-Dill-Kreis

Die Erweiterung des Handwerkerparkausweises für den Lahn-Dill-Kreis ist offiziell – die Handwerksbetriebe aus dem Kreis können ihn ab sofort beantragen. (v. l. n. r.: Reinhard Strack-Schmalor, (Leitender Verwaltungsdirektor, Abteilungsleiter Kreisordnungsbehörden und Verkehr beim Lahn-Dill-Kreis), Sebastian Hoffmanns, Carsten Braun, Heike Mühlhans, Christian Schwarz, Frank Inderthal (Vizelandrat), Tom Krämer (Wirtschaftsförderung Stadt Wetzlar), Kim Marie Stahl und Jessica Schaaf (Wirtschaftsförderung Lahn-Dill-Kreis)) Foto: Lahn-Dill-Kreis

Der regionale Handwerkerparkausweises Frankfurt RheinMain ermöglicht es Handwerkerinnen und Handwerkern, näher am Auftragsort zu parken und weniger Zeit mit der Parkplatzsuche zu verbringen. Ab sofort profitieren auch die Handwerksbetriebe aus dem Lahn-Dill-Kreis von dem Konzept – der Landkreis wurde offiziell in den Geltungsbereich des regionalen Handwerkerparkausweises aufgenommen. Am 20. Mai 2025 fand die Übergabe der Vereinbarung mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren in der Kreisverwaltung des Lahn-Dill-Kreises in Wetzlar statt.

Bereits seit 2006 ist der regionale Handwerkerparkausweis Frankfurt RheinMain ein fester Bestandteil des Parkraummanagements in den teilnehmenden Kommunen – und damit ein bewährtes Instrument zur Unterstützung des lokalen Handwerks. Die regionsweit anerkannte Ausnahmegenehmigung ermöglicht Handwerksbetrieben spürbare Erleichterungen beim Parken. Städte und Gemeinden haben sich hierbei auf einheitliche Regelungen zur Erteilung und gegenseitigen Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen zum Parken von Handwerksbetrieben verständigt, sodass Handwerkerinnen und Handwerker ihre Fahrzeuge während der Arbeit auch in bewirtschafteten Parkzonen oder Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot abstellen und ihre Einsatzorte unkompliziert erreichen können. Mit dem Lahn-Dill-Kreis und seinen 23 Städten und Gemeinden umfasst der Geltungsbereich des Handwerkerparkausweises nun 357 Kommunen in Hessen. „Ich freue mich sehr, dass der Lahn-Dill-Kreis nun Teil dieses erfolgreichen regionalen Modells ist“, berichtet Landrat Carsten Braun den Anwesenden. „Mit dem regionalen Handwerkerparkausweis schaffen wir nicht nur spürbare Erleichterungen für unsere heimischen Betriebe, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von Verkehrsstaus und Emissionen durch eine gezielte Steuerung des ruhenden Verkehrs“, so Braun weiter. Christian Schwarz, Bürgermeister der Stadt Aßlar und Sprecher der Bürgermeister im Lahn-Dill-Kreis ergänzte: „Wir sind uns da alle einig, dass dieses Projekt für Handwerker unerlässlich ist, damit sie vernünftig arbeiten können. Deshalb war auch für uns Bürgermeister klar, dass wir diese Lösung befürworten und unterstützen.“

Die Einführung des regionalen Handwerkerparkausweises wurde von der Gesellschaft für integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain (ivm) etabliert: Dank ihrer Koordination wird der Ausweis heute von den zuständigen Stellen in der gesamten Region einheitlich umgesetzt. „Der regionale Handwerkerparkausweis ist ein echtes Erfolgsmodell – ein anschauliches Beispiel dafür, wie durch enge Zusammenarbeit mit den Kommunen nachhaltige und praxistaugliche Lösungen entstehen. Dank dieser gemeinsamen Anstrengungen erfreut sich der Ausweis nicht nur wachsender Beliebtheit, sondern wird auch kontinuierlich auf weitere Gebiete ausgeweitet,“ erklärt Heike Mühlhans, Geschäftsführerin der ivm.

Beantragung
Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe, deren Firmensitz oder Niederlassung sich innerhalb des Gültigkeitsbereichs des regionalen Handwerkerparkausweises Frankfurt RheinMain befindet. Die Anträge sind bei der am Firmensitz oder Niederlassung zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Voraussetzungen sind, dass die Betriebe außerhalb ihres eigenen Standorts tätig sind und dabei ein Geschäftsfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal vier Tonnen einsetzen, das für Materialtransporte oder handwerkstypische Dienstleistungen geeignet ist. Zudem muss das Fahrzeug ein großflächiges Branding tragen, das Art und Umfang der Dienstleistung oder des Handwerks deutlich macht. Auch andere Unternehmen können eine Genehmigung erhalten, sofern sie vergleichbare Tätigkeiten ausüben und entsprechende Fahrzeuge nutzen. Bei Unklarheiten, ob es sich um eine handwerkstypische oder vergleichbare Dienstleistung handelt, prüft die zuständige Straßenverkehrsbehörde dies anhand vorgelegter Nachweise im Rahmen einer Einzelfallbewertung.

Der regionale Handwerkerparkausweis ist im gesamten Gebiet aller teilnehmenden Kommunen jeweils für die Dauer von einem Jahr gültig. „Mit der Einführung des neuen Parkausweises schafft der Lahn-Dill-Kreis ein interessantes Angebot für Handwerksunternehmen, die über die Orts- und Kreisgrenzen hinaus arbeiten. Da der Antrag nur einmal am Betriebssitz gestellt werden muss, muss ein Unternehmen sich nicht mit unzähligen Einzelregelungen auseinandersetzen. Dies spart Zeit und ist, auch wenn wir uns ein volldigitales Verfahren ohne Papierbescheinigungen gewünscht hätten, ein Schritt in die richtige Richtung für weniger Bürokratie“, beschreibt Sebastian Hoffmanns, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Lahn-Dill, seine Sicht auf den neuen Parkausweis. Auch die Handwerkskammer Wiesbaden unterstützt die Erweiterung des Projekts. Die Antragstellung ist für die Betriebe im Lahn-Dill-Kreis ab dem 19. Mai 2025 möglich, mit erstmaligem Gültigkeitstag am 1. Juni 2025.

  • Die genauen Voraussetzungen für die Beantragung sowie weitere Informationen zum Geltungsbereich, den Regelungen und die Kontakte der ausstellenden Stellen finden Interessierte Betriebe auf der Website der ivm unter ivm-rheinmain.de/handwerkerparkausweis/.

  • Die Kreishandwerkerschaft Lahn-Dill bietet gemeinsam mit der ivm zwei Online-Info-Veranstaltungen am 1. und am 3. Juli 2025. Die Anmeldung ist für alle interessierten Handwerksunternehmen unter https://kh-lahn-dill.de/termine-events/ möglich.