06.03.2026 | 10:16

Newcastle-Krankheit breitet sich aus – Impfpflicht für alle Geflügelbestände beachten / Krankheit nach 30 Jahren wieder aufgetreten

Kreis-Veterinäramt ruft zur konsequenten Vorsorge gegen die hochansteckende Tierseuche auf

Symbolbild Geflügel. Foto: Lahn-Dill-Kreis

Symbolbild Geflügel. Foto: Lahn-Dill-Kreis

Die Newcastle-Krankheit, auch „atypische Geflügelpest“ genannt, ist eine hochansteckende und anzeigepflichtige Tierseuche. Da sie in der EU normalerweise nicht vorkommt – zuletzt war die Tierseuche 1996 in Deutschland aktiv – müssen bei einem Nachweis sofortige Tilgungsmaßnahmen ergriffen werden. Das Kreis-Veterinäramt ruft vor dem Hintergrunde des raschen Ausbruchgeschehens zur Überprüfung der ND-Impfung auf.

Die Erkrankung betrifft vor allem Hühner und Puten, gelegentlich auch andere Vogelarten. Sie wird aufgrund von Symptomen wie Legeleistungsrückgang, Durchfall, Atemnot oder Lähmungen häufig mit der ähnlich verlaufenden Geflügelpest (HPAI) verwechselt. Als bekämpfungspflichtige Tierseuche verbreitet sie sich sowohl direkt zwischen Tieren als auch indirekt über Fahrzeuge, Gerätschaften oder kontaminierte Kleidung. Auch Wildvögel und Schadnager stellen insbesondere in Freilandhaltungen ein Risiko dar. Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) seien bei anderen Tierarten bisher keine Fälle bekannt.

Aktuelle Seuchenlage
Die Lage rund um die Newcastle-Krankheit (ND) in Deutschland verschärft sich. Laut Mitteilung des Friedrich-Löffler-Instituts vom 25. Februar 2026 ist die Tierseuche zunächst am 20. Februar 2026 bei einem Brandenburger Putenmastbetrieb nachgewiesen worden und hat sich schnell weiter ausgebreitet. Stand heut (6. März 2026) sind bereits acht Ausbrüche deutschlandweit bestätigt – weitere Verdachtsfälle befinden sich derzeit in der Abklärung. Epidemiologische Untersuchungen zur möglichen Eintragsursache seien durch die Landesbehörden eingeleitet worden, so das Friedrich-Löffler-Institut.

Die aktuellen Fälle zeigen deutlich: Während ungeimpfte Jungtiere eine hohe Sterblichkeit aufweisen, bleiben konsequent geimpfte Herden vor klinischen Symptomen geschützt. Angesichts der Dynamik der Seuchenlage erinnert das Veterinäramt alle Geflügelhalter im Landkreis eindringlich an die gesetzliche Impfpflicht.

Gesetzliche Impfpflicht für alle Halterinnen und Halter
In Deutschland besteht für alle Hühner- und Putenbestände eine gesetzliche Impfpflicht gegen ND.
Keine Mindestanzahl: Die Pflicht gilt unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere – also auch für kleinste Hobbyhaltungen.
Lückenloser Schutz: Die Impfung muss regelmäßig nach Herstellerangaben wiederholt werden, damit der gesamte Bestand jederzeit geschützt ist.
Konsequenzen: Verstöße gegen diese Pflicht können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Erleichterungen für Hobbyhalter
Seit einer Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung dürfen nun auch Hobbyhalter die Impfung über das Trinkwasser selbst durchführen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Tierärztliche Betreuung: Eine bestandsbetreuende Tierärztin oder ein Tierarzt muss den Bestand mindestens vierteljährlich untersuchen und den Halter beraten.
  2. Schulung & Plan: Vor der ersten Impfstoffabgabe erfolgt eine tierärztliche Einweisung. Die Tierärztin oder der Tierarzt erstellt zudem einen schriftlichen Anwendungsplan.
  3. Dokumentation: Halter müssen Impfaufzeichnungen führen und diese (zusammen mit dem Anwendungsplan) 5 Jahre lang aufbewahren.

Aufruf zur Wachsamkeit und Biosicherheit
Neben der Impfung sollten Halter ihre Biosicherheitsmaßnahmen prüfen. Wichtig: Auch in geimpften Beständen müssen unklare Todesfälle oder Leistungsabfälle sofort labordiagnostisch untersucht werden, um einen Ausbruch frühzeitig zu erkennen. Bei verdächtigen Krankheitssymptomen ist unverzüglich die betreuende Tierarztpraxis oder das Veterinäramt zu informieren.