Am 15. März 2026 finden in Hessen die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen statt. Hierunter versteht man die auf kommunaler Ebene zu organisierenden Gemeinde-, Ortsbeirats-, Ausländerbeirats- und Kreiswahlen, welche durch die Städte, Gemeinden und Landkreise in eigener Zuständigkeit durchgeführt werden. Die Grundlage für die mögliche Stimmabgabe der Wahlberechtigten bilden in diesem Zusammenhang die Wahlvorschläge, welche von Parteien und Wählergruppen eingereicht werden können.
Gem. § 22 Kommunalwahlordnung fordert der besondere Kreiswahlleiter hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Kreistages am 15. März 2026 auf.
Wetzlar, den 16. Oktober 2025
Der besondere Kreiswahlleiter
gez.
Ulrich Jochem
Verwaltungsoberrat
Der vollständige Wortlaut dieser Bekanntmachung kann hier eingesehen werden:

