24.11.2025 | 14:05

Afrikanische Schweinepest: Belastung für Kommunen zu hoch – Hessen soll Finanzierung dauerhaft übernehmen

Lahn-Dill-Kreis und seine Kommunen fordern eine Billigkeitsrichtlinie

Landrat Carsten Braun (vorne rechts) und der Aßlarer Bürgermeister Christian Schwarz (vorne links) unterzeichneten die gemeinsame Vereinbarung des Landkreises und der Städte und Gemeinden. Foto: Lahn-Dill-Kreis

Landrat Carsten Braun (vorne rechts) und der Aßlarer Bürgermeister Christian Schwarz (vorne links) unterzeichneten die gemeinsame Vereinbarung des Landkreises und der Städte und Gemeinden. Foto: Lahn-Dill-Kreis

Landrat Carsten Braun und Christian Schwarz, Vorsitzender der Bürgermeisterkreisversammlung der 23 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Lahn-Dill-Kreis, haben ein gemeinsames Schreiben an das Hessische Ladwirtschaftsministerium unterzeichnet. In dem Schreiben machen sie darauf aufmerksam, dass die Kosten zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) die Kommunen in einer ohnehin finanziell herausfordernden Situation zusätzlich belasten.

Gemeinsam fordern der Lahn-Dill-Kreis und seine 23 Städte und Gemeinden, dass auch das Land Hessen eine Billigkeitsrichtlinie für die ASP einführt, um die betroffenen Kommunen finanziell zu entlasten. Eine vergleichbare Regelung existiert bereits in Nordrhein-Westfalen (NRW).

Die Forderung

Landrat Carsten Braun betont: „Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest stellen nicht nur eine Bedrohung für die heimische Schweinehaltung dar, sondern auch für unsere Kommunen. Die zusätzlichen Kosten, die durch Zäune, Kadaversuche und Probeentnahmen entstehen, sind für viele kleinere Gemeinden eine enorme Belastung, wenn das Land sich, wie anvisiert, im Ausbruchsfall finanziell zurückzieht. Wir brauchen eine klare und nachhaltige Unterstützung vom Land Hessen, wie sie in NRW bereits erfolgreich umgesetzt wird. Die Bekämpfung der ASP wird uns lange beschäftigen und ist kein Sprint, sondern ein Marathonlauf, der viel personellen und finanziellen Einsatz erfordern wird.“

Christian Schwarz, Vorsitzender der Bürgermeisterkreisversammlung im Lahn-Dill-Kreis, ergänzt: „Die Zusammenarbeit der Kommunen im Lahn-Dill-Kreis bei der Bekämpfung der ASP hat sich als äußerst wichtig herausgestellt. Um auch im Ausbruchsfall weiterhin handlungsfähig zu bleiben, benötigen wir die verlässliche Unterstützung des Landes. Die Billigkeitsrichtlinie von Nordrhein-Westfalen ist ein gutes Beispiel dafür, wie man den Kommunen unter die Arme greifen kann, ohne dass sie finanziell überfordert werden. Die gesamte kommunale Ebene befindet sich bereits jetzt in einer historischen Krise, die die Leistungsfähigkeit der Kommunen bedroht. Wir fordern Hessen auf, ein ähnliches Modell einzuführen.“

Die beiden Verantwortlichen appellieren an die Hessische Landesregierung, die finanzielle Unterstützung von betroffenen Kommunen zu prüfen und eine vergleichbare Regelung wie in Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich umzusetzen. „Es ist höchste Zeit, dass auch Hessen aktiv wird und den Kommunen die notwendige verlässliche Unterstützung bietet, um die Herausforderungen der Afrikanischen Schweinepest zu meistern“, so Braun und Schwarz abschließend. Sie fordern eine pragmatische Lösung, um die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen sicherzustellen und eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

 

Zum Hintergrund

In Südwestfalen wurden seit Juni 2025 rund 170 infizierte Wildschweine entdeckt. Der Lahn-Dill-Kreis und die weiteren angrenzenden mittelhessischen Landkreise bereiten sich deshalb bereits auf eine mögliche Ausbreitung der ASP vor. In NRW wurde mittlerweile eine Billigkeitsrichtlinie eingeführt, die es den Kommunen ermöglicht, notwendige Ausgaben im Zusammenhang mit ASP-Maßnahmen, wie etwa für Zäune, Kadaversuchen und Probenahmen, als freiwillige Leistung aus Landesmitteln erstattet zu bekommen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den betroffenen Regionen finanziell unter die Arme zu greifen, da sie vor enormen Herausforderungen im Umgang mit der ASP stehen.

Derzeit werden die ASP-Eindämmungsmaßnahmen in Hessen durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat koordiniert und auch finanziert. Gemäß den rechtlichen Vorgaben hat das Land Hessen jedoch bereits angekündigt, dass diese Kosten perspektivisch auf die Kreise und somit auch auf die Städte und Gemeinden übertragen werden sollen. Die rechtliche Grundlage für diese Umlage bietet § 13 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz, das die Pflichten der Gemeinden regelt. Hier ist festgelegt, dass die Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung bei den Gemeinden liegt und diese auch die daraus resultierenden Kosten zu tragen haben.