Umlegung des Griedelbachs im Zuge des Baus eines Regenrückhaltebeckens in Brandoberndorf, Gemeinde Waldsolms

Die behördliche Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG zu erwarten sind.

Wetzlar, den 15.07.2025

Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden: