Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Hochpathogenen Aviären Influenza mit Anordnung der risikoorientierten Aufstallungspflicht, Einschränkungen des Reisegewerbes und Untersagung von Geflügelausstellung vom 10.12.2026 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung vom 29.10.2026 mit Anordnung der Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügel- und Vogelhaltungen bleibt weiterhin bestehen.
Herborn, den 11. März 2026
Im Auftrag
Dr. Bosco
Leitender Veterinärdirektor
Die originale, unterzeichnete Aufhebung kann hier eingesehen werden:

